Senatus consultum ultimum
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Die Wendung senatus consultum ultimum (lat. letzter Senatsbeschluss, kurz SCU) bezeichnet den Staatsnotstand in der späten römischen Republik, verhängt durch den Senat.
Der Beschluss bevollmächtigte die Konsuln, alles zu unternehmen, um Schaden vom Staat abzuwenden ("Videant consules, ne quid res publica detrimenti capiat"; dt. "Mögen die Konsuln zusehen, dass der Staat keinen Schaden nehme"). Die Vollmachten werden bei Sall. Cat. 29,3 beschrieben. Die Reichweite der Vollmacht entsprach nicht der des regulären Ausnahmeamtes, der Diktatur.
Zwar waren Gewaltanwendungen, Hinrichtungen römischer Bürger ohne Gerichtsurteil und Truppenaushebungen möglich, andererseits schützte das SCU nicht vor späterer Anklage, da die Popularen die Rechtmäßigkeit dieses eigens zu ihrer Bekämpfung eingerichteten Notstands nie anerkannten. So wurde Lucius Opimius, der sich als erster auf einen solchen Beschluss vom Jahre 121 v. Chr. hatte berufen können, als Mörder des jüngeren Gaius Gracchus angeklagt, von diesem Vorwurf jedoch freigesprochen; weniger Glück hatte Marcus Tullius Cicero, der für die Hinrichtung der Anhänger von Lucius Sergius Catilina in die Verbannung geschickt wurde.
[Bearbeiten] Überlieferte Anwendungsfälle
Es gibt insgesamt 14 unumstritten überlieferte senatus consulta ultima, ein in der Fachwelt umstrittenes und zwei zwar überlieferte, aber nicht historische.
Die 14 gesicherten SCUa:
- 121 v. Chr. gegen Gaius Sempronius Gracchus und Fulvius Flaccus
- 100 v. Chr. gegen Lucius Appuleius Saturninus und Gaius Servilus Glaucia
- 83 v. Chr. gegen Lucius Cornelius Sulla Felix
- 77 v. Chr. gegen Marcus Aemilius Lepidus
- 63 v. Chr. gegen Lucius Sergius Catilina
- 62 v. Chr. gegen Metellus Nepos
- 52 v. Chr. wegen des Tumultes nach der Tötung des Publius Clodius Pulcher
- 49 v. Chr. gegen Gaius Julius Caesar
- 48 v. Chr. gegen Marcus Caelius Rufus
- 47 v. Chr. gegen Trebellius und Dolabella
- 43 v. Chr. gegen Marcus Antonius
- 43 v. Chr. gegen Octavianus
- 43 v. Chr. für Octavianus als Rücknahme des vorherigen und als Huldigung für ihn
- 40 v. Chr. als Vorgeplänkel zur Verurteilung des Quintus Salvidienus Rufus Salvius
Als umstritten, in der neueren Forschung aber als nicht historisch angenommen, überliefert Plutarch ein senatus consultum ultimum für das Jahr 133 v. Chr gegen Tiberius Gracchus.
Als gänzlich unhistorisch hat die Forschung die bei Livius genannten senatus consulta ultima von 464 und 384 v. Chr..
[Bearbeiten] Literatur
- Jürgen Baron Ungern-Sternberg von Pürkel, Untersuchungen zum spätrepublikanischen Notstandsrecht. Senatusconsultum ultimum und hostis-Erklärung, München 1970
- Bernd Rödl, Das Senatus Consultum Ultimum und der Tod der Gracchen, Bonn 1969