Hochaltar
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Hochaltar bezeichnet eigentlich den Hauptaltar einer katholischen Kirche, unabhängig von der Höhe seiner Aufstellung und eventueller Aufbauten. Er stand bis zu den Liturgiereformen des Zweiten Vatikanischen Konzils, vom Hauptschiff der Kirche aus gesehen, meist stirnseitig in der Apsis, in alten Grabeskirchen wie St. Peter in Rom aber auch zentral über der Memoria. Im übertragenen Sinn wird der Begriff auch für die mit dem Altar verbundenen Dekorationselemente (Predella, Retabel) verwendet.
Ursprünglich unterscheidet der Begriff den Hauptaltar einer Kirche von den Nebenaltären bzw. Seitenaltären, die bereits ab der Herrschaft des römischen Kaisers Konstantin I. in größeren Kirchen zusätzlich zum Hochaltar errichtet wurden und die sich in den Seitenapsiden, den Kapellenkränzen, an den Wänden der Nebenschiffe, an Pfeilern, in Seitenkapellen oder an den Seitenwänden befinden können.
Im gewöhnlichen Sprachgebrauch nach dem 2. Vatikanum meint Hochaltar meist den früheren im Unterschied zum neuen Hauptaltar, dem sog. Volksaltar, an dem die Priester, für gewöhnlich zur Gemeinde gewandt, der Eucharistiefeier vorstehen. Genau genommen müsste man aber vom „alten Hochaltar“ und in Bezug auf den jetzigen Hauptaltar vom „neuen / heutigen Hochaltar“ sprechen.
Die Mensa des Hochaltars war früher in drei Bereiche eingeteilt:
- Die Mitte des Altares
- Die Epistelseite
- Die Evangelienseite
Diese Einteilung ist mit der Liturgiereform hinfällig geworden, da Epistel und Evangelium heute vom Ambo aus verlesen werden. Unterschieden werden heute Mitte und Rand des Altares, wobei in der Mitte alles Wichtige und am Rande minder Wichtiges, etwa die Bereitung und Reinigung des Kelches, vorgenommen wird.
Nach der Reformation hat man in den meisten evangelisch-lutherischen Kirchen den Hochaltar beibehalten, während die für die neue Liturgie überflüssigen Seitenaltäre fast immer aus der Kirche entfernt wurden.