Belagerung von Rapperswil (1656)
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Belagerung von Rapperswil | |||||||||||
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Teil von: Villmergerkriege | |||||||||||
Die Konfessionsverteilung 1536 auf dem Höhepunkt der Reformation |
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Konfliktparteien | |||||||||||
Rapperswil SG |
Zürich | ||||||||||
Befehlshaber | |||||||||||
Hieronymus Riget | Hans Rudolf Werdmüller | ||||||||||
Truppenstärke | |||||||||||
7'000 Infanterie, 326 Kavallerie, 19 Geschütze, eine unbekannte Zahl Kriegsschiffe | |||||||||||
Verluste | |||||||||||
183 Tote, 396 Verwundete | 573 Tote, 300 Verwundete |
Die Belagerung von Rapperswil ist eine militärische Auseinandersetzung zwischen der reformierten Stadt Zürich und den katholischen Orten der Eidgenossenschaft während des Ersten Villmergerkrieges.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Ausgangslage
Nachdem in den Jahren 1654/55 der Versuch einer Bundesreform durch die reformierten Orte am Widerstand der katholischen Orte gescheitert war, drängte Zürich seine Verbündeten zum Krieg gegen die Katholiken. Zürich nutzte einen Streit mit dem katholischen Schwyz um den Besitz und die Rechte einiger aus Arth geflohenen Neugläubigen, um eine gesamteidgenössische Entscheidung zu erzwingen.
General Hans Rudolf Werdmüller zog mit seinen Truppen über Hombrechtikon[1] nach Rapperswil, mit der strategisch wichtigen Brückenverbindung über den Seedamm nach Hurden in die schwyzerische untere March.
Ihm zur Seite stand der Zürcher Bürgermeister Johann Heinrich Waser als Assistenzrat im Felde. Werdmüller befehligte eine Streitmacht von über 7'000 Mann Infanterie, ergänzt durch 326 Dragoner und 19 Geschütze.[2]
[Bearbeiten] Belagerung von Rapperswil
Der in Frankreich ausgebildete und gegen Ende des Dreissigjährigen Kriegs für Schweden kämpfende General schloss den landseitigen Belagerungsring von Busskirch[3] bis Kempraten. Die Häuser der umliegenden Dörfer wurden geplündert und die Kapellen verwüstet, bevor Rapperswil angegriffen werden sollte.
Rapperswil war rechtzeitig von katholischen Truppen besetzt worden, die Hieronymus Riget aus Schwyz unterstanden. Geschütze sicherten beim Schützenhaus (Schlosshügel) und Endingerhorn die westliche, seeseitige Stadtbefestigung, bewacht von Unterwaldnern und Rapperswilern.[2]
Am 7. Januar schlugen die Rapperswiler vor dem Endingerhorn Palisaden in den See, um den inneren Hafen gegen Zürcher Kriegsschiffe zu sichern, während über die Brücke aus Hurden weitere Truppen in die Stadt zogen. Am 8. Januar eröffnete die Zürcher Artillerie vom östlich der Stadtbefestigung gelegenen Kreuzli aus den Beschuss der Stadt. Vom Kapuzinergarten aus hätten die Zürcher Schiffe beschossen werden sollen, die allerdings in der einsetzenden, teilweisen Seegfrörni auf dem Zürichsee festsassen und ausser Schussweite blieben.
Schwyzer Tuppen verteidigten die Holzbrücke von ihrem Hauptquartier in Pfäffikon aus. Nächtliche Einsätze hielten die Passage vom unteren in den oberen Zürichsee nach Altendorf von Vereisung frei.
Ab 24. Januar begann eine intensive Beschiessung der Stadt, und die Botschaft vom Sieg bei Villmergen über die Berner Truppen traf ein.
Am 26. Januar misslang ein verbissen geführter Ansturm der Zürcher auf die Stadtmauern. Es folgten Tage unter schwerstem Artilleriebeschuss mit insgesamt 700 Granaten, die 34 Häuser komplett oder teilweise zerstörten, bis Werdmüller am 3. Februar zum entscheidenden Sturm ansetzte und erneut scheiterte.
Während der nächsten Tage wüteten die Belagerer in der Umgebung und zogen am 10. Februar 1656 ab.[2]
[Bearbeiten] Opfer
Die erfolglose Belagerung von Rapperswil forderte auf reformierter Seite 573 Tote und 396 Verwundete. Materielle Verluste waren acht Fahnen, zehn Geschütze und neun Fuhrwerke
Rapperswil und die katholischen Truppen beklagten 189 Tote und etwa 300 Verwundete; wieviele davon unter der Zivilbevölkerung bedarf der Klärung.
Die Stadt Rapperswil wurde teilweise zerstört, das Rapperswiler Umland verwüstet, ausgeplündert und die Kirchen geschändet. Schwere Verwüstungen [4] und Plünderungen trafen auch die Höfe in Kempraten, Busskirch und Wagen.[5]
[Bearbeiten] Folgen
Unterdessen schnitten die katholischen Orte mit ihren Truppen die Verbindung zwischen Zürich und Bern ab. Da durch die Belagerung von Rapperswil die Zürcher Truppen gebunden blieben und die Katholiken die durch General Sigmund von Erlach angeführten Berner am 24. Januar 1656 bei Villmergen besiegen konnten, spielte Rapperswil im ersten Villmergenkrieg eine wichtige Rolle. Die Kampfhandlungen wurden aber erst am 20. Februar endgültig eingestellt.
Der Villmerger oder «Dritte Landfriede» vom 7. März 1656 sicherte die durch den Zweiten Kappeler Landfrieden von 1531 erzielten Vereinbarungen und die katholische Hegemonie in der Eidgenossenschaft.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Reformation und Gegenreformation in der Schweiz
- Villmergerkriege
- Toggenburgerkrieg
- Liste von Schweizer Schlachten
- Geschichte der Stadt Rapperswil
- Geschichte des Kantons St. Gallen
- Geschichte der Schweiz
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Website Gemeinde Hombrechtikon, Geschichte
- ↑ a b c Kapuzinerkloster Rapperswil, Geschichte
- ↑ Artikel Busskirch im Historischen Lexikon der Schweiz
- ↑ Staatsarchiv des Kantons St. Gallen: Rapperswil verlangt Schadenersatz für die Zürcher Belagerung (1656). Einblattdruck in lateinischer Sprache, beschränkter Zugriff für Archivmitarbeiter/-innen.
- ↑ Website «Hotel Schwanen», Geschichte
[Bearbeiten] Literatur
- Norbert Domeisen, Bürgermeister Johann Heinrich Waser (1600–1669) als Politiker. Ein Beitrag zur Schweizer Geschichte des 17. Jahrhunderts. Bern 1975 S.129-151
- Norbert Domeisen: Schweizer Verfassungsgeschichte, Geschichtsphilosophie und Ideologie, Bern 1978
- Rudolf Rey: Bürgermeister Johann Heinrich Waser 1600–1669. Sein Werdegang bis zum Eintritt in den Staatsdienst, Winterthur 1962
- W. Wahlen, E. Jaggi: Der Schweizerische Bauernkrieg 1653 und die seitherige Entwicklung des Bauernstandes. Hrsg. Oekonomische und gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Bern, Buchverlag Verbandsdruckerei, Bern, 1952
- Leo Weisz: Die Werdmüller - Schicksale eines alten Zürcher Geschlechtes 3 Bde., Zürich 1949
- Hans Nabholz: 'Föderalismus und Zentralismus in der eidgenössischen Verfassung vor 1798, Politisches Jahrbuch 30, 1916