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Liste der Wappen im Salzlandkreis – Wikipedia

Liste der Wappen im Salzlandkreis

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Diese Liste zeigt die Wappen der Verwaltungsgemeinschaften, Städte und Gemeinden sowie Wappen von ehemals selbstständigen Gemeinden und aufgelösten Landkreisen im Salzlandkreis in Sachsen-Anhalt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Wappen der Städte und Gemeinden

Folgende Gemeinden führen kein Wappen:

[Bearbeiten] Wappen ehemaliger Landkreise

[Bearbeiten] Wappen ehemals selbstständiger Städte und Gemeinden

[Bearbeiten] Blasonierungen

  1. Alsleben (Saale): „In Silber drei (2: 1) schneckenförmig gewundene rote Aale.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  2. Amesdorf: „In Blau zwei goldene schräglinke Balken.“
  3. Aschersleben: „In Rot eine silberne gezinnte Burg mit zwei gezinnten spitzbedachten beknäuften Türmen, das offene rundbogige Tor schrägrechts mit einem schwarzsilbern geschachten Schild belegt. Hinter der Toröffnung eine sich über den Türmen ausbreitende bewurzelte grüne Eiche mit silbernen Eicheln, in den Zweigen drei schwarze Vögel, der vordere links, die beiden anderen rechts gewendet.“
  4. Bernburg (Saale): „In Silber eine rote Burg mit schwarzgefugter Zinnenmauer, offener Rundbogentoröffnung sowie zwei gezinnten Türmen mit golden beknauften blauen Spitzdächern und je drei (2:1) schwarzen Fensteröffnungen, die untere Öffnung rund. In der Toröffnung ein Wappenschild: gespalten, vorn in Silber ein roter Adler am Spalt, hinten von Schwarz und Gold neunmal geteilt, schräg belegt mit einem grünen Rautenkranz. Zwischen den Türmen auf den Mauerzinnen ein rot gefütterter silberner Spangenhelm - die Spangen golden - mit goldener Krone; die Helmdecken rechts rot/silber, links schwarz/golden. Aus der Krone aufsteigend zwei bekleidete übereck von Schwarz und Gold quadrierte, sich kreuzende Menschenarme, in den Händen grüne Pfauenfedern.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  5. Biendorf: „Gespalten von Rot und Grün durch eine silberne Spitze mit einem wachsenden, silbern strukturierten schwarzen Turm mit zwei balkenweise angeordneten, rechteckigen Fenstern; auf der geschwungenen Haube eine Laterne mit zwei balkenweise angeordneten rechteckigen Fenstern; auf der geschwungenen Laternenhaube ein Spitzdach mit tropfenförmigem über kugelförmigem Knauf. Vorn gekreuzt ein goldenes Feuerhorn und eine goldene Spritze über einem nach links gewendeten goldenen Hahn. Hinten eine goldene Zuckerrübe mit fünf Blättern.“
  6. Bördeland: „Wappen geviert, 1 und 4 in Rot eine goldene Getreidegarbe, 2 und 3 in Silber ein schwarzes Bergmannsgezähe.“ (Hauptsatzung § 1 Abs.1)
  7. Borne: „In Gold ein schwarzer Springbrunnen mit je einem Knauf am Sockel sowie an der Spitze und einem blau ausgefüllten Brunnenoval mit herausragendem blauen Steigrohr. Dem Knauf an der Spitze entspringt eine Fontäne aus blauen Wasserstrahlen.“
  8. Calbe (Saale): „In Blau eine silberne Burg mit gezinnter, schwarz gefugter Mauer und zwei durch einen Wehrgang verbundenen spitzbedachten und beknauften Türmen mit je einer schwarzen Rundbogenfensteröffnung; der Wehrgang mit an den Giebeln beknauften Walmdach, in der Mitte bekrönt mit einem beknauften Türmchen (Laterne) mit drei schwarzen Rundbogenfensteröffnungen. Zwischen den Türmen in Gold ein auf den Mauerzinnen stehendes, hersehendes rotes Kalb mit schwarzen Hufen.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  9. Egeln: „In Silber eine rote Burg mit gezinnter Mauer und zwei spitzbedachten golden beknauften Türmen, geöffnetem goldenen Tor mit hochgezogenem Fallgatter, zwischen den Türmen schwebend ein Schild, darin in Blau ein aufgerichteter rotbezungter goldener Löwe.“
  10. Etgersleben: „In Blau ein silberner Pelikan mit ausgebreiteten Schwingen auf schwarzem Nest, sich die Brust ritzend und mit seinem Blut seine drei Jungen nährend.“
  11. Förderstedt: „Im Rot über Silber geteilten Schild, der oben links von einem gekreuzten silbernen Bergmannsgezähe begleitete heilige Mauritius mit einer Rüstung in verwechselten Tinkturen, golden nimbiert, gegürtet und gespornt, in der rechten Hand eine bewimpelte Lanze in verwechselten Tinkturen mit goldener Spitze haltend, die Linke gestützt auf einen das goldene Schwert im Gürtel bis zum Griff verdeckenden roten Schild mit silbernen Tatzenkreuz.“
  12. Gerbitz: „In Gold über grünem, nach oben gebogenem Schildfuß ein schwarzes Hünengrab, dahinter wachsend eine stilisierte rote Robinie.“
  13. Hakeborn: „In Blau ein achtstrahliger goldener Stern.“
  14. Neugattersleben: „Gezinnte Brücke und darunter ein sechsspeichiges Mühlrad.“
  15. Neundorf (Anhalt): „Viermal von Grün und Silber linksgeschrägter Schild, belegt mit einem schwarzen, silbergefugten Turm mit drei Zinnen und offenem Tor.“
  16. Nienburg: „In Silber auf grünem Rasen eine rote Burg mit ungezinnter Mauer auf offenem Tor, dessen Giebel ein grünes Lindenblatt schmückt; auf der Mauer sechs kleine ungezinnte Türmchen, hinter ihr zwei große gezinnte Türme mit Spitzdächern und Erkertürmchen.“
  17. Pretzien: „In Blau über einem durch silbernem Wellenleistenstab abgeteilten, erhöhten grünen Schildfuß ein silberner Anker mit Seil, belegt mit Hammer und Schlegel, die von dem Seil umschlungen werden, unten ein silberner Pflug.“ (Hauptsatzung § 1 Abs.1)
  18. Schönebeck (Elbe): „Geteilt und halbgespalten von Silber, Rot und Silber; oben eine gezinnte rote Burg mit zwei spitzbedachten Seitentürmen und fähnchenbesteckter niederer Kuppel, im geöffneten goldenen begatterten Tor ein goldenes S; rechts unten im damaszierten Feld ein mit drei goldenen Bändern umwundenes silbernes "Stück Salz" in goldenem Stutzkorb; links unten auf grünem Dreiberg ein rot gekleideter goldgekrönter König auf einem mit Tierköpfen verzierten goldenen Thron, in der Rechten ein goldenes Zepter, beiderseits des Throns je eine hohe grüne Staude.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  19. Staßfurt: „Im von Rot und Silber geteiltem Schild der heilige Johannes der Täufer im goldenen Gewand, mit der Rechten auf das auf dem linken Arm getragene mit der Kreuzesfahne versehene Gotteslamm weisend.“
  20. Tarthun: „In Gold ein Taubenturm mit blauem Pfeiler, silbernem Fachwerkhäuschen mit schwarzen Balken und Stützbögen und blauem Zeltdach, bekrönt von einer gestielten blazen Kugel.“
  21. Unseburg: „In Rot eine silberne Burg mit zwei gezinnten Türmen und gezinnten Seitenmauern und schwarzen Tor- und Fensterfüllungen über blauem Schildfuß mit schwarzen Wellenlinien.“
  22. Westeregeln: „Geviert. Feld 1 und 4: von Rot und Silber dreimal schräglinks geteilt; Feld 2: in Schwarz gekreuzte silberne Berghämmer; Feld 3: in Schwarz eine silberne Pflugschar.“
  23. Wespen: "In Rot zwei verkehrt gegengewendete goldene Wespen mit schwarzer Zeichnung." (Amtsblatt)
  24. Landkreis Aschersleben-Staßfurt: „Geviert; Feld 1: 12fach von Schwarz und Silber geschacht; Feld 2: in Silber ein schwarzer, goldbewehrter Adler, die Achsen der Flügel mit goldenen Kleestengeln belegt; Feld 3: in Silber ein schreitender schwarzer Bär auf roter, schräg aufsteigender Zinnenmauer mit offenem Tor; Feld 4: geteilt von Rot und Silber.“
  25. Landkreis Bernburg: „In Silber ein schreitender schwarzer Bär mit silbernen Halsband und roter heraushängender Zunge auf einer schrägrechts aufsteigenden roten, schwarz gefugten Zinnenmauer mit geschlossenem Tor, das links schwarze Türbeschläge und rechts ein schwarzes Schloss enthält.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  26. Landkreis Schönebeck: „In Rot über einer fünfmal blau gewellten silbernen Deichsel eine silberne zinnenbewehrte Burgmauer, dahinter aufragend drei silberne zinnenbewehrte Türme, der mittlere Turm erhöht.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  27. Atzendorf: „In Silber auf grünem Schildfuß der heilige Eustachius linksgewendet im grünen Jägerwams, auf steigendem schwarzen Pferd mit goldenem Zaumzeug und Satteldecke, davor ein hersehender roter Hirsch.“
  28. Biere: „In der Mitte längs geteilt. Vorn in Silber drei rote Rosen mit goldenem Bart und Butzen, hinten leeres blaues Feld.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  29. Brumby: „In Blau ein springendes goldenes Einhorn mit ausgeschlagener roter Zunge und gespaltenen schwarzen Hufen.“
  30. Eickendorf: „In Gold eine schwarze bewurzelte Eiche mit silbernen Eicheln.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  31. Glöthe: „Schräg links geteilt von Silber und Blau, oben schwebend eine rote Ziegelmauer mit drei Schornsteinen, unten vier goldene Ähren, die Halme belegt mit einer goldenen Zuckerrübe.“
  32. Großmühlingen: „In Blau ein linkssehender silberner Adler mit goldene Bewehrung und roter Zunge.“ (Hauptsatzung § 2 Abs.1)
  33. Hohenerxleben: „In Silber ein blauer Wellenschrägbalken beseitet oben von einem grünen Kleeblatt unten von einem gestürzten schwarzen Fisch.“
  34. Löbnitz: „Geviert von Blau und Silber; Feld 2 und 3 ein schräglinker schwarzer Ast, an dem sich auf jeder Seite je ein grünes Eichenblatt befindet.“
  35. Löderburg: „In ein Mann im goldenen langen Kittel und Hut, in der Rechten drei goldene Ähren, in der Linken einen goldenen Fisch haltend.“
  36. Rathmannsdorf: „Geteilt von Silber über Rot. Oben ein grünes rotbedachtes Tor mit je einem Torhäuschen an den Seiten, unten drei silberne Pflugschare schrägbalkenweise.“
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