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Bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU – Wikipedia

Bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Verschiedene Bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der Europäischen Union regeln die Beziehungen der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu den Mitgliedern der EU auf politischer, wirtschaftlicher und auch kultureller Ebene.

Ein erstes Abkommen wurden bereits 1957 mit der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Montanunion) geschlossen. Heute noch bedeutsam sind das Freihandelsabkommen von 1972[1], das Versicherungsabkommen von 1989 sowie die sieben Bilateralen Abkommen von 1999 («Bilaterale Abkommen I») sowie die Abkommen von 2004 («Bilaterale Abkommen II»).

Ausserhalb der Schweiz ist die offizielle Bezeichnung Abkommen EG/Schweiz üblich, weil nur die Europäischen Gemeinschaften (EG) als Teil der Europäischen Union rechtswirksame Verträge schliessen können. Die Eidgenössische Verwaltung bezeichnet die einzelnen Bestandteile der „bilateralen Abkommen“ als „sektorielle Abkommen Schweiz–EG“.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Bilaterale Verträge I

1992 hatten die Schweizer Stimmbürger den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abgelehnt, der von den Mitglieder der EFTA einschließlich der Eidgenossenschaft mit der EU ausgehandelt worden war. Da danach für die Schweiz auch ein EU-Betritt nicht mehr in Frage kam, begannen Ende 1994 Verhandlungen über die Gestaltung „besonderer Beziehungen“ zwischen der Schweiz und der EU. Die Schweiz verfolgte dabei das Ziel, die negativen wirtschaftlichen Folgen, die ihr aus dem Nichtbeitritt zum EWR erwuchsen, zu umgehen, andererseits jedoch die strittigen Punkte, die zur Ablehnung des Vertrages durch das Volk geführt hatten, auszuklammern.

Anstelle des Ziels eines EU-Beitritts oder eines EWR-Beitritts verfolgt die Schweizer Politik seit 1994 gegenüber der EU politisch eine dritte Variante, die sie als „Bilateralen Weg“ bezeichnet. Dieser Begriff kehrt in der inoffiziellen Bezeichnung der ausgehandelten Abkommen wieder.

Die Bilateralen Verträge I enthalten Regelungen zu folgenden Bereichen:

Teils liegen die Vorteile eher bei der Schweiz, teils eher bei der EU. Um ein „Rosinenpicken“ zu vermeiden, wurden die sieben Verträge durch eine sogenannte „Guillotine-Klausel“ miteinander verbunden, durch die beim Scheitern eines Abkommens auch die anderen gekündigt werden dürften.

Besonders strittig waren die Regelungen zum Landverkehr, welche das Güterverkehrsabkommen von 1990 ablösten. Hier verlangte die EU die freie Durchfahrt von 40-Tonner-Lastwagen im Transitverkehr durch die Schweiz, während die Schweizer seit der 1994 beschlossenen Alpen-Initiative verfassungskonform eine Verkehrspolitk verfolgen, die den alpenquerenden Verkehr von der Strasse auf die Bahn verlagern will. Eine Komponente dieser Verlagerungspolitik bildet die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe, deren Anwendung die Schweiz in den Verhandlungen durchsetzte.

In den Abkommen wurde geregelt, welche Teile des EU-Gemeinschaftsrechts auch für die Schweiz angewendet werden. Eine automatische Übernahme von Änderungen, welche die EU an ihren Erlassen vornimmt, wurde ausgeschlossen. Stattdessen wird für jedes der sektoriellen Abkommen ein „Gemeinsamer Ausschuss“ eingerichtet, welcher darüber befindet, ob und wann Änderungen auch für die Schweiz gültig werden sollen. Dabei müssen Beschlüsse im gegenseitigen Einvernehmen, d.h. einstimmig gefällt werden, wobei sowohl die Schweiz als auch die Gemeinschaft über je eine Stimme verfügen. Somit kann ohne Zustimmung der Schweiz kein Beschluss verabschiedet werden.

Ende 1998 wurden die Verhandlungen abgeschlossen, im Juni 1999 die Verträge selbst unterzeichnet. Im Sommer desselben Jahres wurden die Verträge mit klarer Mehrheit vom Schweizer Parlament (Nationalrat: 183 zu 11 Stimmen, Ständerat: 45 zu 0 Stimmen) gebilligt. Jedoch fand auf Grund der Einsprüche mehrerer politischen Gruppen am 21. Mai 2000 ein Referendum statt. Bei einer Stimmbeteiligung von 48 % stimmten dabei 67,2 % der Abstimmenden den Verträgen zu; nur in den Kantonen Tessin (43,0 % Ja) und Schwyz (49,8 % Ja) lehnte eine Mehrheit die Verträge ab.

Am 16. Oktober 2000 hinterlegte die Schweiz die Ratifikationsurkunde bei der EU. Die EU-Staaten hinterlegten ihre Ratifikationsurkunden zwischen dem 11. Juli 2000 und dem 13. Februar 2002, sodass die bilateralen Verträge am 1. Juni 2002 in Kraft traten. Auch das Europäische Parlament hatte am 4. Mai 2000 zugestimmt.

[Bearbeiten] Bilaterale Verträge II

Als Bilaterale Verhandlungen II werden die Verhandlungen bezeichnet, die die Schweiz über den Stand der Bilateralen Verträge I hinaus an die Staaten der EU annähern sollten. Einem Abschluss eines zweiten Vertragspaketes stand die Europäische Kommission zunächst eher ablehnend gegenüber. Aufgrund von jeweils einseitigen Interessen der EU (Zinsbesteuerung und Betrugsbekämpfung) und der Schweiz (Beitritt zum Schengener Abkommen und Lösung der aus den Bilateralen Verträgen I übrig gebliebenen offenen Fragen) einigte man sich auf weitere Verträge, die unter anderem beinhalten:

  • Beitritt der Schweiz zu den Abkommen von Dublin und Schengen bezüglich Sicherheit und Asyl; dabei bleibt das Schweizer Bankgeheimnis unter allen Umständen gewahrt;
  • Ausweitung der Zusammenarbeit zur Aufklärung von Betrugsfällen; allerdings gibt es auch hier Sonderkonditionen für die Schweiz;
  • Abschluss der Verhandlungen über Landwirtschaftsprodukte, Umwelt, Medien, Bildung, Altersversorgung, Statistik und Dienstleistungen.

Am 25. Juni 2004 wurden die Abkommen paraphiert und anschliessend ins Vernehmlassungsverfahren gegeben. Die Ergebnisse der Vernehmlassung zeigten ein klares Bild: Die Bilateralen II wurden von Wirtschaftskreisen ebenso einhellig unterstützt wie von der Mehrzahl der Parteien, Organisationen und Verbände. Die Kantone stellten sich einstimmig hinter die Bilateralen II. Klar abgelehnt wurden die Abkommen jedoch von der SVP. Die Eidgenössische Demokratische Union (EDU) und die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) sprachen sich gegen Schengen/Dublin aus. Zahlreiche Schützenverbände haben kritisch zur vorgesehenen Waffengesetzrevision im Rahmen von Schengen Stellung genommen.

Der Bundesrat ist auf die Hauptanliegen eingegangen, passte seine Vorschläge zur Waffengesetzrevision entsprechend an und verabschiedete am 1. Oktober 2004 die Botschaft zu den Bilateralen II. Am 26. Oktober 2004 wurden die Abkommen in Luxemburg unterzeichnet. Es folgte die Behandlung von Botschaft und Abkommen durch das Parlament in der Wintersession: Alle Abkommen wurden im Nationalrat mit deutlicher Mehrheit, im Ständerat mit Ausnahme von Schengen/Dublin sogar mit Einstimmigkeit angenommen. Auf etwas grösseren Widerstand stiess das Assoziationsabkommen von Schengen/Dublin. Im Nationalrat wurde dieses mit 129 Ja- gegen 60 Nein-Stimmen, im Ständerat mit 36 Ja- gegen 3 Nein-Stimmen angenommen.

Entsprechend dem Antrag des Bundesrats unterstellte die Bundesversammlung sieben Abkommen (Statistik, Ruhegehälter, Umwelt, Medien, Schengen/Dublin, Betrugsbekämpfung, Zinsbesteuerung) dem fakultativen Staatsvertragsreferendum. Dem obligatorischen Referendum wurde keines der Abkommen unterstellt. Mit der Publikation der Bundesbeschlüsse am 21. Dezember 2004 im Bundesblatt begann die Referendumsfrist zu laufen. Am 31. März 2005, mit Ablauf der Referendumsfrist, stand fest, dass einzig das Referendum gegen das Assoziationsabkommen der Schweiz an Schengen/Dublin zustande gekommen war. Die Bundeskanzlei bestätigte insgesamt 86'732 gültige Unterschriften. In der Volksabstimmung am 5. Juni 2005 bestätigte das Schweizer Volk die Vorlage mit 54,6% Ja-Stimmen nur knapp (bei einer Stimmbeteiligung von 56%).

Am 25. September 2005 wurde anlässlich eines Referendums die Ausdehnung des bilateralen Abkommens über die Personenfreizügigkeit auf die 10 Staaten, die zum 1. Mai 2004 der EU beigetreten sind (Erweiterte Personenfreizügigkeit) mit 55,95% angenommen, der niedrigste Ja-Stimmen-Anteil entfiel dabei auf den Kanton Tessin mit 36.09%, der höchste auf den Kanton Waadt mit 65,26%. Bei einem Erfolg des Referendums wären wegen der „Guillotine-Klausel“ auch die übrigen sechs bilateralen Abkommen gefährdet gewesen. Neben dem Tessin lehnten nur die drei Urkantone, sowie Glarus und der Halbkanton Appenzell Innerrhoden die Vorlage ab, so dass auch das (bei einem fakulativen Referendum nicht benötigte) Ständemehr erreicht wurde.

[Bearbeiten] EU-Beitritt

Die Schweizer Regierung, der Bundesrat, strebt nun den Beitritt zur Europäischen Union (EU) nicht mehr an, da dieser seiner Meinung nach angesichts der bilateralen Verhandlungen an Wichtigkeit verloren hat.

Am 26. Mai 1992 hatte der Bundesrat offiziell in Brüssel ein Beitrittsgesuch bei der EU hinterlegt. Seit dem Nein zum EWR-Beitritt im Dezember 1992 wird das Beitrittsgesuch allerdings von beiden Seiten nicht weiter verfolgt. Nachdem eine Initiative (Eidgenössische Volksinitiative Ja zu Europa), die die sofortige Aufnahme von Beitrittsverhandlungen durchzusetzen versuchte, in der Volksabstimmung vom 4. März 2001 eine schwere Niederlage erhalten hatte (nur 23,3 % der Schweizer Stimmbürger unterstützten das Vorhaben), hat der bilaterale Weg, der seit 1994 beschritten wurde, derzeit klar Vorrang. Der Bundesrat hat in seinem Europabericht von 2006 einen EU-Beitritt von einem strategischen Ziel zu einer Option unter weiteren degradiert.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 22. Juli 1972 (ABl. L 300 vom 31. Dezember 1972, S. 189.

[Bearbeiten] Weblinks

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