Frauenhaus
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Unter Frauenhäusern werden in westlichen Industrieländern Einrichtungen verstanden, die Frauen und ihren Kindern im Falle von häuslicher Gewalt Hilfe, Beratung und vorübergehend eine geschützte Unterkunft anbieten. Aus Sicherheitsgründen werden die Adressen der Gebäude nicht in öffentlichen Verzeichnissen publiziert. Männern wird normalerweise grundsätzlich der Zutritt verweigert. Die Beratung erfolgt durch die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser sowie durch mit den Frauenhäusern kooperierende Psychologinnen, Rechtsanwältinnen und Sozialarbeiterinnen. In der Regel werden Frauenhäuser von Vereinen geführt und durch öffentliche Zuwendungen finanziell unterstützt oder auch vollständig getragen. Der Aufenthalt ist je nach Bundesland für die betroffenen Frauen, Mädchen und Jungen kostenfrei oder wird nach den Leistungen entsprechend dem Sozialgesetzbuch abgerechnet.
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[Bearbeiten] Geschichte
In Europa waren Frauenhäuser ursprünglich Erziehungsanstalten für sogenannte gefallene Mädchen und mittellose Frauen ohne legale Verdienstmöglichkeiten, in denen die Insassinnen meist unter kirchlicher Aufsicht mit harter Arbeit ihren Lebensunterhalt verdienen mussten. Das erste evangelische Frauenhaus wurde von Berta Lungstras 1873 in Bonn gegründet. Moderne Frauenhäuser entstanden im Zuge der Frauenbewegung der 1970er-Jahre. Das erste moderne Frauenhaus in Europa wurde 1971 von Erin Pizzey in Großbritannien gegründet, das erste deutsche am 7. Juli 1976 in Berlin-Grunewald geöffnet. In der Schweiz wurde die erste Notunterkunft für geschlagene Frauen 1977 in Zürich eingerichtet. Bern und Genf folgten 1980, Basel 1981, St. Gallen 1982, Brugg 1983, Luzern und Winterthur 1984. Getragen wurden die Schweizer Frauenhäuser vorerst ohne die öffentliche Hand, sondern ausschließlich von autonomen Frauengruppen. Finanziert wurden sie privat über Spenden.
Heute (Stand 2005) gibt es in Deutschland etwa 400 Frauenhäuser mit konzeptionell unterschiedlich ausgerichteter Trägerschaft. Durch die jeweiligen Finanzierungsvorgaben der Haushaltsordnungen von Ländern und Kommunen befinden sich die Frauenhäuser entweder in direkter Trägerschaft der Kommunen oder werden über staatliche Zuwendungen von Wohlfahrtsverbänden, kirchlichen oder freien Trägern betrieben.
[Bearbeiten] Andere Bedeutungen
- In der Ethnologie werden als Frauenhäuser Gemeinschaftshäuser bezeichnet, in denen junge Mädchen zur Vorbereitung auf ihre Hochzeit leben, meist unter Aufsicht älterer Frauen, zum Beispiel in Indien und Ostafrika.
- Das Frauenhaus war im Spätmittelalter eine Sonderform des Bordells, siehe Prostitution im Mittelalter.
[Bearbeiten] Literatur
- Lisa Glahn: Frauen im Aufbruch. 20 Jahre Geschichte Autonomer Frauenhäuser. Unrast, Münster 1998, ISBN 3-928300-48-2