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Kulturförderung – Wikipedia

Kulturförderung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Als Kulturförderung wird auf kommunaler, regionaler oder Landes- und Bundesebene die Gesamtheit der innerhalb eines Gemeinwesens öffentlich finanzierten oder subventionierten Kultur bezeichnet. Im traditionellen Verständnis gehört hierzu die direkte Finanzierung öffentlicher Institutionen bzw. Kulturbetriebe (z. B. Theater, Museen, Bibliotheken) und privater Kulturschaffender (z. B. Filmförderung, Kunstvereine). Auch die Vergabe von Preisen und Stipendien durch öffentliche Institutionen zählt zur Kulturförderung.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Instrumente der staatlichen Kulturförderung

Der in Deutschland stark ausgeprägte Föderalismus spiegelt sich bei der Förderung von Kunst und Kultur wider. Die Zuständigkeit der Kulturförderung ist in den Landesverfassungen verankert, so etwa in Art. 18 Abs. 1 der Landesverfassung für Nordrhein-Westfalen:„Kultur, Kunst und Wissenschaft sind durch Land und Gemeinden zu fördern.“. Die Gemeinden leiten ihr Recht zur eigenständigen Kulturförderung direkt aus dem Grundgesetz ab. In Art. 30 des GG wird die Kulturhoheit der Länder festgelegt: „Die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache der Länder, soweit das Grundgesetz keine anderen Regelungen trifft oder zuläßt.“ In Art. 28 Abs. 2 GG heißt es zudem: „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“ Aus juristischer Sicht ist jedoch diese vermeintliche Pflicht zur Kulturfinanzierung wegen der fehlenden Konkretisierung nur eine freiwillige Aufgabe. Von daher werden in Zeiten knapper öffentlicher Kassen häufig und zu allererst Gelder für kulturelle Zwecke gestrichen.

Ein weiterer Ausdruck des föderalistischen Kultursystems und gleichzeitig wiederum eigenständige Finanzierungsorgane sind die Kulturstiftung des Bundes und die Kulturstiftung der Länder. Letztere wird auch vom Bund finanziert; die eigentliche Verfügungsgewalt – also eine Art Finanzverwaltung – liegt aber bei den Ländern. Vor allem Projekte, die schon vom Bund finanziert worden waren, werden durch die Kulturstiftung der Länder dezentral weiter betreut.

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Kulturbetriebs setzt sich aus vier Bereichen zusammen: Erlöse (z. B. durch den Verkauf von Theaterkarten), Einnahmen aus betriebsnahen Strukturen (z. B. durch Fördervereine oder Stiftungen), Einnahmen von privater Seite sowie kommunale Zuschüsse (z. B. durch Fehlbedarfsfinanzierung).

Die öffentlichen Kulturausgaben (ohne kulturelle Daseinsvorsorge, wie z. B. Schulen als Kultuseinrichtungen) sanken in Deutschland von ca. 8,4 Milliarden Euro im Jahr 2001 auf etwa 7,88 Milliarden Euro im Jahr 2004, wobei die Länder und Gemeinden annähernd doppelt soviel wie der Bund einsparten. Je nach Mehrheit in den für den jeweiligen Kulturhaushalt mitverantwortlichen Gremien, in der Regel Kultur-Ausschüsse, erfährt der Kulturbetrieb eine politisch beeinflusste Ausrichtung, weshalb der Kulturbetrieb nie ganz unumstritten ist. Teils ist dies politisch gewollt, teils rührt es von kulturellem Unverständnis seitens Teilen der Bevölkerung und/oder Teilen der politischen Parteien her. Dies führt, insbesondere nach Veränderungen in der politischen Zusammensetzung infolge von Wahlen innerhalb des jeweiligen Gemeinwesens, teils zu Wanderbewegungen von Künstlern, deren Lebensunterhalt von öffentlicher Kulturförderung abhängt.

[Bearbeiten] Instrumente der privaten Kulturförderung

Angesichts des dramatischen Finanzierungsdefizits im staatlich geförderten Kulturbereich gewinnen Methoden der privaten Kulturförderung immer mehr an Bedeutung. Für den privaten Sektor hat der Bund Anreize geschaffen, sich für Kunst und Kultur zu engagieren. Diese liegen vor allem im Steuerrecht. Sind Kulturinstitutionen als gemeinnützig anerkannt, sind sie von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit. Ein weiterer Vorteil liegt z. B. in der Berechtigung, steuervergünstigte Spenden entgegenzunehmen. Zu den Instrumenten der privaten Kulturfinanzierung gehören neben den Spenden auch das Sponsoring und das Fund-Raising.

[Bearbeiten] Instrumente der komplementären Kulturförderung

Neben den Instrumenten der rein staatlichen und der rein privaten Kulturförderung gibt es auch Methoden der gemischten Kulturförderung, die vornehmlich in den USA und in England praktiziert werden. Hierzu zählen die Methoden des Matching-Fund und des Public Private Partnership.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • "Der Kulturmanager" Stadtbergen, Kognos-Verlag 1997
  • "Netzwerk Kulturarbeit" Stadtbergen, Kognos-Verlag 1998
  • "Handbuch Kulturmanagement" Berlin, Raabe-Verlag 1998
  • "Lexikon des Kulturmanagements" Stadtbergen, Kognos-Verlag 1999
  • Herbert Gantschacher "Förderungen sind einklagbar" Klagenfurt-Salzburg-Wien, ARBOS 2002
  • Herbert Gantschacher "Normal ist das eine ziemlich kriminelle Partie, die man anzeigen müsste - Kulturpolitik betrieben durch den Kulturreferenten des Landes Kärnten und seinen willigen Vollstreckern von 1999 bis 2004 eine Bilanz" Klagenfurt-Salzburg-Wien, ARBOS 2004
  • Tasos Zembylas / Peter Tschmuck: Der Staat als kulturfördernde Instanz, Innsbruck, StudienVerlag, 2005
  • Kulturförderung. Themenheft der Schweizer Monatshefte, Ausgabe Mai/Juni 2006.


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