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Hawala – Wikipedia

Hawala

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Das Hawala-Finanzsystem (arabische Herkunft: Wechsel, hindu: Vertrauen, auch der moderne Begriff Avalkredit bezieht sich darauf) ist ein weltweit funktionierendes Überweisungssystem, das seine Ursprünge wahrscheinlich schon im alten China oder Indien hat. Es wurde bereits im Jahr 1327 vom Rechtsgelehrten Abu Bakr b. Mase-ud al–Kasani als Institut des islamischen Rechtes dargestellt.[1] Es ist nicht Teil des seit den 70er Jahren entwickelten Islamic Banking. Mit dem Hawala-System kann Geld schnell, vertraulich und sehr kostengünstig transferiert werden.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Funktionsweise

Hawala basiert hauptsächlich auf Vertrauen. Eine Person A, die Geld an eine Person B transferieren will, muss dem Hawaladar ("Händler"), dem sie das Geld übergibt, vertrauen. Person B muss andererseits ihrem Hawaladar vertrauen. Zudem dient ein zwischen A und B vereinbarter Code zur Authentifizierung gegenüber dem Hawaladar. Bei diesem Code kann es sich z. B. um ein Wort oder um Zahlen handeln. A und B müssen sich weder identifizieren noch die Herkunft des Geldes nachweisen.

Einfach ausgedrückt übergibt Person A an Hawaladar X in New York 10.000 Dollar. Dieser steht in Beziehung zu Hawaladar M in Karatschi, der an Person B dort den gewechselten Gegenwert in Rupien auszahlt, übrigens nicht zum offiziellen Wechselkurs sondern erheblich günstiger, da keine Bankgebühren oder Steuern fällig sind. Die Händlerkommission soll nach UN Studien nur 0,25 bis 1,25 Prozent der transferierten Summe betragen.[2]

Nun hat der Hawaladar X 10.000 Dollar Schulden bei Hawaladar M. Diese Schulden werden mit den nächsten Transaktionen, die mit den Personen A und B nichts zu tun haben müssen, wieder beglichen. Diese „Verrechnung“, die häufig nicht notwendig ist, wird dann im Rahmen gegenseitiger Warenlieferungen, Dienstleistungen oder durch Schmuck, Gold oder andere Wertgegenstände vorgenommen. In Wirklichkeit ist dieses System wesentlich komplexer.

Ein Hawaladar, der betrügt oder sich mit kriminellen Organisationen einlässt, wird früher oder später von seinen nationalen und internationalen Kollegen geächtet und meist mit Berufsverbot belegt. Er bekommt keine Aufträge mehr und umgekehrt werden keine Aufträge mehr von ihm angenommen. Der Bestrafte verliert mindestens seine Einlage, sein Geschäft und die Reputation in seiner religiösen/ethnischen Gemeinschaft. Das Büro eines Hawala-Händlers wird häufig hinter der glaubwürdigen Fassade eines regulären Geschäftes versteckt. Das kann ein Einzelhandelsgeschäft, ein Import-Export-Unternehmen oder eine religiöse oder soziale Einrichtung sein. Es ist aber auch möglich, die Geschäfte in einem Café oder auf der Parkbank abzuwickeln.

[Bearbeiten] Verbreitung

Hawala wird vor allem von Gastarbeitern verwendet, um Geld günstig und schnell in ihre Heimatländer zu schicken. Praktisch steht dieses Geldsystem jedermann offen. Sogar von deutschen Firmen wurde es bereits für preiswerte Überweisungen genutzt.[3] Wegen der nicht einsichtigen Strukturen ist Hawala auch in islamischen Ländern verboten, da die Geldströme sich der Volkswirtschaft völlig entziehen und weder kontrolliert noch reguliert werden können.

Ein gleiches Geldtransfersystem gibt es auch in Asien; es ist unter den Namen „Hundi“, „Fei Chien“, „Huikuan“, „Chop“, „Chit“ oder „Flying Money“ bekannt.[1] In Lateinamerika existiert seit den siebziger Jahren des vorigen Jahrhunderts das „Kolumbianische System“, es ist das illegale Ergebnis des „Peso-Schwarzmarktes“. [4]

Nach Aussagen supranationaler Organisationen werden auf diesem Wege jährlich weltweit etwa 200 Milliarden Dollar ohne jede rechtliche und staatliche Kontrolle oder Genehmigung geheim transferiert. Nach Schätzungen des pakistanischen Finanzministers Shaukat Aziz gingen von den 6 Milliarden Dollar, die im Jahre 2000 nach Pakistan transferiert wurden, lediglich 1,2 Milliarden Dollar über das reguläre Bankensystem seines Landes.[1] Nach Schätzungen von Experten der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF), die der OECD angeschlossen ist, benutzt die Hälfte der indischen Wirtschaft für Geldüberweisungen das in Indien verbotene Hawala-System.[5] Einer schwedischen Untersuchung von 280 Geldüberweisungsbüros zufolge wurden im Jahr 2003 in den 244 „offiziellen“ regulierten (Western Union, MoneyGram, etc.) 1 Milliarde Kronen überwiesen, jedoch in den nur 36 „alternativen“, inoffiziellen Geldüberweisungsbüros 1,1 Milliarden Kronen.[6] Als ein Zentrum des Hawala-Systems gilt der internationale Finanz- und Handelsplatz Dubai, an dem auch größere Überweisungen und die Verrechnung der Hawaladare getätigt werden. Von Fachleuten wird eine stärkere Nutzung von Geldautomaten (ATM) für Heimatüberweisungen der Arbeitsmigranten vorhergesagt, die zu einem geringeren Marktanteil des Hawala-Systems führen wird.[5]

Laut Interpol wird es auch von Terroristen für ihre Geschäfte verwendet, da sich die beleglosen Transaktionen – im Gegensatz zu herkömmlichen Bankgeschäften – jeglicher Kontrolle entziehen. Die Überweisungen sind meist innerhalb eines Tages abgewickelt. Danach existieren oft keine Unterlagen mehr. Somit ist Hawala eine ideale Möglichkeit für die Geldwäsche.

Die russische Drogenkontrollbehörde entdeckte im Juli 2005 eine kriminelle Organisation. Sie wickelte illegale Geld-Transaktionen ab, die aus den Gewinnen durch den Handel mit Rauschgift und Schmuggelwaren in Russland erzielt wurden. Dieser illegale Geldtransfer wurde seit 2003 über das Hawala-System abgewickelt.

[Bearbeiten] In Deutschland

1998 ermittelte das deutsche Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BaKred) in 201 Verwaltungsverfahren gegen Unternehmen, die illegal grenzüberschreitende Transferdienstleistungen anboten, 1999 wurden weitere 284 Verfahren eröffnet.[7] Einigen Überweisungsbüros wurde eine reguläre Zulassung des BaKred gegeben, um Finanztransfers nach dem Hawala-Prinzip völlig legal und dauerhaft anzubieten - unter Beachtung der allgemeingültigen bankenrechtlichen Vorschriften.[5] 2002 wurden 120 Verwaltungsverfahren gegen nicht zugelassene, grenzüberschreitend geldtransferierende Unternehmen eingeleitet und im Jahr 2003 weitere 210 Verfahren.[8]

Die Hawaladare können sich auch nach anderen Vorschriften strafbar machen, beispielsweise wegen gewerbsmäßiger Steuerhinterziehung [9] oder Verstoßes gegen das Irak-Embargo gemäß § 34 Absatz 4 des Außenwirtschaftsgesetzes.[10]

[Bearbeiten] Literatur

  • Sebastian R. Müller: Hawala. An Informal Payment System and Its Use to Finance Terrorism. Vdm Verlag Dr. Müller, 2006, ISBN 3865506569
  • Maryam Razavy: "Hawala: An underground haven for terrorists or social phenomenon?" Crime, Law and Social Change Journal, Volume 44 Number 3 / October 2005, ISSN 0925-4994
  • "The money exchange dealers of Kabul : a study of the Hawala system in Afghanistan" Samuel Munzele Maimbo, World Bank working paper series no. 13, 2003/08/01. Annexed: "Abu Dhabi Declaration On Hawala (May 2002)", FATF On Money Laundering, Special Recommendations On Terrorist Financing, Sample Contract
  • Findeisen, Michael: "Underground Banking" in Deutschland - Schnittstellen zwischen illegalen "Remittance Services" i.S.v. §1 Abs. 1a Nr 6 KWG und dem legalen Bankgeschäft, in: WM - Wertpapiermitteilungen, Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht, 54. Jg., Heft 43, Oktober 2000: 2125-2133

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. a b c Ordnungsprinzipien der supranationalen Transaktionssicherung im islamischen hawala-Finanzsystem M. Schramm und M. Taube, Universität Duisburg, Juli 2002
  2. Informal Money Transfer Systems: Opportunities and Challenges for Development Finance Leonides Buencamino and Sergei Gorbunov, Discussion Paper of the United Nations Department of Economic and Social Affairs, November 2002, page 2
  3. Spiegel Nr. 37/2002, S. 86
  4. Das Bankensystem der Armen Alfred Hackensberger, Telepolis vom 21.05.2004
  5. a b c Islamistischer Terrorismus - Bestandsaufnahme und Bekämpfungsmöglichkeiten Volker Foertsch/Klaus Lange (Hrsg.) Hanns-Seidel-Stiftung, München, 2005 ISBN 3-88795-282-0 : Role of ethnic diasporas and migrants in the formation of conditions to finance international terrorism, Irina Abramova, Seite 100
  6. Islamistischer Terrorismus - Bestandsaufnahme und Bekämpfungsmöglichkeiten Volker Foertsch/Klaus Lange (Hrsg.) Hanns-Seidel-Stiftung, München, 2005 ISBN 3-88795-282-0 The Economy of Terrorism – Transfer of Money, Dan Magnusson, Seite 185
  7. Findeisen, Michael: "Underground Banking" in Deutschland - Schnittstellen zwischen illegalen "Remittance Services" i.S.v. §1 Abs. 1a Nr 6 KWG und dem legalen Bankgeschäft, in: WM - Wertpapiermitteilungen, Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht, 54. Jg., Heft 43, Oktober 2000: 2125-2133
  8. Islamistischer Terrorismus - Bestandsaufnahme und Bekämpfungsmöglichkeiten Volker Foertsch/Klaus Lange (Hrsg.) Hanns-Seidel-Stiftung, München, 2005 ISBN 3-88795-282-0 Michael Findeisen, Measures of the FATF against Terrorism Financing, Seite 128
  9. entsprechende Freiheitstrafen im Berliner Terroristenprozess: "Ausbildung für Terrorflieger in Strausberg?" Die Welt, 5. Juli 2003, "Revision gegen Berliner Al-Kaida-Urteil" BBV, 8.4.2005
  10. "BRD-Justiz tut ihre Pflicht" junge welt vom 29.11.2006, BGH Urteil 1 StR 73/02

[Bearbeiten] Weblinks


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