Polizeioberkommissar
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Polizeioberkommissar (POK) ist ein Dienstgrad von Polizeivollzugsbeamten bei der deutschen Polizei (innerhalb der Schutzpolizei der Landespolizeien und der deutschen Bundespolizei) in der Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes (gPVD) auf der gehobenen Führungsebene.
POK sind in die Besoldungsgruppe (BesGr) A10 eingereiht. Es handelt sich um das erste Beförderungsamt in der Laufbahn des gehobenen Dienstes.
Sie sind Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft kraft Dienstgrad.
Polizeioberkommissare nehmen in der Regel Führungsaufgaben wie stellvertretende Dienstgruppenleiter, Zugführer in einer geschlossenen Einheit, Wachleiter oder Erster Streifenführer wahr.
Der nächsthöhere Dienstgrad ist Polizeihauptkommissar (BesGr A11).
Das Dienstgradabzeichen besteht aus zwei silberenen Sternen auf dunkelgrünem /dunkelblauem Grund (bei der Wasserschutzpolizei und beim Bundespolizeiamt See aus zwei goldfarbenen Ärmeltressen auf dunkelblauem Tuch zu je 12 mm).
niedrigerer Dienstgrad Polizeikommissar |
aktueller Dienstgrad Polizeioberkommissar |
höherer Dienstgrad Polizeihauptkommissar |
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Einordnung: Mittlerer Dienst - Gehobener Dienst - Höherer Dienst Alle Dienstgrade auf einen Blick: siehe Amtsbezeichnungen bei der deutschen Polizei. |