Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
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Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag; kurz: EG) ist neben dem EAG-Vertrag einer der Römischen Verträge. Ursprünglich hieß er Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag); durch den Maastrichter Vertrag über die Europäische Union wurde er umbenannt und durch den Vertrag von Amsterdam neu nummeriert. Durch den EG-Vertrag wurde die Europäische Gemeinschaft gegründet. Er gehört zu den primären Rechtsquellen innerhalb des Europarechts. Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon soll der Name des Vertrages in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union geändert werden.
Der Vertrag wurde ursprünglich von Vertretern Belgiens, Westdeutschlands, Frankreichs, Italiens, Luxemburgs und den Niederlanden am 25. März 1957 in Rom, nachdem die Vertragsinhalte auf den Bilderberg-Konferenzen im Vorfeld erarbeitet wurden, unterzeichnet und trat zu Beginn des Jahres 1958 nach Hinterlegung der letzten Ratifizierungsurkunde (gemäß Art. 313 bei der Regierung der Italienischen Republik) in Kraft. Er gilt für unbegrenzte Zeit.
Den EG-Vertrag und mit ihm den ebenfalls 1957 unterzeichneten Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) bezeichnet man als die Römischen Verträge.
Später traten noch folgende Staaten dem Vertrag bei:
- Königreich Dänemark
- Griechische Republik
- Königreich Spanien
- Republik Irland
- Republik Österreich
- Portugiesische Republik
- Republik Finnland
- Königreich Schweden
- Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
Der EG-Vertrag stellt die Fortsetzung des Bestrebens der Zusammenarbeit in Europa auf bestimmten Teilgebieten nach dem Zweiten Weltkrieg und nach Gründung der Montanunion dar. Vorausgegangen waren Versuche, eine Verteidigungsgemeinschaft zu gründen (EVG-Vertrag), die jedoch scheiterten, weil die französische Nationalversammlung (Parlament) sich mit 319 zu 264 Stimmen dagegen aussprach, über den beabsichtigten Vertrag abzustimmen. Es folgte die Erkenntnis, dass die europäische Integration auf wirtschaftlichem Gebiet zunächst leichter voranzutreiben wäre.
Die wesentlichen Bestimmungen des Vertrags zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, Montanunion) wurden nach dessen Auslaufen im Jahre 2002 in den EG-Vertrag überführt.
Die übliche Abkürzung ist EGV, bei der Zitierung von einzelnen Artikeln wünscht der Europäische Gerichtshof jedoch die Verwendung des Kürzels EG, wenn nach der heutigen Nummerierung zitiert wird (EGV bei alter Nummerierung), also z. B. „Art. 81 EG“ (früher „Art. 85 EGV“). Diese Abkürzung hat sich deswegen auch in vielen Fachzeitschriften durchgesetzt, aber andererseits selbst in den EU-Organen nicht überall. Wenn keine Einzelbestimmung zitiert wird, muss es aber jedenfalls EGV heißen, weil EG die Abkürzung für „Europäische Gemeinschaft(en)“ ist.
Der EG-Vertrag ist ein völkerrechtliches Übereinkommen und wird im Europarecht als „Primärrecht“ bezeichnet. Es hat supranationalen Normcharakter und genießt daher Vorrang vor nationalrechtlichen Vorschriften. Mit der „Solange II-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts wurde diese Konstruktion auch verfassungsrechtlich anerkannt.
Das Jahr der Unterzeichnung des EG-Vertrages gilt als offizielle Geburtsstunde der EU. Demzufolge wurde im Jahr 2007 deren 50. Geburtstag gefeiert.
Europäische Union – Geschichte, Struktur und Verträge | |||||||
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1951 | 1957 | 1965 | 1986 | 1992 | 1997 | 2001 | 2007 |
Europäische Gemeinschaften (EG*) | E U R O P Ä I S C H E U N I O N ( E U ) | ||||||
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS bzw. Montanunion) | (2002 ausgelaufen → EG) | ||||||
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) | Europäische Gemeinschaft (EG) | ||||||
*EG: EGKS, EWG (EG seit 1993), Euratom | Justiz und Inneres (JI) | (JZZ und Personenverkehr → EG) | |||||
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS) | |||||||
Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ) | Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) | ||||||
Europäische Atomgemeinschaft (EAG bzw. Euratom) | |||||||
Vertrag von Paris |
Vertrag von Rom |
Fusions- vertrag |
EEA | Vertrag von Maastricht |
Vertrag von Amsterdam |
Vertrag von Nizza |
Vertrag von Lissabon |
„DREI SÄULEN“ – EG (EGKS, EWG / EG, Euratom), GASP, PJZS |
[Bearbeiten] Weblinks
- Geschichte der Römischen Verträge European NAvigator
- Text des Vertrages (konsolidierte Fassung)
- EAG-Vertrag (vor Amsterdam)
- Seite der EU mit den Verträgen
- EU-Reformvertrag, Vertrag von Nizza und Verfassungsentwurf im Vergleich - Übersicht des Centrums für Europäische Politik (CEP)
- europa-digital.de: Dossier: Die europäischen Verträge
Vertrag von Paris (1951) | EURATOM-Vertrag (1957) | Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (1957) | Schengener Abkommen (1985) | Einheitliche Europäische Akte (1986) | Vertrag über die Europäische Union (1992) | Vertrag von Amsterdam (1997) | Vertrag von Nizza (2001) | Beitrittsvertrag (2003) | Vertrag über eine Verfassung für Europa (2004; abgelehnt) | Vertrag von Lissabon (2007; noch nicht in Kraft)
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