Kraftfahrzeugsteuergesetz
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Das Kraftfahrzeugsteuergesetz (Abkürzung: KraftStG 2002) von 2002 ist das Gesetz zur Kraftfahrzeugsteuer Deutschlands, welches zur Beschaffung von Einnahmen zur Finanzierung der Staatsausgaben dient. Es gehört zu den Ländersteuern.
Basisdaten | |
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Titel: | Kraftfahrzeugsteuergesetz |
Abkürzung: | KraftStG (2002) |
Art: | Bundesgesetz |
Geltungsbereich: | Bundesrepublik Deutschland |
Rechtsmaterie: | Steuerrecht |
FNA: | 611-17 |
Ursprüngliche Fassung vom: | 21. Dezember 1927 (RGBl. I S. 509) |
Inkrafttreten am: | |
Neubekanntmachung vom: | 26. September 2002 (BGBl. I S. 3818) |
Letzte Änderung durch: | Art. 11 G vom 20.Dez. 2007 (BGBl. I S. 3150) |
Inkrafttreten der letzten Änderung: |
29. Dez. 2007 (Art. 28 G vom 20. Dez. 2007) |
Bitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! |
Durch das Gesetz wird das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen sowie das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden (mit Ausnahmen …) besteuert. Ferner besteuert wird die widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen; die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen sowie die Zuteilung von roten Kennzeichen, die von einer Zulassungsbehörde im Inland zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben werden.
Siehe auch: Steuer, Steuerarten
Text des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
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