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Klaus-Dieter Gröhler – Wikipedia

Klaus-Dieter Gröhler

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Klaus-Dieter Gröhler (* 17. April 1966 in Berlin-Wilmersdorf) ist ein deutscher Politiker, Bezirksstadtrat für Bauwesen beim Berliner Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf und stellvertretender Bezirksbürgermeister.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Leben

Gröhler besuchte das Schiller-Gymnasium in Berlin-Charlottenburg und machte dort 1984 sein Abitur. Ein Jahr später begann er das Studium der Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Seit 1995 ist er Jurist mit Schwerpunkt Staats- und Verwaltungsrecht.

Im Jahre 1982 trat er der CDU bei, für die er von 1991 bis 2000 als Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung von Berlin-Charlottenburg tätig war. Ab 1992 war er Vorsitzender des Bauausschusses und seit 1994 Fraktionsvorsitzender. Innerhalb seiner Partei ist er seit 1999 Vorsitzender des CDU-Ortsverbandes Schloss[1], Mitglied des Kreisvorstandes Charlottenburg-Wilmersdorf und des CDU-Landesvorstandes Berlin. Von 1996 bis 2000 war Gröhler Regierungsrat in der Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr bzw. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, daneben ist er seit 1999 nebenamtlicher Prüfer des Gemeinsamen Justizprüfungsamt Berlin-Brandenburg[2] für Juristen-Anwärter der beiden Bundesländer.

Zwischen dem 1. Januar 2001 bis zum 6. Dezember 2001 war Gröhler Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Personal und Verwaltung in Charlottenburg-Wilmersdorf und ist seitdem zuständiger Bezirksstadtrat für Bauwesen beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf und stellvertretender Bezirksbürgermeister.

[Bearbeiten] Wahrnehmung in der Öffentlichkeit

Als stellvertretender Bezirksbürgermeister und insbesondere als Baustadtrat für Bauwesen des einwohnerstarken Bezirkes Charlottenburg-Wilmersdorf, in dem unter anderem die Technische Universität Berlin (TU Berlin), die Universität der Künste Berlin und das Berliner Olympiastadion liegen und der mit der City West (Gebiet um den Kurfürstendamm) Zentrumsfunktionen für ganz Berlin wahrnimmt, steht Gröhler häufig im Blickpunkt der Öffentlichkeit.

Im Rahmen der Planungshoheit des Bezirkes zeichnet er für stadtbildprägende städtebauliche Großprojekte mit verantwortlich, wobei er oft auch eigene Positionen einbringt und bezieht. So engagiert Gröhler sich zum Beispiel seit 2005 / 2006 bei den Planungsprozessen für die Entwicklung der City West, wie bei dem Areal um den Bahnhof Zoo mit dem Hardenbergplatz[3], dem Zoobogen an der Budapester Straße[4] sowie dem TU-Campus an der Hardenbergstraße; teilweise auch kontrovers zur Politik des von einer SPD/Linkspartei-Koalition geführten Berliner Senates.[5]

Anfang 2005 erregte Gröhler im In- und Ausland Aufmerksamkeit, weil er die Verlegung von sogenannten Stolpersteinen durch den Kölner Künstler Gunter Demnig im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf mit der Begründung untersagte, dass "die Steine eine Rutschgefahr für die BürgerInnen darstellen".[6] Mit dem Mahnmal-Projekt der Stolpersteine, die eine Inschrift auf einer Messingplatte von 10 cm Kantenlänge tragen und bündig ins Pflaster eingelassen werden, soll an das Schicksal der Menschen erinnert werden, die von den Nationalsozialisten deportiert und ermordet wurden; bis April 2007 wurden rund 11.000 Steine in 220 Städten in Deutschland und anderen Ländern verlegt.

Gröhler initiierte und förderte die Realisierung eines Freiluft-Fitness-Parks im Preußenpark in Wilmersdorf[7], der im Mai 2007 "als erster deutscher Fitnesspark auf öffentlichem Grund" eingeweiht wurde und weithin Beachtung fand.[8] Die Konzeption des Fitnessparks, der von den Medien als "Seniorenspielplatz" betitelt wurde, beruht auf chinesischen Trainingsphilosophien und ist besonders auch auf die ältere Generation hin ausgerichtet.[9]

Seit dem Frühjahr 2007 sieht Gröhler sich Kritik ausgesetzt, weil er als Bezirksstadtrat für Bauwesen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf kleine gewerbliche Bordelle in Wohngebieten schließen lässt.

Grundlage hierfür ist, dass die Nutzung von Gebäuden zum Betrieb eines Gewerbes gegen das Bauplanungsrecht (§ 30 Abs. 1 BauGB) verstößt, wenn die betreffenden Flächen im Bebauungsplan[10] als Wohngebiete im Sinne des § 3 BauNVO i.V.m. § 26 BauNVO[11] oder allgemeine Wohngebiete im Sinne des § 4 BauNVO i.V.m. § 26 BauNVO[12] ausgewiesen sind, da in reinen bzw. allgemeinen Wohngebieten grds. nur eine Wohnnutzung, nicht hingegen eine gewerbliche Nutzung wie z. B. zu Zwecken der Prostitution zulässig ist (§ 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauNVO). Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte[13]. Dabei beruft sich Gröhler zudem auf Beschwerden der Anwohner solcher Betriebe[14], die bei unzulässiger Nutzung einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch gegen das Land Berlin auf Einschreiten haben können[15]. In anderen Stadtbezirken, wie z.B. Friedrichshain-Kreuzberg, werden bordellähnliche Betriebe geduldet. Eine solche Duldung beinhaltet jedoch weder eine Legalisierung noch eine damit verbundene Rechtssicherheit für die betroffenen Betriebe. Der Bezirksbürgermeister von Friedrichshain-Kreuzberg Franz Schulz (Bündnis 90/Die Grünen), verurteilt die Schließungswelle in anderen Bezirken sogar als rückschrittlich:

Ich halte das für eine absolut falsche Entwicklung, weil wir damit wieder in diese alte Diskussion und Thematik kommen: Prostitution ist ein besonderes Gewerbe, es ist letztendlich ein sittenwidriges Gewerbe, muss in besonderer Form separiert und gettoisiert werden, und ähnliche Thematiken. Das finde ich falsch. Damit wäre die Aufklärung, aber auch die Änderung in der Wahrnehmung der Bevölkerung in den letzten zehn, fünfzehn Jahren über Bord geworfen..[16]

Aus rechtlicher Sicht ist die Praxis der Nutzungsuntersagung von Wohnungsbordellen durch geltendes Baurecht gedeckt; im Baurecht gilt - wie stets im Verwaltungsrecht - der Grundsatz des Vorranges des Gesetzes, wonach die Verwaltung die Vorgaben des Gesetzes, hier: die Regeln des BauGB und der BauNVO, beachten muss. Eine grundsätzliche Zulassung der Prostitution in Wohngebieten kann daher nur durch den Gesetzgeber erfolgen. Gleichwohl versuchen mehrere von einer Nutzungsuntersagung betroffenen Bordellbetreiber derzeit, eine Genehmigung ihres Betriebs - etwa im Wege eines Dispenses von den Vorschriften des Bauplanungsrechts - vor den Verwaltungsgerichten zu erstreiten


Besonders heftige Kritik an dieser Schließungspraxis kam aus den Reihen des Bundesverbandes Sexuelle Dienstleistungen e. V. und der Hydra e. V., die durch Schließung der Wohnungsbordelle und die gleichzeitige Erteilung von Betriebsgenehmigungen nur in Gewerbegebieten die „Einführung von Sperrbezirken durch die Hintertür“ sehen.[17]

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Online-Auftritt des Berliner CDU-Ortsverbandes Schloss
  2. Online-Information des gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg
  3. Bericht über den geplanten Hardenbergplatz-Umbau (Der Tagesspiegel vom 20. Dezember 2006)
  4. Artikel "Baustart am Zoobogen" (Der Tagesspiegel vom 27. April 2007)
  5. Bericht über Stadtplanung für die City West (Die Welt vom 8. Mai 2007)
  6. Artikel "Streit um Stolpersteine" (auf aviva-berlin.de vom 26. Februar 2005)
  7. Artikel "Seniorenspielplätze sind im Kommen" (Handelsblatt vom 12. März 2007)
  8. Englischsprachiger Artikel "Germany's First Playground for Seniors" (auf Spiegel-Online-International vom 9. Mai 2007)
  9. Artikel "Auf dem Seniorenspielplatz" (Berliner Zeitung vom 3. Mai 2007)
  10. http://bundesrecht.juris.de/bbaug/BJNR003410960.html#BJNR003410960BJNG000403301 Vorschriften zum Bebauungsplan im BauGB
  11. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/baunvo/__3.html § 3 BauNVo, § 26 BauNVO ist lediglich Berlinklausel
  12. http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/baunvo/__4.html § 4 BauNVO
  13. S. z. B. OVG Berlin, UPR 2003, S. 394; OVG Rheinland-Pfalz, DÖV 2004, S. 395; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11. Mai 2005, 8 C 10053/05; VG Osnabrück, Beschl. vom 7. April 2005, 2 B 14/05.
  14. Stellungnahmen aus der Bezirksverordnetenversammlung; siehe dort Stellungnahme der CDU
  15. Vgl. Brohm, Öffentliches Baurecht, 3. Aufl., § 19 Rn. 18.
  16. TV-Beitrag in RBB: „Prostitution: Freier in Wohnhäusern unerwünscht“ (RBB-Online vom 2. Mai 2007)
  17. Artikel: „Bezirke legen Bordelle flach“ (taz vom 15. März 2007)

[Bearbeiten] Weblinks


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