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Legalisierung von Drogen – Wikipedia

Legalisierung von Drogen

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Eine Initiative in Zürich zur Legalisierung von Cannabis
Eine Initiative in Zürich zur Legalisierung von Cannabis

Die Legalisierung des Konsums, des Besitzes, der Produktion und der Weitergabe von illegalen Drogen ist ein kontrovers diskutiertes Thema in der Drogenpolitik. Der Debattenschwerpunkt liegt auf der Legalisierung sogenannter „weicher Drogen“ wie bestimmter Cannabis-Produkte, doch auch die Legalisierung sogenannter „harter Drogen“ wird diskutiert. Die Debatte ist schon seit Jahrhunderten im Gange und zeichnet sich durch ideologisch verhärtete Fronten aus.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Argumente für eine Legalisierung

Es existieren drei große Argumentationen für eine Legalisierung von Drogen, die allerdings häufig vermischt werden oder nur für Teilbereiche benutzt werden.

[Bearbeiten] Freiheitsargumentation

Diese Argumentation baut auf das Selbstbestimmungsrecht über den eigenen Geist bzw. Körper des Individuums. Der mündige Mensch habe die Freiheit, sich für den Konsum von Drogen zu entscheiden. Der Staat hingegen habe kein Recht, regulierend einzugreifen. Bekanntester Verfechter dieser Argumentation war Timothy Leary. Aber auch der liberale Wirtschaftswissenschaftler Milton Friedman sprach sich mit dem Freiheitsargument für eine Drogenlegalisierung aus.

Weiter wird argumentiert, die durch das Verbot provozierte Reaktanz könne viele Heranwachsende erst recht in den Drogenkonsum treiben (Reiz des Verbotenen).

[Bearbeiten] Verschwörungsargumentation

Es wird angenommen, dass die Geheimdienste sowohl direkt als auch indirekt am Handel mit illegalen Drogen profitieren. Weil Geheimdienste per definitionem von niemandem kontrolliert werden, kann der Staat nicht garantieren, dass seine Geheimdienste die Gesetze einhalten. Würde den Geheimdiensten ihre finanzielle Grundlage entzogen, würde nach der Verschwörungstheorie die Welt friedlicher werden.[1]

[Bearbeiten] Kriminologische Argumentation

Die kriminologische Auffassung besagt, dass die Kriminalisierung des Drogenkonsums diesen nicht verhindern könne, sondern der Ausbildung und dem Wachstum organisierter Kriminalität Vorschub leiste. Wo eine Nachfrage existiere, bilde sich ein Markt, und diesen zu kriminalisieren führe Konsumenten wie Produzenten in eine gesellschafts- und staatsfeindliche Haltung, ohne dass es dafür einen in der Sache selbst liegenden Grund gebe. Nach dem Grundsatz nullum crimen sine lege sei die sogenannte Drogenkriminalität damit ausschließlich ein Produkt der Prohibition.

[Bearbeiten] Kostenargumentation

Diese Argumentation baut auf die Behauptung, dass die durch die Prohibition entstandenen gesamtgesellschaftlichen Kosten höher seien, als die Kosten, welche durch eine Legalisierung entstünden.

Die volkswirtschaftlichen Kosten der Prohibition setzen sich wie folgt zusammen:

  • Kosten für den Justizapparat: Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Gefängnisse.
  • Kosten durch Beschaffungskriminalität und -prostitution.
  • Kosten durch die indirekte Unterstützung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität, (einschließlich Korruption, Geldwäsche und Bandenkriegen).
  • Entgangene Steuereinahmen, sowohl direkte durch Verzicht auf Besteuerung der Drogen, als auch indirekte durch Steuerausfälle bei Inhaftierten.
  • Kosten durch erhöhte Gesundheitsrisiken bei Konsumenten durch verunreinigte Drogen, Needle-sharing, Verwahrlosung, Überdosierungen und Beschaffungsprostitution.
  • Entgangene Einnahmen durch die Illegalisierung von Arbeitsplätzen (Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Einkommenssteuer).
  • Entgangene Einnahmen und verstärkte Ausgaben durch verhinderte Nutzung in der Medizin und als Rohstoff (Hanf).

Diese These wird dadurch gestützt, dass es dem Rechtsstaat auch nach beinahe einem Jahrhundert der Prohibitionspolitik nicht gelungen ist, die Zahl der Drogentoten sowie der damit zusammenhängenden Kriminalität (z. B. Beschaffungsdelikte) zu senken. Selbst immer wieder erhöhte Strafen und strengere Kontrollen scheinen nicht gegriffen zu haben. Die Befürworter schließen daraus, dass man Drogen komplett legalisieren solle, um die Abgabe über Jugendschutzgesetze, Steuern (eine Verbrauchsteuer analog zur Alkohol- und Tabaksteuer) und Qualitätsrichtlinien und Begrenzungen kontrollieren zu können.

[Bearbeiten] Verhältnismäßigkeitsargumentation

Die Legalisierung von Cannabis wird besonders heftig diskutiert, da es aus medizinischer Sicht Gründe gibt, Cannabisprodukte besser als Volksdrogen wie Tabak und Alkohol zu behandeln, der Staat also bei Drogen mit niedrigerem Gefährdungspotential schärfere Sanktionsmaßnahmen erhebe, und damit das rechtsstaatliche Gebot der Verhältnismäßigkeit breche.

Der Nutzen des Verbots bilde dafür keine hinreichende Rechtfertigung, da bei „weichen Drogen“ wie Cannabis die Gefahr, wegen des Besitzes der Droge angezeigt zu werden, gering sei und die Hemmschwelle, Cannabis zu konsumieren, deshalb ohnehin tief liege. Deshalb sänke die Hemmschwelle nur unwesentlich stärker, wenn „weiche Drogen“ legalisiert würden.

Mit Blick auf Cannabis wird auch die Einstiegsdrogen-Theorie (s. unten) angezweifelt, etwa in einer vom Bundesministerium für Gesundheit unter Horst Seehofer beauftragten Studie von Dieter Kleiber und Renate Soellner.[2]

Außerdem erschwert im Fall von Cannabis das Verbot auch die Nutzung als Rohstoff und in der Medizin erheblich.

[Bearbeiten] Krankheitsargumentation

Diese Argumentation wird hauptsächlich durch die Ansicht getragen, dass Drogensucht keine Straftat, sondern eine Krankheit sei, und den Süchtigen geholfen werden sollte, statt sie in die Kriminalität zu treiben. Allerdings vermischt sich diese Argumentation mit den Argumenten gegen eine Legalisierung, die zum Teil auch eine Unterstützung von Drogensüchtigen fordern, gleichzeitig aber nicht auf den präventiven Charakter der Prohibition verzichten will.

[Bearbeiten] Liberalisierung von harten Drogen

Einige Befürworter einer Legalisierung von sogenannten „weichen Drogen“ wünschen sich für die sogenannten „harten Drogen“ wie z. B. Kokain, Heroin und Crack eine Änderung des Betäubungsmittelgesetzes. Im Gegensatz zur Legalisierung „weicher Drogen“ soll dabei der Umgang mit „harten Drogen“ nur liberalisiert werden. Sie fordern jedoch auch, dass für Abhängige von zum Beispiel Heroin staatlich kontrollierte Abgabestellen eingerichtet werden, um zu gewährleisten, dass die Süchtigen die Möglichkeit haben, unter ärztlicher Kontrolle chemisch saubere Drogen zu durch ehrliche Arbeit finanzierbaren Preisen zu konsumieren. Hiervon versprechen sich die Befürworter der Entkriminalisierung einen drastischen Rückgang der Drogentotenzahlen (oft durch unvorsichtigen Konsum chemisch verunreinigter Drogen oder einer Überdosis wegen zu stark konzentrierter Drogen verursacht), der Beschaffungskriminalität (niedrigere Preise) sowie eine Eindämmung von Krankheiten wie AIDS und Hepatitis C (durch eine Garantie auf sterile Spritzen). Außerdem werde auch hier dem Schwarzmarkt das Fundament untergraben. Die Einrichtung von Drogenkonsumräumen, die seit 1998 in Deutschland generell erlaubt wurde, verfolgt ähnliche Nahziele und ist mit Einschränkungen auch im Rahmen einer allgemeinen Drogenprohibition möglich.

[Bearbeiten] Jugendschutz

Ein wirksamer Jugendschutz erfordert die staatliche Kontrolle. Wer die Abgabe kontrollieren möchte, muss die Abgabe kontrollieren können. Wenn die Verkäufer die Option haben, legal zu handeln, fällt die Kontrolle wesentlich leichter.

[Bearbeiten] Rechtsmissbrauch

Einzelnen der (nachfolgend aufgeführten) Gegenargumente wird entgegengehalten, sie seien rechtsmissbräuchlich, so etwa dem Annsinnen, durch Verbote den Behörden eine Handhabe zur Frühintervention bei psychosozialen Fehlentwicklungen zu verschaffen.

[Bearbeiten] Argumente gegen eine Legalisierung

[Bearbeiten] Fürsorgepflicht des Staates

Die Grundlage der Argumentation gegen eine Legalisierung von Drogen besteht in der Fürsorgepflicht des Staates für den Bürger. Entgegen der Freiheitsargumentation habe der Staat die Pflicht, die Bürger von gesundheitsschädigenden Verhaltensweisen abzuhalten. Die Fürsorgepflicht gehe hier über die Freiheitsrechte der Bürger, zumal konsumbedingte Gesundheitsschäden des Einzelnen letztendlich (z. B. durch die Belastung des Gesundheitssystems und durch geringere Arbeitsfähigkeit der Konsumenten) auch die Gesellschaft schädigen.

Alle folgend aufgeführten Argumente basieren auf dieser Bejahung einer die persönlichen Freiheiten einschränkenden Fürsorgepflicht des Staates.

[Bearbeiten] Gefahr eines Drogenbooms

Die Gegner einer Legalisierung von sogenannten „weichen Drogen“ befürchten, dass sie zu einem „Drogenboom“ führen könnte, da dann die Hemmschwelle zum Konsum der zuvor illegalen Drogen sänke.

[Bearbeiten] Kriminologische Argumentation

Vereinzelt wird auch – in Umkehrung der oben erwähnten kriminologischen Argumentation – die Befürchtung geäußert, die organisierte Kriminalität würde sich nach einem Wegbrechen des gewinnträchtigen Schwarzmarktes nicht einfach in Luft auflösen, sondern dann anderen – immer noch verbotenen – Einkommensmöglichkeiten nachgehen.

[Bearbeiten] Cannabis als Einstiegsdroge

Außerdem sehen die Gegner einer Legalisierung sogenannter „weicher Drogen“ diese als Einstiegsdrogen an, die die Konsumenten näher an die sogenannten „harten Drogen“ heran- und in die illegale Drogenszene einführten.

Da bei einer Liberalisierung „weicher Drogen“ der „Kick der Illegalität“ wegfalle, würden Jugendliche, die diesen Kick suchen, sich möglicherweise zu einem Umstieg auf „härtere“ Drogen veranlasst sehen.[3]

[Bearbeiten] Unvereinbarkeit mit abstinenzorientierter Politik

Als Argument gegen die kontrollierte Abgabe sogenannter „harter Drogen“ führen Kritiker an, dass Drogensucht zwar tatsächlich eine Krankheit sei, aber schon jetzt die Möglichkeit bestehe, günstig bzw. kostenlos saubere Spritzen zu beziehen sowie sich in einer Klinik von seiner Sucht mittels Entzugstherapie heilen zu lassen. Eine kontrollierte Abgabe sei daher nicht notwendig und unterminiere die Motivation für eine Entzugstherapie.

[Bearbeiten] Mischkonsum mit anderen Drogen (Medikamenten)

Ein weiteres Problem bei der Drogenfreigabe sei, dass es zu noch unbekannten Wechselwirkungen mit zugelassenen Arzneimitteln kommen könnte. Außerdem seien eventuell noch nicht vorhersehbare Gesundheitsschäden möglich.

[Bearbeiten] Verkehrsunfälle

Ein weiteres Argument gegen Drogenfreigabe ist, dass mit zunehmender Liberalisierung die Anzahl rauschbedingter Verkehrsunfälle zunähme, da der Konsum nicht nur anstiege, sondern auch gesellschaftlich akzeptierter würde. Nach Meinung der Gegner einer Legalisierung könne Autofahren unter Einfluss bislang illegaler Drogen somit ähnlich wie bei Alkohol für weite Teile der Gesellschaft den Charakter eines Kavaliersdelikts annehmen.

[Bearbeiten] Medizinische und psychologische Risiken

Medizinische Forschungsergebnisse liefern Hinweise, dass regelmäßiger Cannabis- und der Konsum anderer illegaler Drogen (vor allem bei Minderjährigen) Schädigungen des Gehirns nach sich ziehen und die Hirnreifung behindern kann. In der Entwiklungspsychologie wurde beobachtet, dass intensiver Drogenkonsum in der Pubertät die Bewältigung altersspezifischer Entwicklungsaufgaben gefährden kann. Dies gilt natürlich auch für den intensiven Konsum legaler Drogen.

Nachgewiesen wurden außerdem erhöhte Risken, eine chronische Bronchitis auszubilden, an Krebs der Atemwegsorgane zu erkranken, oder nach Konsum während einer Schwangerschaft ein untergewichtiges Baby auf die Welt zu bringen. Dies wird besonders in der Diskussion um Cannabis als Argument vorgebracht, da Cannabis oft vermischt mit Tabak geraucht wird und dieser Mischkonsum die beschriebenen Probleme hervorbringen kann.

Diskutiert wird ferner ein möglicherweise erhöhtes Risiko für vulnerable Personen, eine Schizophrenie zu entwickeln. Bei einer Reihe psychischer Erkrankungen könne der Cannabiskonsum zunächst eine Linderung der Symptome, im Langzeitverlauf aber eine Verschärfung der Krankheit nach sich ziehen.

[Bearbeiten] Mangelnde kulturelle Voraussetzungen

Selbst manche Cannabis-Konsumenten würden eine Legalisierung nicht begrüßen. Ihr Argument dagegen ist, dass eine neue Mehrheit von Cannabiskonsumenten entstünde, welche die Droge exzessiv, ohne großes Hintergrundwissen und hauptsächlich unkultiviert konsumierte. Die heutige Situation bestehe darin, dass regelmäßige Konsumenten sich intensiv mit den Eigenschaften und Risiken von Cannabis auseinandergesetzt hätten, während potentielle „Gelegenheitskiffer“ nach einer Legalisierung nur zu Cannabis griffen, um sich zu profilieren.

[Bearbeiten] Frühintervention bei psychosozialen Fehlentwicklungen

Ein weiteres Argument gegen eine Liberalisierung sogenannter „weicher Drogen“ richtet sich nicht gegen deren Konsum an sich, sondern postuliert, die Prohibition verschaffe den zuständigen Behörden eine Handhabe, bei – oft mit Drogenkonsum einhergehenden – Frühmanifestationen psychosozialer Fehlentwicklungen früher und effizienter zu intervenieren, als dies sonst möglich wäre.

[Bearbeiten] Internationale Abkommen

Die meisten Staaten der Erde haben sich über das Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel dazu verpflichtet, die Verfügbarkeit von Betäubungsmitteln gesetzlich einzuschränken. Eine Legalisierung von Drogen in der nationalen Gesetzgebung würde also eine Kündigung dieses Abkommens erfordern.

[Bearbeiten] Politische Vorstöße

1992 wurde Absinth mit reglementierten Thujongehalt in der EU legalisiert. Die „Harmonisierung“ von nationalen Gesetzen und Bestimmungen hatte in diesem Fall ausnahmsweise zu einem Bürokratieabbau geführt.

In der Schweiz scheiterte eine Liberalisierung „weicher Drogen“ 2004 im Parlament, indem der Nationalrat sich überraschenderweise weigerte, auf eine entsprechende Regierungsvorlage einzutreten. In der Folge wurde die Volksinitiative 'für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz' lanciert, welche eine Entkriminalisierung von Konsum, Besitz und Anbau zum Eigenbedarf anstrebt.[4] Parlamentarische Beratung und anschliessende Volksabstimmung stehen bevor (Stand Ende 2007). Als Konsultativorgan befasste sich auch die Eidgenössische Jugendsession mit dem Volksbegehren und beschloss in der Plenarsitzung vom 23. November 2007 mit deutlichem Mehr eine ablehnende Stellungnahme.[3]

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Die Verschwörungsargumentation wird in dem Buch Andreas von Bülow: Im Namen des Staates. Piper, 2000, ISBN 3-49223-050-4. ausgeführt.
  2. Dieter Kleiber, Renate Soellner & Peter Tossmann: Cannabiskonsum. Entwicklungstendenzen, Konsummuster und Risiken. Juventa, 1998, ISBN 3-77991-177-9.
  3. a b Eidgenössische Jugendsession: jugendsession.winter lehnt Hanflegalisierung ab. (PDF) In: Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) (Hrsg.): Medienmitteilung. 2007-11-24 (Stand: 2008-03-08). „Die Jugendsession hat die Legalisierung des Hanfkonsums klar abgelehnt, da eine Legalisierung eine falsche Signalwirkung haben würde und Jugendliche eventuell härtere Drogen konsumieren würden, weil beim Hanf der Kick der Illegalität fehlen würde. Das Statement gegen die Legalisierung sieht insbesondere eine Gefahr darin, dass die Auswirkungen von Hanfkonsum nicht restlos wissenschaftlich abgeklärt sind.“
  4. Chronologie auf www.admin.ch: Eidgenössische Volksinitiative ‚für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz‘. In: Schweizerische Bundeskanzlei (Hrsg.): Chronologie Volksinitiativen. 2008-03-05 (Stand: 2008-03-08).

[Bearbeiten] Literatur

  • Nicole Krumdiek: Die national- und internationalrechtliche Grundlage der Cannabisprohibition in Deutschland. LIT Verlag, Bremen 2006, ISBN 3-8258-9543-2.

[Bearbeiten] Legalisierungsinitiativen

[Bearbeiten] Weblinks

Andere Sprachen


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