Landesnaturschutzgesetz
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Alle deutschen Bundesländer haben jeweils ein eigenes Landesnaturschutzgesetz, das den vom Bundesnaturschutzgesetz gegebenen Rahmen ausfüllt und Rechtsgrundlage der meisten konkreten Naturschutzmaßnahmen ist. Die einzelnen Landesnaturschutzgesetze sind einander zwar recht ähnlich, weisen aber doch Unterschiede auf. Zum einen liegt dies an unterschiedlichen politischen Prioritätensetzungen, zum anderen auch daran, dass bestimmte Typen von Naturräumen nur in bestimmten Bundesländern existieren. Bayern hat kein Marschland, Schleswig-Holstein kein Hochgebirge. In Nordrhein-Westfalen ist der Umgang mit sogenannten Sukzessionsflächen (z.B. alte Braunkohletagebaue) ein viel wichtigeres Thema als in Sachsen, das mit der Entwaldung des Erzgebirges kämpft.
[Bearbeiten] Weblinks
Die Texte der Landesnaturschutzgesetze aller deutschen Bundesländer sind auf der Seite des Bundesamtes für Naturschutz als PDF-Dateien verfügbar