[Bearbeiten] Absichern und Eigenschutz
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Die Absicherung einer Unfallstelle ist das erste Glied der Rettungskette. Bei einem Verkehrsunfall können dazu Warnblinker, Warndreieck, Warnweste und Warnleuchten dienen. Stets sollte auf den Eigenschutz geachtet werden. Bei Unfällen mit Strom oder Gas müssen diese Gefahrenquellen unterbrochen werden, bei allen akuten Gefahren muss auf die Feuerwehr gewartet werden. Zum persönlichen Schutz sollten bei Maßnahmen an einem Patienten Einmalhandschuhe aus dem Verbandskasten getragen werden.
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[Bearbeiten] Notruf und Lebensrettende Sofortmaßnahmen
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Wichtig ist das frühe Absetzen eines Notrufes. Befindet sich der Betroffene in Gefahr, muss er, falls möglich, mit dem Rettungsgriff gerettet werden. Als Lebensrettende Sofortmaßnahmen werden die Vitalfunktionen Bewusstsein, Atmung und Kreislauftätigkeit überprüft (Diagnostischer Block) und die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Bewusstlose Patienten werden in stabile Seitenlage gebracht, Patienten ohne Atmung und Puls muss eine Herz-Lungen-Wiederbelebung durchgeführt werden. Bei Verschlucken / Ersticken werden Maßnahmen zur Befreiung der Atemwege durchgeführt.
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[Bearbeiten] Weitere Erste Hilfe
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Weitere Erste-Hilfe-Maßnahmen betreffen die nicht akut lebensnotwendige Versorgung des Patienten. Bei Blutungen wird ein Verband, bei starken Blutungen auch ein Druckverband angelegt. Die Auskühlung des Patienten soll vermieden werden, dazu dient eine Decke / Rettungsdecke. Der Patient muss bis zum Eintreffen von Hilfe betreut werden, bei Kindern werden dazu die Eltern mit einbezogen. Weitere Maßnahmen hängen von der speziellen Notfallsituation ab.
spezielle Notfälle:
- akuter Bauch (akutes Abdomen)
- Allergischer Schock, Asthma-Anfall
- Knochenbruch
- Elektrischer Schlag, Epileptischer Anfall, Erfrierungen, Ertrinken
- Gehirnerschütterung
- Herzinfarkt
- Insektenstich
- Nasenbluten
- Psychiatrischer Notfall
- Schlaganfall, Sonnenstich/Hitzschlag
- Schock (Medizin)
- Schädel-Hirn-Trauma
- Medikamenten-Überdosis, Unterkühlung
- Verätzung, Verbrennungen, Vergiftung, Verschlucken, Volumenmangelschock
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[Bearbeiten] Übergabe an Rettungsdienst / Krankenhaus
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Abgesehen von kleinen Verletzungen sollte bei einem Unfall der Patient nicht selbst ins Krankenhaus gebracht werden, sondern der Rettungsdienst gerufen werden. Bei der Übergabe des Patienten an die Helfer sollten wichtige Informationen mitgeteilt werden (Unfallhergang, bekannte Krankheiten und Unverträglichkeiten, eingenommene Medikamente usw.). Bei Vergiftungen und Allergien wird idealerweise eine Probe der Substanz oder eventuell des Erbrochenen, die Verpackung oder der Beipackzettel der eingenommenen Substanzen mitgegeben.
Auch wenn eventuell rechtliche Konsequenzen drohen, z.B. wegen Drogenkonsum oder Fahrlässigkeit, sollten dem Arzt oder den Rettern alle verfügbaren Informationen geben werden, da sie unter Umständen lebensrettend sein können. Alle anderen an der Rettung/Therapie beteiligten Berufsgruppen (Ärzte, Rettungsassistenten bzw. Notfallsanitäter, Rettungssanitäter, Krankenschwestern etc.) unterstehen der Schweigepflicht.
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[Bearbeiten] Bitte hilf, dieses Portal zu erweitern!
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Dieses Portal steckt noch in den Kinderschuhen: es ist noch unvollständig und die verlinkten Artikel sind recht unterschiedlich in Form und Qualität. Jede Art von Hilfe ist herzlich willkommen! Zur Koordination der Arbeiten an Portal und Artikeln gibt es die Redaktion Medizin. Schau mal rein!
Auch die Einbindung dieses Portals in bestehende Artikel ist wichtig:
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112 gilt als Notruf in allen Ländern der Europäischen Union (Euronotruf). Anrufe von Festnetz- und Mobiltelefonen werden zur regional zuständigen Feuerwehr- und Rettungsleitstelle oder integrierten Leitstelle geleitet. Sie kann bei jedem Notfall gewählt werden, der Notruf vom Handy mittels Euronotruf erfordert keine SIM-Karte. Durch das Weglassen der Eingabe der PIN arbeitet dieser zuverlässiger.
Bei medizinischen Notfällen in Deutschland wird der Rettungsdienst/Notarzt über die kostenpflichtige Notrufnummer 19222 alarmiert. Diese Nummer benötigt bei Anrufen mit dem Mobiltelefon in manchen Regionen aber die Vorwahl der entsprechenden Region. Sie hat jedoch den Vorteil, dass man bei einer noch nicht integrierten Leitstelle nicht bei der Feuerwehr oder der Polizei heraus kommt, sondern direkt in der Rettungsleitstelle. Dort kann eine bessere und schnellere Alarmierung erfolgen.
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[Bearbeiten] Kurse im Überblick
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[Bearbeiten] Hilfsorganisationen
Die fünf deutschen Hilfsorganisationen sind zusammengeschlossen in der BAGEH.
Neben diese Hilfsorganisationen bieten auch Private Ausbildungsunternehmen Erste Hilfe Kurse an. Diese sind u.a. dem BVEH angeschlossen.
[Bearbeiten] Hilfsorganisationen in der Schweiz
- SSB - Schweizerischer Samariterbund
[Bearbeiten] Hilfsorganisationen in Österreich
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[Bearbeiten] Weitere Informationen
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