Knick
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Als Knick (Mehrzahl: Knicke oder Knicks) bezeichnet man in Norddeutschland, insbesondere in Schleswig-Holstein, wallartige Baum- und Strauchhecken, die im 18. Jahrhundert im Rahmen der Verkoppelung als „lebende Zäune“ angelegt wurden. Ein typischer Knick bildet eine bis zu fünf Meter breite (meist jedoch schmalere) relativ dichte grüne „Wand“ aus Sträuchern und Bäumen.
Ursprünglich dienten die Knicks als Feldbegrenzung, Brennholzlieferanten und Schutz gegen äolische Erosion (Abtrag durch Wind). Auf dem Wall (heutzutage auch einfach nur Streifen) aus Steinen und Erde findet man meist Haselnusssträucher, Hainbuchen, Eschen, vereinzelt eingestreut auch große Buchen und – in Ostfriesland als Hauptbaumart – Eichen. Als Schutz gegen Viehverbiss wurden vielfach auch Dornensträucher wie Heckenrosen, Sanddorn, Brombeeren und Schlehdorn gepflanzt.
Wird eine Straße beiderseitig von Knicks begrenzt, so ist dafür der Begriff Redder verbreitet. Redder schützen die angrenzenden Felder gegen Verbiss oder Vertritt durch Vieh. In ländlichen oder auch vormals ländlichen Gegenden Norddeutschland tragen vielerorts Straßen diesen Namen.
Der Name Knick leitet sich aus dem regelmäßigen „Abknicken“ der Büsche ab. Alle zehn bis fünfzehn Jahre wird das Buschwerk knapp oberhalb der Erdoberfläche abgeschnitten („abgeknickt“), um einen starken Neuaustrieb zu fördern. Dabei werden größere Bäume („Überhälter“) stehen gelassen, die Strauchgehölze jedoch zurückgeschnitten („auf den Stock gesetzt“). Durch diese Maßnahme verhindert man das Aufkahlen der Pflanzen, das den Windschutz beeinträchtigt. Der arbeitsintensive Rückschnitt stellte lange ein Problem für die Landwirte da, zumal das anfallende Holz und Strauchwerk auf dem Markt nicht gefragt war. Der Rückschnitt muss aber erfolgen, da es seit dem 30. August 1996 eine so genannte „Knickverordnung“ des Landes Schleswig-Holstein gibt, die die Pflege der Knicks regelt. In den letzten Jahren hat sich die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Rückschnitts durch die Entwicklung von so genannten „Hackschnitzel-Heizungen“ wieder verbessert.
Der Knick ist in Schleswig-Holstein ein landschaftsprägendes Element. Heute gibt es noch rund 46.000 Kilometer Knick. Schätzungen gehen davon aus, dass nach dem Zweiten Weltkrieg über 80.000 Kilometer Knicks vorhanden waren. Im Zuge der Flurbereinigung gingen Knicks verloren, da die Äcker aufgrund der neuen Anforderungen durch die maschinelle Bearbeitung vergrößert wurden. Besonders deutlich wird dies bei der Betrachtung der Knicks in Mecklenburg-Vorpommern. Hier prägen Knicks nicht mehr das Landschaftsbild, da für die LPG-Betriebe ohne Rücksichtnahme riesige Ackerflächen angelegt wurden. Heute werden die Knicks durch § 15 b des Schleswig-Holsteinischen Landesnaturschutzgesetzes geschützt. Ziel ist es, eine Knickdichte von 60 laufenden Metern je Hektar in landwirtschaftlich geprägten Gegenden zu erhalten.
Die Knicks bilden einen wichtigen zusammenhängenden Lebensraum für viele Tierarten. Insgesamt wurden ca. 7000 Tierarten gezählt, darunter viele Singvogelarten. Sie sind aber auch (je nach Anlage) beliebte Ziele für Beerensammeler.
- Wallheckentypen
Nach Georg Müller ist die obige Definition von "Knick" falsch und irreführend. Er schreibt dazu auf seiner Internetseite www.wallhecke.de
"3. der Begriff „Knicken“ bezieht sich ausschließlich auf eine bestimmte Anlage,- oder Pflegeweise, nämlich das Knicken bzw. Beugen von Zweigen dünnen Ästen oder sehr jungen Bäumen. Das Knicken ist nicht das abschneiden von Gehölzen. Nur der Anschnitt der Gehölze mit einem Stammdurchmesser von mehr als 2 cm, um diese dann anschließend zu knicken, gehört traditionell noch zum Begriff „Knicken“ Die Begriffe 1. und 2. beinhalten zunächst nicht, wie mancherorts gemeint, den Schnitt sämtlicher Gehölze von dem Wall („Kahlschlag“) sondern nur das Einzelstammliche Herunterschneiden der Gehölze auf eine bestimmte Höhe. Genauso falsch wie irreführend ist, wenn insbesondere in Schleswig – Holstein, die Begriffe „Auf den Stock setzen“ oder „auf den Stubben setzen“ als das „Knicken“ ausgegeben werden. Das hier verschiedenen und sehr unterschiedliche Pflegeweise gemeint sind, ist mancherorts völlig unbekannt. Das führte dazu, das diese beiden so unterschiedliche Pflegeweisen in dem § 15 b des Schleswig-Holsteinischen Naturschutzgesetz und dem Knickerlass von 1996 mit einander unzulässig vermengt wurden. Das Knicken als knicken ist in dem Land der Knicks“ offensichtlich, auch nicht mehr von der Bedeutung her, bekannt. Man gibt in Schleswig - Holstein, dass “radikale Kappen” (Kahlschlag, Schlagwirtschaft) und „auf dem Stubben setzen” der Gehölze als das „Knicken“ aus. Entsprechend werden dadurch die Gehölze sowie Fauna und Flora schwer geschädigt!
Je nach Mundarten werden die Wallhecken unterschiedlich bezeichnet: Knick, Hecke, Graben, Öwer, Över, Einfriedigung, Fredung, Hagen und Kampwall. Das Wort Knick ist relativ neu und ca. erst 400 bis 500 Jahre alt. Dieses Wort bezieht sich ausschließlich auf eine bestimmte Anlage-, oder Pflegeweise, nämlich das Knicken bzw. Beugen von Zweigen dünnen Ästen oder sehr jungen Bäumen. Der Name Gebückbaum ist hiermit ebenfalls erklärt.
[Bearbeiten] Siehe auch
Hecke, Wallhecke, Gebück, Landwehr, Landgraben
[Bearbeiten] Literatur
- Jürgen Eigner, Unsere Knicks im Natur- und Landschaftshaushalt, in: Schleswig-Holstein, Band X, 1975, Seiten 172 bis 176.
- ders., Ökologische Knickbewertung in Schleswig-Holstein, in: Die Heimat, Band 85, 1978, Seiten 241 bis 249
- Georg Müller, „Wallhecken / Knicks 2005.
- ders., „Eine Landschaft im Wandel“ 2003
- ders., „Kleine Namenserklärung aus dem Niederdeutschen“ 2002
- ders., „Wallhecken, Entstehung-Pflege-Neuanlage am Beispiel der Gemeinde Ganderkesee“ 1989 ISBN 3-923788-16-9
[Bearbeiten] Weblinks
- [1] / Georg Müller: Wallhecken / Knicks
- Kreis Plön: Knicks
- NABU: Knicks