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Liste der Wappen im Landkreis Börde – Wikipedia

Liste der Wappen im Landkreis Börde

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Diese Liste zeigt die Wappen der Verwaltungsgemeinschaften, Städte und Gemeinden sowie Wappen von ehemals selbstständigen Gemeinden und aufgelösten Landkreisen im Landkreis Börde in Sachsen-Anhalt.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Wappen der Verwaltungsgemeinschaften

Folgende Verwaltungsgemeinschaften führen kein Wappen:

[Bearbeiten] Wappen der Städte und Gemeinden

Folgende Gemeinden führen kein Wappen:

[Bearbeiten] Wappen ehemaliger Landkreise

[Bearbeiten] Wappen ehemals selbstständiger Städte und Gemeinden

[Bearbeiten] Historische Wappen

[Bearbeiten] Blasonierungen

  1. VG Elbe-Heide: „In Silber ein blauer Göpel, belegt mit einer fliegenden goldenen Lerche.“ (Hauptsatzung, § 1, Abs.1)
  2. Altbrandsleben: „In der oberen Hälfte die aufgehende Sonne über dem Kniel, in der unteren Hälfte linksseitig eine Ähre auf schwarzem Grund und rechtsseitig zwei Eichenblätter auf silbernem Grund.“
  3. Angern: „Das Wappen der Gemeinde Angern zeigt einen weißen Schwan auf einer blauen Wasserfläche, die das Wappen trennt. In der unteren Hälfte des Wappens befindet sich eine rote Lilie.“
  4. Ausleben: „In Silber eine rote Windmühle auf grünem Dreiberg.“
  5. Barleben: „In Rot schräggelegte Barte mit goldenem Stiel, darunter eine silberne Rose.“ (Hauptsatzung, § 2, Abs.1)
  6. Barneberg: „In Grün ein gezinnter schwarzgefugter silberner Wachturm mit schwarzer Toröffnung und drei schwarzen Fensterdurchbrüchen auf silbernem gewölbten Schildfuß.“ (Hauptsatzung § 2, Abs.1)
  7. Beendorf: „In Grün ein silbernes Bergmannsgezähe, im silbernen Schildhaupt drei steigende grüne Lindenblätter balkenweise.“
  8. Bertingen: „In Silber ein rotes Eichhörchen mit golb-grüner Eichel in den Pfötchen auf grünen bewurzelten Stubben mit golber Schnittfläche sitzend.“ (Hauptsatzung, § 2, Abs.1)
  9. Born: „In Silber auf grünem Schildfuß einen roten Brunnenring mit schwarzen Gestänge.“ (Hauptsatzung, § 2, Abs.1)
  10. Bottmersdorf: „In Rot ein silbernes Andreaskreuz, belegt mit einer goldenen Ähre.“ (Hauptsatzung § 2, Abs.1)
  11. Burgstall: „In Silber im Schildfuß eine rote Zinnmauer, dahinter rechts ein roter Zinnenturm, links begleitet von einem am roten Ast hängenden goldenen verzierten roten Posthorn.“ (Hauptsatzung, § 2, Abs.1)
  12. Calvörde: „Gespalten in Rot und Gold; vorn ein aus dem Spalt hervorschreitender goldener Löwe, hinten drei (1:2) grüne Hopfendolden.“ (Hauptsatzung § 2, Abs.1)
  13. Colbitz: „In Rot drei silberne Lindenblätter mit zwei gestielten Früchten und einer Spange für die Blattstiele.“ (Hauptsatzung, § 2, Abs.1)
  14. Cröchern: „Auf einem silber und schwarz ornamentierten Schild ein schräglinker roter Balken, belegt mit silberner Hirschstange.“ (Hauptsatzung, § 2, Abs.1)
  15. Döhren: „In Rot eine läutende silberne Glocke, umfaßt von zwei belaubten silbernen Lindenzweigen, der rechte mit 10, der linke mit 9 Blättern, die Blätter bis auf je eines in den oberen Schildecken sämtlich der Glocke zugewandt.“
  16. Dolle: „In Silber ein schreitender Hirsch auf einer Mauer mit drei Trittsteinen.“ (Hauptsatzung, § 2, Abs.1)
  17. Domersleben: „In Silber eine rote Kirche mit spitzbedachtem Turm und rechts daneben ein roter spitzbedachter Turm, beide mit schwarzen Rundbogenfensteröffnungen, im roten Schildfuß ein silberner Fisch.“
  18. Drackenstedt: „Ein in Silber gestürzter roter Drachen, golden bewehrt.“ ([1])
  19. Dreileben: „Das Wappen der Gemeinde zeigt drei rote Herzen auf gelbem Grund.“
  20. Druxberge: „In Blau mit den drei runden Früchten am Stiel oben und den drei gezackten Blättern unten, alles in Gold.“ ([2])
  21. Eggenstedt: „In Grün ein aufgerichteter, rot gezungter und bewehrter goldener Wolf mit untergeschlagener Rute.“
  22. Eilsleben: „Das Wappen der Gemeinde zeigt die beiden Symbole der älteren Wappen: -derer von Eilsleben -Zunftzeichen eines Gastwirtes mit Braurecht Für das neue Wappen wurden Symbole und Tinkturen (Farben) in zeitlicher Reihenfolge ihres Gebrauchs in die Felder eingeordnet. Das Gemeinsame ist die rot-weiße Tinktur. Als Zeichen, dass das Wappen erst in der heutigen Zeit entstanden ist, wurde die Spaltung aus der Mitte gerückt gewählt. Der Buchstabe „E“ wurde als drittes Symbol, das typisch für diesen Landstrich ist, als redendes Element für Eilsleben eingesetzt.“
  23. Flechtingen: „In Silber gezinnte rote Mauer, dahinter wachsend ein gezinnter roter Turm, begleitet von zwei aus der Mauer wachsenden grünen Kastanienbäumen, in silberner Toröffnung blaues Wasser.“ (Wappenbeschreibung auf www.luftkurortflechtingen.de)
  24. Glindenberg: „In Gold eine blaue Schräglinkswellenleiste, überdeckt durch eine blaue Schrägrechtsleiste, beide belegt mit je zwei silbernen Wellenfäden. Im blauen Schildfuß ein goldener, schwarz konturierter Kahn.“ (Hauptsatzung, § 2, Abs.1)
  25. Gröningen: „Gespalten von Silber und Rot; darin drei Barsche pfahlweise in verwechselten Farben.“
  26. Groß Rodensleben: „In Gold zwei zueinander gewendete rote silbern bewehrte Löwen, in ihren Pranken ein rotes Herz haltend, aus dem drei grünbestengelte rote Rosen gold besamt mit grünen Blattspitzen emporsprießen.“ (Hauptsatzung § 2, Abs.1)
  27. Groß Santersleben: „In Rot ein silberner Pfahl, überdeckt von fünf großen und fünf kleinen fächerartig gebundenen goldenen Pfauenfedern mit blauen Augen.“ (Hauptsatzung, § 2, Abs.1)
  28. Hadmersleben: „Geteilt von Rot und Silber, unten ein aufgerichteter schwarzer Doppelhaken.“
  29. Haldensleben: „In Gold eine blaue Burg mit zwei vierfenstrigen Türmen mit roten Spitzdächern und Knäufen, verbunden durch eine gezinnte Mauer mit geöffnetem schwarzem Tor und goldenen Torflügeln; zwischen den Türmen schwebend ein aufrechtstehender schwarzer Schlüssel mit Bart nach rechts.“ (Hauptsatzung, § 3, Abs.2)
  30. Harbke: „Geviert; Feld 1: in Silber ein schrägrechter gestümmelter, roter Lindenast mit einem Knorren (oben) und zwei Blättern (1:1); Feld 2: in Gold ein mit zwei silbernen Fäden belegter schwarzer Balken; Feld 3: in Blau zwei steigende, an den Stielen verbundene goldene Ähren; Feld 4: in Silber ein gekreuztes schwarzes Bergmannsgezähe.“ (Hauptsatzung § 2, Abs.1)
  31. Heinrichsberg: „In Silber über blauem Wasser ein roter Zinnenturm mit offener schwarzer Tor- und Fensteröffnung, aus dem Turm wachsend ein nach links blickender golden bewehrter schwarzer Adler.“ (Hauptsatzung, § 2, Abs.1)
  32. Hillersleben: „Gespalten von Rot und Silber; rechts zwei silberne Kirchtürme, links fünf rote Lilien am grünen, sechsmal geblätterten Stiel aus grünem Herz wachsend.“ (Hauptsatzung, § 2, Abs.1)
  33. Hohendodeleben: „In Rot ein silberner Schlüssel, Bart links und unten, belegt mit einem schwarzen Balken mit silberner Leiste und sechsmal gespaltener silberner Mauer mit vier Toröffnungen.“
  34. Hötensleben: „Roter Schild, belegt mit schräg-linker, silberner Hellebarde.“ (Hauptsatzung § 2, Abs.2)
  35. Klein Rodensleben: „In Gold auf grünem Dreiberg eine rote Rose am grünen Stengel mit grünen Kelchblättern und goldenem Butzen.“
  36. Klein Wanzleben: „In Blau eine silberne Zuckerrübe mit silbernen Blättern.“
  37. Loitsche: „Geteilt von Gold über Rot; oben zwei rote Rosen mit golden umkränzten Butzen, unten eine goldene Rose mit rot umkränzten Butzen.“ (Hauptsatzung, § 2, Abs.1)
  38. Mahlwinkel: „Auf Rot rechts einen halben silbernen Mühlstein, am Schnitt ein silberner Zimmermannswinkel, dessen langer Schenkel mit einem Bündel aus drei silbernen Ähren besteckt ist.“ (Hauptsatzung, § 2, Abs.1)
  39. Marienborn: „In Grün, aus einem gemauerten goldenen Brunnen mit blauer Fontäne wachsend, die goldenbekrönte Gottesmutter mit goldenem Gewand und fleischfarbenem Gesicht und Händen, auf ihrem rechten Arm das golden nimbierte, fleischfarbene Jesuskind mit goldenem Reichsapfel in seiner Rechten, ihre linke Hand segnend über die Fontäne ausgestreckt.“ (Hauptsatzung § 2, Abs.1)
  40. Neuenhofe: „Agnus Dei auf Blau in weißen Bord mit acht blauen Vierpässen.“ (Hauptsatzung, § 2, Abs.1)
  41. Niedere Börde: „In Grün über zwei parallelen, schwarz konturierten Wellenleistenstäben ein offener silberner Torbogen (Korbbogen), in der Toröffnung ein abgeschnittener Pferderumpf.“
  42. Nordgermersleben: „In Blau ein goldener Wellenbalken, oben zwischen zwei goldenen Ähren eine läutende goldene Glocke, unten ein goldener Natursteinbrunnen mit blauem Wasserspiegel.“
  43. Oebisfelde: „In Silber auf grünem Boden ein natürliches Käuzchen mit um die Brust gehängtem goldenem Schild, darin zwei schwarze Rauten balkenweise.“
  44. Oschersleben: „Gespalten von Rot und Silber, vorn zwei schräg gekreuzte silberne Schlüssel mit dem Bart nach oben und nach außen; hinten auf grünem Dreiberg drei grüne Schilfstengel mit schwarzen Kolben.“
  45. Peseckendorf: „In Silber eine steigende rote Spitze, belegt mit einem schwarz gefugten, spitzbedachten silbernen Turm mit je einer Tor- und Fensteröffnung; oben begleitet von zwei steigenden roten Ahornblättern.“
  46. Rogätz: „In Silber Justitia im langen blauen Gewand, in der rechten Hand das erhobene Schwert und in der linken Hand die Waage, beides in Gold.“ (Hauptsatzung, § 2, Abs.1)
  47. Sandbeiendorf: „In Blau eine goldene Sense und ein goldener Dreschflegel gekreuzt, begleitet von drei goldenen Sternen (2:1).“ (Hauptsatzung, § 2, Abs.1)
  48. Schermcke: „In Blau eine goldene Bockswindmühle auf goldenem gewölbten Schildfuß.“ ([3])
  49. Seehausen: „In Gold den heiligen Mauritius in blauer Rüstung, in der Rechten ein silbernes Schwert mit goldenem Knauf mit der Klinge nach oben haltend, die Linke auf einen blauen Schild gestützt, darin eine goldene Seerose mit zwei goldenen Blättern.“
  50. Sommersdorf: „Gespalten von Silber und Rot, vorn sieben rote Balken, hinten ein silberner Krug am Spalt.“ (Hauptsatzung § 2, Abs.1)
  51. Sülzetal: „Göpelschnitt in Rot, Grün und Silber, recht Zahnrad halb überdeckt von schrägrechts gestelltem gespitztem, geflügeltem Merkurstab, alles in Gold; links schräglinks gestellt drei Ähren in Gold; unten über Wellenbalken in Blau, senkrechtstehende dreiblütige Salzaster mit zwei Stängelblättern in Grün, golden besamt, Blütenblätter in Blau.“
  52. Ummendorf: „Gespalten, vorn in blau ein silberner Schwan am Spalt mit rotem Schnabel und rotem Schwimmfuß, hinten siebenmal geteilt von silber über blau, in den blauen Balken je eine Reihe gestürzter silberner Eisenhutpfahlfehs.“ (Hauptsatzung § 2, Abs.1)
  53. Völpke: „Von Rot über Grün durch einen schrägrechten silbernen Wellenbalken geteilt, oben ein silbernes Bergeisen und unten einen silbernen Schwan.“ (Hauptsatzung § 2, Abs.1)
  54. Wackersleben: „In Silber und Rot gespalten, vorn drei rote Rohrkolben, hinten einen stehenden silbernen Fisch.“
  55. Walbeck: „In Rot übergewölbten, silbernem Schildfuß, belegt mit einer blauen Wellenleiste, eine silberne Klosterruine mit offenem Torbogen, begleitet von 9 steigenden silbernen Lindenblättern.“
  56. Wanzleben: „In Silber eine rote silberbefugte Burg mit einem breiteren mittleren und zwei schmaleren seitlichen spitzbedachten und kugelbekrönten Türmen, der mittlere Turm mit zwei Rundbogenöffnungen im oberen Stockwerk und offenem Tor, darin schwebend der in Rot über Silber geteilte Schild des Erzstifts Magdeburg, die seitlicheren Türme mit je einer Rundbogenöffnung im Ober- und Untergeschoss.“ (Hauptsatzung § 2, Abs.1)
  57. Wefensleben: „Viergeteiltes Schild, 1. und 4. Feld in Rot, 2. Feld in Silber und ein schwarzer Turm mit silbernen Fenster- und Türöffnungen und silbernen Mauerfugen, 3. Feld in Silber und gekreuzte schwarze Hammer und Schlägel.“ (Hauptsatzung § 2, Abs.1)
  58. Weferlingen: „In Blau eine bewurzelte goldene Eiche mit silbernen Früchten und goldenen Kapseln.“
  59. Wenddorf: „In Silber mit rotem Schildfuß; oben ein Eichenblatt im Schildfuß eine schwarz konturiere silberne Wellenleiste.“
  60. Wolmirstedt: „Auf silbernem Grund die heilige Katharina mit goldenem Haar und goldenem Nimbus in einem roten Gewand. In der rechten Hand hält sie ein gestürztes silbernes Schwert mit goldener Parierstange und goldenem Griff, in der linken ein gebrochenes goldenes Rad mit fünf Speichen und vier Zacken; vor ihren Füßen ein blauer Schild mit einer silbernen Lilie.“ (Hauptsatzung § 2, Abs.1)
  61. Wulferstedt: „In Silber einen schwarzen widersehenden Wolf auf grünem Schildfuß.“
  62. Zielitz: „Geteilt Grün über Silber; oben ein dreischariger silberner Pflug, unten ein schwarzes Bergmannsgezähe.“ (Hauptsatzung, § 2, Abs.1)
  63. Bördekreis: „Geviert von 1:4 Silber, 2:3 Rot, belegt mit einem blauen Wellenschrägbalken, hinten oben eine goldene Ähre, vorn unten ein goldenes aufrechtstehendes Sensenblatt.“
  64. Ohrekreis: „Schräglinksgeteilt durch Wellenschnitt Rot über Silber, oben ein fünfblättriger silberner Buchenzweig, unten ein blauer Wellenschräglinksbalken.“
  65. Ampfurth: „In Grün ein gezinnter silberner Turm mit kegelförmigem Dach, belegt mit einem silbernen Balken mit fünf grünen Kirschblättern nebeneinander.“
  66. Bahrendorf: „In rotem Schild eine nach rechts geneigte, geflügelte Barte in Silber.“
  67. Beckendorf-Neindorf: „In Silber über grünem Schildfuß zwischen zwei steigenden grünen Ähren mit kurzen schwarzen Grannen ein leicht nach rechts steigendes grünes Eichenblatt mit grüner Frucht rechts am Stiel.“
  68. Groß Germersleben: „Im blauen Schild ein goldener Helm mit schwarz-silbernen Helmdecken und einem sitzenden, nach rechts gewendeten silbernen Hund mit roter Zunge, roten Krallen und rotem Halsband mit goldenem Ring als Helmzier.“
  69. Gunsleben: „In Silber auf grünem gebogenen Schildfuß ein widersehendes rotes Schaf.“
  70. Hamersleben: „In Rot einen silbernen Hammer.“
  71. Hordorf: „In Silber auf vierfach gewölbtem grünen Schildfuß vier schwarze Schilfkolben mit grünen Stengeln und je zwei paarweise angeordneten grünen Blättern.“
  72. Kleinalsleben: „In Gold eine blau gekleidete schwarzhaarige Frau mit silberner Schürze, blauer Kopfbedeckung und schwarzen Schuhen, in der rechten Hand einen mit dem Bart nach oben rechts gekehrten schwarzen Schlüssel mit ovalem Schließblatt, in der linken ein blaues Weberschiffchen haltend.“
  73. Klein Oschersleben: „In Grün eine goldene Odalsrune über einem silbernen Wellenbalken.“
  74. Neuwegersleben: „In Rot eine silberne Waage.“
  75. Ohrsleben: „In Blau ein goldener Bär.“
  76. Remkersleben: „In Blau über erhöhtem silbernen Schildfuß mit sechsstrahligem blauen Stern eine silberne Waage.“
  77. Stemmern: „In Rot über Silber (Weiß) geteiltem Schild einen nach rechts aufstehenden Hund in verwechselten Farben, mit goldenem Halsband und goldener Bewehrung.“
  78. Oschersleben: „Gespalten von Rot und Silber, vorn zwei schräg gekreuzte silberne Schlüssel mit dem Bart nach oben und außen; hinten auf grünem Dreiberg wachsend drei grüne Schilfstengel mit schwarzen Kolben.“
  79. Seehausen: „In Gold ein stehender Ritter in stahlfarbener Rüstung, in der Rechten ein Schwert mit der Klinge nach oben, zu seinen Füßen ein Silberschild, darin eine rote Seerose mit zwei grünen Blättern.“
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