Polizeihauptmeister
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Polizeihauptmeister (PHM) ist ein Dienstgrad von Polizeivollzugsbeamten bei der deutschen Polizei (Schutzpolizei) in der Laufbahn des mittleren Polizeivollzugsdienstes.
PHM sind in die Besoldungsgruppe (BesGr) A9 eingereiht. Inhaber dieser Amtsbezeichnung haben einen Bewährungsaufstieg nach Leistung und Befähigung absolviert. Sie sind Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft kraft Dienstgrad.
Das Dienstgradabzeichen besteht aus vier hellgrünen Sternen auf dunkelgrünem Grund (bei der Wasserschutzpolizei und beim Bundespolizeiamt See aus vier goldenen Streifen auf dunkelblauem Grund zu je 8 mm). In einigen Bundesländern ist das Dienstgradabzeichen anders gestaltet: So beispielsweise bei der Polizei Baden-Württemberg und der Polizei Sachsen, hier finden sich innen (Kopfseite) zwei Sterne hintereinander und zwei Sterne außen in Richtung Schulter. Ebenso gibt es bei der Polizei Hamburg eine eigene Schulterklappe für den PHM mit Amtszulage (PHMZ).
PHM sind Beamte, die bereits verantwortungsvolle und anspruchsvolle Aufgaben wahrnehmen, z.B. Gruppenleiter (Wache) resp. Gruppenführer (Außendienst, Wachleiter, Einweisungsbeamter oder Einsatzleiter kleinerer Einsätze. Meistens sind sie auch Streifenführer im Streifendienst sowie aufgrund der Erfahrung sogenannte Stammbeamte (fest zugeteilt statt Springer).
Der nächstniedrigere Dienstgrad ist Polizeiobermeister (BesGr A8), der nächsthöhere Dienstgrad Polizeikommissar (BesGr A9) ist abhängig von einem Laufbahnwechsel in den gehobenen Polizeivollzugsdienst. Wie dieser Wechsel vollzogen wird, ist innerhalb der Polizeien der Länder und des Bundes zum Teil sehr unterschiedlich.
niedrigerer Dienstgrad Polizeiobermeister |
aktueller Dienstgrad Polizeihauptmeister |
höherer Dienstgrad Polizeikommissar |
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Einordnung: Mittlerer Dienst - Gehobener Dienst - Höherer Dienst Alle Dienstgrade auf einen Blick: siehe Amtsbezeichnungen bei der deutschen Polizei. |