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Kirchenjahr – Wikipedia

Kirchenjahr

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der Begriff Kirchenjahr (auch Festjahr, Liturgisches Jahr oder Herrenjahr genannt, im lateinischen annus ecclesiasticus) bezeichnet die jährlich wiederkehrende, festgelegte Abfolge religiöser Feste und Feierlichkeiten im christlich beeinflussten Kulturkreis. Der Begriff entstand im 16. Jahrhundert, als kirchliche und bürgerliche Kalenderordnung auseinanderzufallen begannen. Das bürgerliche Jahr richtete sich zunehmend an der Einteilung durch Monate aus. Die Zählung der kirchlichen Feste ist hingegen vom Rhythmus der Woche und der Sonntage bestimmt.

Die Woche, die sich vom babylonischen, später jüdischen Siebentageschema herleitet, beginnt mit dem Sonntag als dem ursprünglichen Auferstehungsgedenken.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Gliederung des Kirchenjahres

Das Kirchenjahr enthält zwei große Festkreise, die in der katholischen und evangelischen Kirche weitgehend übereinstimmen. Als Beginn des liturgischen Jahres wird der 1. Adventssonntag angesehen. Das orthodoxe Kirchenjahr ist ähnlich aufgebaut, beginnt jedoch am 1. September.

  • Osterfestkreis
    Das älteste und wichtigste kirchliche Jahresfest ist Ostern, das Fest der Auferstehung Christi. Das Osterdatum orientiert sich an der jüdischen Berechnung des Pessachfestes, das nach dem Eintritt des Vollmondes am 15. Nisan stattfindet. Ostern wird dementsprechend am ersten Sonntag nach dem Frühlingsvollmond gefeiert. Dem Osterfest geht die 40-tägige Passionszeit (evangelisch) bzw. Österliche Bußzeit (katholisch) als Fastenzeit voran, beginnend mit dem Aschermittwoch; ihm folgt die mit der Feier des Lebens über den Tod verbundene 50-tägige österliche Freudenzeit. Diese endet mit dem ebenfalls am jüdischen Kalender orientierten Pfingstfest.
  • Weihnachtsfestkreis
    Das solare Schema prägt den an feste Kalenderdaten (Weihnachten 25. Dezember, Epiphanie 6. Januar) gebundenen Weihnachtsfestkreis, der mit einer vorlaufenden Adventszeit und einer folgenden Freudenzeit verläuft, die in der evangelischen Kirche jedoch länger ausfällt als in der katholischen.

Vor dem Ende des Kirchenjahres wird gemäß der Jahreszeit Erntedank gefeiert und der Toten des letzten Jahres gedacht. Während in der katholischen Kirche das Totengedenken an Allerseelen (2. November) stattfindet, findet dieser Gedenktag in der evangelischen Kirche am Ewigkeitssonntag statt, der gleichzeitig der letzte Sonntag im Jahreskreis ist. In der katholischen Kirche wird dieser letzte Sonntag nicht als Totengedenktag, sondern als Hochfest der Königsherrschaft Jesu Christi (Christkönig) begangen.

Darüber hinaus sind die einzelnen Kalendertage bestimmten Persönlichkeiten, Heiligen oder kirchengeschichtlichen Ereignissen gewidmet (Reformation, Kirchweihfeste), die sich zwischen den Konfessionen jedoch stark unterscheiden.

Den einzelnen Festen und Festzeiten sind spezifische liturgische Farben zugeordnet.

[Bearbeiten] Das Liturgische Jahr (römisch-katholisch)

Vereinfachte Darstellung des katholischen Kirchenjahres.
Vereinfachte Darstellung des katholischen Kirchenjahres.

Eine amtliche Beschreibung und Erklärung liegt mit der Grundordnung des Kirchenjahres vor.

Der liturgische Kalender der katholischen Kirche setzt sich aus den geprägten Zeiten (Weihnachts- und Osterfestkreis) und der Zeit im Jahreskreis zusammen, deren Sonntage als Tage des Herrn begangen werden. In dieses Schema eingeordnet werden zahlreiche Feste des Herrn, der Mutter Gottes und der Heiligen.

Die biblischen Texte für alle Tage des Kirchenjahres sind in einer Leseordnung festgelegt. Die wichtigsten Schrifttexte werden in den Meßfeiern an Sonn- und Festtagen in einem dreijährigen Rhythmus gelesen. Für die Meßfeiern an Wochentagen gibt es eine zweijährige Leseordnung sowie eine eigene Leseordnung für die liturgischen Tagzeiten.

[Bearbeiten] Weihnachtsfestkreis

Der Weihnachtsfestkreis beginnt am 1. Advent und endet mit dem Fest der Taufe des Herrn.

  • Adventszeit
    • 1. – 4. Adventssonntag (Der 3. Adventssonntag wird auch Gaudete (lat.: Freut euch!) genannt.)
  • Weihnachtszeit
    • 25. Dezember: Hochfest der Geburt des Herrn (Weihnachten).
      Der Heilige Abend ist kein eigenes Fest, sondern lediglich die Vigil (Nachtwache) des Weihnachtsfestes. Deswegen beginnt in traditionell katholischen Gegenden die Christmette erst um Mitternacht. Früher wurde zu jedem (Heiligen-)Fest der Vorabend als „Heilig Abend“ bezeichnet.
    • Wochentage der Weihnachtsoktav
    • Fest der Heiligen Familie (am Sonntag in der Weihnachtsoktav oder am 30. Dezember, wenn Weihnachten und Oktavtag selbst auf einen Sonntag fallen)
    • 1. Januar: Neujahr, Oktavtag von Weihnachten, Namensgebung Jesu, Hochfest der Gottesmutter Maria
    • 6. Januar: Hochfest der Erscheinung des Herrn (Epiphanie)
    • Fest der Taufe des Herrn (Sonntag nach dem 6. Januar)

Mit der weihnachtlichen Zeit wird auch das Fest der Darstellung des Herrn im Tempel, volkstümlich „Mariä Lichtmess“ (oder „Maria Lichtmess“) genannt, das am 2. Februar gefeiert wird, verbunden.

[Bearbeiten] Osterfestkreis

Der Osterfestkreis beginnt am Aschermittwoch und endet am Pfingstsonntag.

  • Fastenzeit (Österliche Bußzeit)
    • Aschermittwoch (7. Mittwoch vor Ostern)
    • 1. – 5. Fastensonntag
    • Palmsonntag: Feier des Einzugs Jesu in Jerusalem; Passionslesung
    • Wochentage der Karwoche
      • Gründonnerstag:
        Am Morgen in den Bischofskirchen: Chrisam-Messe, in der der Chrisam, das Katechumenenöl und das Krankenöl vom Bischof geweiht wird.
        Am Abend Feier des Letzten Abendmahls Jesu. Diese Feier ist der Beginn des sog. Ostertriduums (Triduum Sacrum), das liturgisch als eine Einheit gesehen wird.
      • Karfreitag: Am Nachmittag Liturgie vom Leiden und Sterben des Herrn
      • Karsamstag: Tag der Grabesruhe Jesu (Im Gegensatz zum sich einschleichenden Sprachgebrauch ist dies nicht der Ostersamstag, denn der ist erst nach Ostern!)
  • Osterzeit
    • Hochfest der Auferstehung des Herrn (Ostern).
      Höhepunkt ist die Feier der Osternacht, die meist schon am Samstagabend nach Einbruch der Dunkelheit gefeiert wird. Mancherorts wird sie auch am frühen Ostersonntagmorgen (vor Aufgang der Sonne) gefeiert. Sie ist wie der Heilige Abend kein eigenes Fest, sondern die Vigil (Nachtwache) zum Ostersonntag und gleichzeitig Höhepunkt des Ostertriduums, das am Gründonnerstag begonnen wurde.
      Das österliche Triduum endet mit der Vesper des Ostersonntags.
    • Wochentage und Sonntag der Osteroktav
    • 2. – 6. Sonntag der Osterzeit (2. Sonntag: Weißer Sonntag und Fest der Göttlichen Barmherzigkeit (Barmherzigkeitssonntag)
    • Christi Himmelfahrt (Donnerstag 40 Tage nach Ostern)
    • 7. Sonntag der Osterzeit
    • Pfingsten (50. Tag nach Ostern)

[Bearbeiten] Zeit im Jahreskreis

Die Zeit im Jahreskreis umfasst die Sonn- und Werktage außerhalb der geprägten Zeiten.

Das Fest der Taufe des Herrn gilt als 1. Sonntag im Jahreskreis. Die weiteren Sonntage werden durchgezählt vom 2. bis zum 33. Sonntag im Jahreskreis. Der 34. Sonntag (der letzte Sonntag im Jahreskreis) wird regelmäßig als Christkönigssonntag begangen.

Die Reihe wird (im Jahr 2004 nach dem 7. Sonntag) vom Osterfestkreis und dem Dreifaltigkeitssonntag unterbrochen, wodurch in der Zählung zwei bis drei Sonntage entfallen. Fallen Hochfeste oder Herrenfeste zufällig auf einen Sonntag im Jahreskreis, so wird hingegen die Zählung nicht unterbrochen, sondern der betreffende Sonntag entfällt.

Herrenfeste im Jahreskreis

[Bearbeiten] Feste und Gedenktage im Laufe des Jahres (Proprium)

In dieses Schema eingeordnet werden zahlreiche Hoch- und Herrenfeste, Feste und Gedenktage, die teilweise weltweit, teilweise nur in einzelnen Regionen, Diözesen oder Ordensgemeinschaften oder gar nur in einzelnen Kirchen gefeiert werden.

Siehe: Allgemeiner Römischer Kalender, Regionalkalender für das deutsche Sprachgebiet, Gebotener Feiertag

[Bearbeiten] Das Kirchenjahr (evangelisch)

Die Feste im evangelischen Jahreskreis mit den ihnen zugeordneten liturgischen Farben.
Die Feste im evangelischen Jahreskreis mit den ihnen zugeordneten liturgischen Farben.

In den evangelischen Kirchen sind weiß, violett, rosa, grün, rot, blau und schwarz die liturgischen Farben, die den Festen im Jahreskreis zugeordnet sind. Nach ihnen bestimmt sich die Farbe der Paramente an Altar und Kanzel und, soweit es in der jeweiligen Gemeinde üblich ist, der Stola am liturgischen Gewand (Albe oder Kasel) oder Talar des Pfarrers. Lesungen und die Predigttexte sind entsprechend dem Kirchenjahr in der evangelischen Leseordnung (Perikopenordnung) zusammengefasst.

[Bearbeiten] Der Weihnachtsfestkreis

Adventszeit

Beginnend mit dem 4. Sonntag vor dem 25. Dezember (der 4. und letzte Sonntag im Advent kann auf den 24. Dezember fallen, denn Heiligabend ist nur der Vorabend des Christfestes). Der Advent ist eine Buß- (Vorbereitungs-)zeit, ähnlich wie die Passionszeit vor Ostern.

Weihnachtszeit

Bis zu 6 Sonntage nach Epiphanias. Gibt es mehr als einen vor dem Beginn des Osterfestkreises, werden sie durchgezählt: Erster Sonntag nach Epiphanias, Zweiter Sonntag nach Epiphanias, usw. Die Anzahl hängt vom jeweiligen Osterdatum ab. Alle nummerierten Sonntage nach Epiphanias können entfallen. Der letzte Sonntag nach Epiphanias entfällt nicht. Entgegen einer verbreiteten Meinung kann auch der Erste Sonntag nach Epiphanias entfallen. Die anders lautende Information geht nicht auf: Fällt der Ostersonntag auf den 22. März, liegen nur 10 ganze Wochen zwischen Epiphanias und Ostern. Der Osterfestkreis hat aber schon 9 Wochen Vorlauf, es verbleibt somit nur ein Sonntag, dies ist der letzte nach Epiphanias.

[Bearbeiten] Der Osterfestkreis

Sonntage vor der Passionszeit

Passionszeit

Osterfest

Sonn-/Feiertage nach Ostern

Pfingsten (Aussendung des heiligen Geistes)

Die Namen der Sonntage von Estomihi bis Exaudi, ausgenommen Palmarum, stammen von den (lateinischen) Anfängen des jeweiligen Sonntagspsalms.

[Bearbeiten] Trinitatiszeit

bis zu 24 Trinitatis-Sonntage (in Abhängigkeit von Ostern) vom 1. bis zum 24. Sonntag nach Trinitatis (ohne Zählung der drei letzten Trinitatissonntage, s. u.)

Zur Trinitatiszeit gehört auch das Kirchenjahresende, das die drei Sonntage vor dem 1. Advent umfasst:

  • Drittletzter Sonntag des Kirchenjahres
  • Vorletzter Sonntag des Kirchenjahres (An diesem Sonntag wird in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche der Gedenktag der Entschlafenen gefeiert und der Volkstrauertag begangen, der allerdings kein kirchlicher Feiertag ist)
  • Buß- und Bettag (Deutschland, Mittwoch vor letztem Sonntag des Kirchenjahres, nicht überall Feiertag - arbeitsfrei nur in Sachsen)
  • Letzter Sonntag des Kirchenjahres (Ewigkeitssonntag, im Volksmund auch als Totensonntag bezeichnet)

[Bearbeiten] Gedenktage und kleinere Feste

Folgende Gedenktage und kleinere Feste sind in der Evangelisch-Lutherischen Kirchenagende der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche zu finden und werden auch von einigen Kirchengemeinden gefeiert:

  • Tag des Apostels Andreas am 30. November
  • Tag des Apostels Thomas am 21. Dezember
  • Tag des Apostels und Evangelisten Johannes am 27. Dezember
  • Tag der unschuldigen Kinder am 28. Dezember
  • Tag der Bekehrung des Apostels Paulus am 27. Januar
  • Tag der Darstellung des Herrn (Lichtmess) am 2. Februar
  • Tag des Apostels Matthias am 24. Februar
  • Tag der Ankündigung der Geburt des Herrn am 25.3.
  • Tag des Evangelisten Markus am 25. April
  • Tag der Apostel Philippus und Jakobus des Jüngeren am 3. Mai
  • Tag der Geburt Johannes des Täufers am 24. Juni
  • Gedenktag der Augsburgischen Konfession am 25. Juni
  • Tag der Apostel Petrus und Paulus am 29. Juni
  • Mariä Heimsuchung am 2. Juli
  • Tag des Apostels Jakobus des Älteren am 25. Juli
  • Tag des Apostels Bartholomäus am 24. August
  • Tag des Apostels und Evangelisten Mätthäus am 21. September
  • Tag des Erzengels Michael und aller Engel am 29. September
  • Tag des Evangelisten Lukas am 18. Oktober
  • Tag der Apostel Simon und Judas am 28. Oktober
  • Gedenktag der Heiligen am 1. November

Einige dieser Gedenktage stehen auch heute im Liturgischen Kalender des Evangelischen Gesangbuchs (1993) der protestantischen Landeskirchen, werden aber kaum noch begangen. Besonders die Marienfeste werden von evangelischen Christen landeskirchlicher Prägung als „römisch-katholisch“ empfunden.

[Bearbeiten] Das orthodoxe Kirchenjahr

[Bearbeiten] Fastenzeiten

  • Weihnachtsfastenzeit: 15. November bis 24. Dezember; drei Wochen leichtes, drei Wochen mittelstrenges Fasten
  • Milchwoche: Woche vor der großen Fastenzeit. Verzicht nur auf Fleisch, Verzehr von Milchgerichten wie Pfannkuchen. Karnevalistisches Gepräge.
  • Große Fastenzeit (vor Ostern): 40 Tage strenges Fasten (Vom Montag, dem 48. Tag vor Ostern bis zum Samstag vor Palmsonntag)
  • Karwoche: Karmontag bis Karsamstag, strenges Fasten und tägliche Gottesdienste
  • Fastenzeit Hl. Peter und Paul: Montag nach Dreifaltigkeitssonntag (1. Sonntag nach Pfingsten) bis 29. Juni, leichtes Fasten
  • Fastenzeit der Gottesmutter: 1. August bis 14. August, mittelstrenges Fasten

Daneben ist Fasten an den Vortagen der oben genannten Feste und an allen Mittwochen und Freitagen vorgesehen, außer in der Zeit zwischen Weihnachten und Taufe des Herrn und in der Woche nach Ostern. Es ist auch üblich, vor einer Eucharistiefeier nicht zu frühstücken.

Mit Ausnahme der Karwoche werden die Fastenzeiten heute außerhalb von Klöstern meist nicht mehr eingehalten, streng verpflichtend waren sie ohnehin nie.

[Bearbeiten] Kirchlicher Feiertag und Staat

Aufgrund der Trennung von Kirche und Staat darf sich der deutsche Staat nicht mit einzelnen Religionen identifizieren. Religiöse Feiertage schützt er demnach nicht wegen ihrer religiösen Bedeutung, sondern wegen ihrer positiven Wirkung auf die Bürger. Entsprechend formuliert Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung: „Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erbauung gesetzlich geschützt.“; über Artikel 140 des Grundgesetzes ist er geltendes deutsches Verfassungsrecht.

Welche Tage gesetzliche Feiertage sind, bestimmen in Deutschland die Feiertagsgesetze der Länder; nur der Tag der Deutschen Einheit ist durch Bundesgesetz festgelegt. Neben wenigen nicht-religiösen Feiertagen wie dem Maifeiertag oder Neujahr gehen diese Tage auf Feiertage der evangelischen (Reformationstag) oder römisch-katholischen (Fronleichnam) Konfession zurück bzw. werden wie Karfreitag, Ostermontag oder Pfingstmontag von beiden begangen. Abhängig von der konfessionellen Zusammensetzung der Landesbevölkerung unterscheiden sich die gesetzlichen Feiertage von Land zu Land; auch ihre Zahl variiert zwischen neun in Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein und 14 im Stadtkreis Augsburg. Die gesetzlichen Feiertage haben unter anderem Bedeutung für das Arbeitsrecht (§ 2 Entgeltfortzahlungsgesetz) und das Ladenschlussgesetz, aber auch für den Lauf von Fristen im Zivil-, Verwaltungs- und Prozessrecht. Zudem nimmt die Straßenverkehrs-Ordnung für das Feiertagsfahrverbot für LKW in § 30 Abs. 4 die landesrechtlichen Regelungen auf.

In den letzten Jahren gab es vermehrt Bestrebungen, einzelne Feiertage abzuschaffen, wie es mit dem Buß- und Bettag mit Ausnahme von Sachsen schon geschehen ist.

Neben diesen gesetzlichen Feiertagen, die häufig nur auf religiöse Feiertage zurückgehen, kennen die Landesfeiertagsgesetze auch kirchliche Feiertage. Diese sind keine Feiertage im Sinne der gesetzlichen Regelungen, insbesondere also nicht arbeitsfrei. Im Hinblick darauf, dass sie für viele Bürger von religiöser Bedeutung sind, werden sie aber ebenso wie die gesetzlichen Feiertage mit religiösem Hintergrund besonders geschützt. So sind beispielsweise in manchen Bundesländern öffentliche Tanz- und Sportveranstaltungen am Karfreitag und am Totengedenktag verboten oder ist Lärm in der Nähe von Kirchen während der Gottesdienstzeit untersagt. Außerdem ist meist bestimmt, dass Arbeitnehmer, die Mitglieder der entsprechenden Religionsgemeinschaft sind, zum Besuch des Gottesdienstes der Arbeit fern bleiben dürfen oder dass Schüler schulfrei haben. Diese Regelungen können in Staatskirchenverträgen vereinbart sein und wägen zwischen der Religionsfreiheit der Gläubigen und den Grundrechten der übrigen Betroffenen ab. Inwieweit dies im Einzelfall gelungen ist, wird in den letzten Jahren zunehmend kontrovers diskutiert.

Unter die kirchlichen Feiertage muss man genau genommen auch noch die arbeitsfreien Sonntage rechnen, die es in islamischen Ländern und in Israel nicht gibt. Die meisten anderen nichtchristlichen Länder haben allerdings heute den Sonntag als wöchentlichen Feiertag übernommen.

Bisher nicht durchgesetzt haben sich Vorschläge, zur Integration religiöser Minderheiten in Deutschland weitere Feiertage einzuführen, etwa solche, die auf islamische Feste zurückgehen. Die meisten Arbeitgeber berücksichtigen heute aber Urlaubswünsche für solche Tage.

[Bearbeiten] Literatur

  • Eckhard Bieger SJ: Das Kirchenjahr entdecken & erleben. Entstehung, Bedeutung und Brauchtum der Festtage. St. Benno-Verlag, Leipzig o.J. (2006).
  • Karl-Heinrich Bieritz: Das Kirchenjahr. Feste, Gedenk- und Feiertage in Geschichte und Gegenwart. Beck, München 1998.
  • Mathias Christiansen (Hg.): Almanach der frohen Botschaft – Ein Begleiter durch das Kirchenjahr. Verlagshaus Monsenstein und Vannerdat, Münster 2006 ISBN 3-86582-219-3.
  • Evangelisches Gottesdienstbuch, Taschenausgabe, Evangelische Haupt-Bibelgesellschaft 2005, ISBN 3-7461-0141-7
  • Martin Senftleben: Mit dem Kirchenjahr leben. Eine Handreichung für unsere Gottesdienste. Sonnenweg-Verlag, Konstanz 1986.

[Bearbeiten] Weblinks

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