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Einkaufswagen – Wikipedia

Einkaufswagen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Ein Einkaufswagen ist ein meist aus einem Drahtkorb mit vier selbstlenkenden Castor-Rädern bestehender Schubwagen, der zum Transport der Waren des Kunden in Supermärkten genutzt wird. Oft ist der Einkaufswagen mit einem Kleinkindersitz oder einer Babyschale ausgestattet. Der Einkaufswagen wurde entwickelt, um dem Kunden Transport und Einsammlung der Waren im Markt zu erleichtern, und ist somit als Weiterentwicklung des Einkaufskorbes zu betrachten.

Inhaltsverzeichnis

Übliche Anwendung

Einkaufswagen
Einkaufswagen

Üblicherweise geht der Kunde vor dem Einkaufen im Supermarkt zunächst an eine Sammelstelle für Einkaufswagen, wo diese ineinandergeschoben und oft mit Sperrketten versehen deponiert sind. In der Regel handelt es sich um Einkaufswagenboxen, Einkaufswagengaragen oder um einen Einkaufswagenbahnhof. Sind die Wagen gesichert, steckt man in den Schlitz, der meist am Griff eines Wagens befestigt ist, eine Münze (Pfand). Damit lässt sich die Sperrkette von diesem Wagen lösen. Nun fährt man mit diesem Wagen in den Supermarkt, um einzukaufen. Man legt die gewünschten Waren in den Wagen, Kleinteile in den oberen Korb, größere Teile wie Getränkekisten oder Blumenerde in das untere Fach.

An der Kasse angekommen wird die komplette Ware auf das Warentransportband gelegt, von dem/der Kassierer/in verbucht, hinter der Kasse wieder in den Wagen gelegt und bezahlt.

Danach entlädt man den Wagen – sei es beim Auto auf dem Parkplatz oder, als Fußgänger, bei der Sammelstelle – und schiebt den Wagen an der Sammelstelle wieder in die dort parkende Wagenschlange. Wenn man nun die Kette des letzten Wagens aus der Wagenschlange in den Schlitz steckt, der an dem Münzbehälter des eigenen Wagens angebracht ist, dann kann man die anfangs eingeworfene Pfandmünze wieder entnehmen.

Siehe auch: Warenwirtschaftssysteme

Geschichte

Erstmals wurden Einkaufswagen 1937 in den USA eingesetzt: Sylvan Goldman stellte in seinem Humpty-Dumpty-Supermarkt in Oklahoma City den Kunden einen shopping cart zur Verfügung. 1940 meldete er ihn zum Patent an. 1948 gab es erstmals Einkaufswagen in Deutschland, zunächst vermutlich in Augsburg und Hamburg. Diese waren fahrbare Gestelle, in denen man 2 Körbe übereinander einhängen konnte. 1950 gab es dann die ersten Modelle mit festem Korb. Ein weiteres Kennzeichen des Einkaufswagens ist der große Nachlauf seiner Räder, der seine Richtung beim Schieben stabilisiert.
1946 erfand Orla E. Watson (Kansas City) das telescoping shopping cart. Das sind Einkaufswagen, die sich platzsparend ineinander schieben lassen.

Zunächst ohne Ketten standen die Wagen auf Parkplätzen oder in der Landschaft herum. Hilfskräfte – oft Schüler – sammelten die Wagen dann wieder ein. Später versuchte man durch Einbehalt eines Geldbetrages als Pfand den Kunden dazu zu bewegen, den Wagen selbst wieder zurückzubringen. Schließlich führte man das Münzsystem im Zusammenspiel mit der Sperrkette ein. Dieses System konnte sich aber in einigen Ländern (z. B. in den USA, Südafrika) nicht durchsetzen. Um zu vermeiden, dass an den Sammelstellen zu viele Einkaufswagen aneinander gekoppelt werden und lange Einkaufswagenschlangen den Autoverkehr auf den Parkplätzen beeinträchtigen, gibt es bei einigen Einkaufsmärkten neuerdings verschiedenfarbige Wagenreihen. Durch verschiedene Formen der Schließzungen lassen sich nur Exemplare derselben Farbe aneinanderkoppeln, was sicherstellt, dass der Käufer seinen Wagen genau dort wieder ankoppelt, wo er ihn vor dem Einkauf abgekoppelt hat.

Pfandmünzen

Eine Pfandmünze wird in ein am Einkaufswagen angebrachtes Pfandschloss geschoben und hierdurch wird die Sperrkette gelöst. Bei modernen Pfandschlössern können Münzen unterschiedlicher Größe (von der 50-Cent- bis zur 2-Euro-Münze) verwendet werden, der Benutzer hat so meist eine passende Münze bei sich und kann sich so problemlos einen Einkaufswagen ausleihen. Irgendwelche anderen Gegenstände in das Pfandschloss zu stecken ist nicht sinnvoll, denn oft wird hierdurch das Pfandschloss beschädigt.

Mitarbeiter von Supermärkten, welche für die Verteilung der Wagen zuständig sind, beispielsweise in Einkaufsmärkten mit mehreren Eingängen, verwenden einen Spezialschlüssel, mit dem man das Pfandschloss aufsperren kann und den man dann gleich wieder aus dem Schlitz des Pfandschlosses ziehen kann.

Chips, mit denen man das Pfandschloss ebenfalls aufsperren kann, sind beliebte Werbegeschenke. Diese Chips sind dünner als die offiziellen Münzen, denn nach der MedVO ist es ein Verstoß, Chips mit gleichem Durchmesser und gleicher Dicke wie Münzen herzustellen und zu vertreiben.

Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied in einem Urteil vom 20. März 2001 (Aktenzeichen: 3 U 3914/00):

Herstellung und Verbreitung von Einkaufswagen-Chips in der Größe und Stärke eines 1-DM-Stücks verstoßen bei bewusstem und planmäßigem Vorgehen gegen § 3 MedVO, § 1 UWG.[1]

In der Schweiz werden in der Regel 1- oder 2-Frankenstücke verwendet, es gibt jedoch in ländlichen Regionen noch Einkaufswagen ohne Pfandsystem.

Einkaufswagen als Werbeträger

Der Einkaufswagen kann auch als Informationsmedium im Punkt Werbung genutzt werden. Neben der klassischen Eigenwerbung im Griff gibt es auch noch das Medium der sogenannten CartBoards. Diese Plakate befinden sich in einem speziell konstruierten Rahmen an der Stirnseite des Einkaufswagens.

Sonderformen

Neben dem "klassischen" Einkaufswagen mit einem Korb aus Metall gibt es viele Modelle für spezielle Anforderungen.

In Baumärkten und Einrichtungshäusern sind Sonderformen für sperrige Waren gebräuchlich. Diese sogenannten Möbeltransportwagen verfügen üblicherweise nur über eine ebene Ablagefläche auf Fußhöhe; auch für Getränkekisten üblich. Bei einigen Modellen ist ein Kleinartikel-Drahtkorb an den Schiebegriffen befestigt.

Es gibt auch Varianten, die dem Spielbedürfnis von Kindern entgegenkommen. In Kindereinkaufsautos sitzen die Kinder unten in einem schiebbaren Auto; darüber ist der Einkaufskorb befestigt.

In vielen Supermärkten können Kinder ihren eigenen Miniatureinkaufswagen schieben. Diese sind üblicherweise mit einer Fahnenstange ausgestattet, damit sie aufgrund ihrer niedrigen Höhe nicht übersehen werden.

Für die Anwendung vom Kassen, bei welchen die Waren aufgrund angebrachter Funketiketten identifiziert und berechnen werden können, gibt es Einkaufwagen, deren Korb aus Kunststoff besteht. Die gekauften Waren können dann an der Kasse im Einkaufswagen bleiben. In diesem Zusammenhang entsteht eine Diskussion auch um den Datenschutz der Einkaufenden.

Einkaufswagen mit Spezialrädern ermöglichen das einfache und sichere Mitführen von Einkaufswagen auf Fahrsteigen oder Rolltreppen. Hierbei bestehen die Räder aus einer nicht drehbaren Auflagefläche und zwei größeren Radscheiben. Die Radscheiben sind so dünn ausgeführt, dass sie in den Schlitzen der Rollsteigoberfläche versinken und der Wagen so auf den Auflageflächen aufsitzt. Hierdurch steht der Einkaufswagen sicher auf der Rolltreppe und der Benutzer muss keine Kraft aufwenden, den Einkaufswagen zu halten.

Gepäckwagen auf Flughäfen und Bahnhöfen weisen ähnliche Eigenschaften wie diese Einkaufswagen auf. Sie besitzen jedoch keinen Korb, sondern eine zu den Griffen hin geneigte Rampe und sind oft mit Gurtbändern ausgestattet, die ein Herunterfallen der Gepäckstücke verhindern sollen. Gerade Gepäckwägen an Bahnhöfen besitzen zudem eine Wegrollsperre, um ein unkontrolliertes Rollen in den Gleisgraben zu verhindern.

Es gibt auch Einkaufswagen mit Zusatzeinrichtungen, die den Lastenträger zum Informationsmedium macht. Aus Kostengründen haben sich diese Modelle noch nicht am Markt durchgesetzt. Eine der neuen Ideen ist ein sogenannter sprechender Einkaufswagen, der über aktuelle Vorteile und außergewöhnliche Angebote, die gerade in Reichweite sind, informiert, aber nachteilig ein ziemliches Palaver entstehen läßt. Displays am Einkaufswagen informieren diskreter und weniger akustisch störend. So erscheinen auf dem Display beispielsweise Hinweise über Salatgurken in der Gemüseabteilung, über Torten an der Tiefkühltruhe oder der aktuelle Aktionspreis für speziell beworbene Produkte. Die Info-Spots werden zentral verwaltet und lassen sich schnell aktualisieren.

Diese Einkaufswagen können auch so programmiert werden, dass sie laut um Hilfe rufen, sollten sie einmal gestohlen werden.

Für Behinderte mit Rollstuhl gibt es leicht lenkbare und mit dem Rollstuhl koppelbare Exemplare.

Siehe auch: Rollator (Gehhilfe), Rollkoffer, Transportband

Auf Marktplätzen im Internet finden sich seit einigen Jahren sogenannte elektronische Einkaufswagen, eine Software, die es dem Kunden ermöglicht, aus einem Katalog ausgewählte Waren in einer Liste zunächst zwischenzuspeichern. Die in diesem Einkaufswagen oder Warenkorb gesammelten Produkte werden am Schluss gemeinsam abgerechnet. In der Diskussion, ob es sinnvoll ist, Softwarepatente zuzulassen, wird der elektronische Einkaufswagen häufig als Negativbeispiel genannt. Er ist seit 1997 als europäisches Patent angemeldet.

Diebstahl

Derzeit untersucht man Möglichkeiten, wie man den Diebstahl von Einkaufswagen eindämmen könnte. Bei einem Test mit funkgesteuerten Blockiersystemen in einem Supermarkt in Köln reduzierten sich die Diebstähle von vorher 20 bis 30 pro Monat auf einen einzigen. Verlässt ein Kunde die Grundstücksgrenzen des Supermarktes, dann schaltet sich die Sperrvorrichtung ein.

Entwendeter Einkaufswagen
Entwendeter Einkaufswagen

Einer Schätzung der Hauptverbandes des deutschen Einzelhandels (HDE) nach werden pro Jahr etwa 100.000 Einkaufswagen deutschlandweit entwendet. Jeder 20. Einkaufswagen wird bundesweit innerhalb eines Jahres gestohlen. Bei Preisen von 80 bis 130 Euro pro Stück ist der Schaden für die Handelsketten erheblich.

Neuerdings gibt es Diebstahlsysteme, die den Einkaufswagen beim Verlassen des gesicherten Geländes blockieren lassen. Hierfür wird um das zu sichernde Areal ein Antennenkabel unterirdisch verlegt und an eine Sendezentrale angeschlossen. Die möglichen Ein- und Ausfahrten werden mit einer roten Linie markiert. Beim Überfahren dieser Markierung löst das Antennensignal die Blockierung des Einkaufswagens aus. Ein Weiterschieben ist nicht mehr möglich. Beim Versuch den Wagen über die Linie zu heben, wird ebenfalls die Blockierung aktiv.

Wichtige Hersteller

Weltweit gibt es eine Vielzahl von Herstellern: Die Firma Caddie mit Sitz in Schiltigheim/Frankreich besteht seit 1928 und vertreibt Einkaufswagen in 130 Länder. Die Firma Marsanz mit Sitz in Torrejon de Ardoz (Nähe Madrid) vertreibt Einkaufswagen in 80 Länder. Die Wanzl Metallwarenfabrik GmbH mit Hauptsitz in Leipheim ist derzeit der weltgrößte Hersteller von Einkaufswagen. In China ist mittlerweile eine Vielzahl von Einkaufswagen-Herstellern entstanden, deren Marktanteil auf dem Weltmarkt wohl noch zunehmen wird.

Haftpflicht und Versicherungsrecht

Wenn ein Auto mit einem Einkaufswagen zusammenstößt, dann haftet der Ladenbesitzer, zu dem der Einkaufswagen gehört. Das gilt auch dann, wenn der Einkaufswagen vom Wind angetrieben ein Auto beschädigt. Der Ladenbesitzer muss dafür sorgen, dass Einkaufswagen ordnungsgemäß gesichert abgestellt werden.

Angenommen ein Kunde entlädt auf dem Parkplatz den Einkaufswagen und lädt die Waren in sein Auto ein. Wenn nun der Einkaufswagen dabei wegrollt und dabei ein anderes Auto beschädigt, dann kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung des Kunden für den Schaden auf. Entfernt sich der Kunde ohne auf den Geschädigten zu warten, dann gilt das als Unfallflucht.

Beschädigt ein Kunde mit dem Einkaufswagen ein anderes Auto, während er diesen zu seinem Auto schiebt, dann kommt die private Haftpflichtversicherung des Kunden für den Schaden auf. Dies ist kein Fall für die KFZ-Haftpflichtversicherung, weil der Schaden nicht im Zusammenhang mit dem Gebrauch eines Autos entsteht. Erst zu dem Zeitpunkt, an dem das Auto des Kunden geöffnet ist, kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung ins Spiel.

Allerdings kann es in anderen Ländern als in Deutschland durchaus andere Urteile und Gepflogenheiten der Versicherungen geben, da diese immer auf nationalem Recht beruhen.

Bitte beachten Sie den Hinweis zu Rechtsthemen!

Die Affäre Möllemann

1993 wurde bekannt, dass Jürgen Möllemann auf Briefbögen des Bundeswirtschaftsministeriums für Einkaufswagen-Plastikchips geworben hatte, die sein Vetter erfunden hatte. Im Verlauf der so genannten Briefbogen-Affäre trat Möllemann als Bundesminister für Wirtschaft zurück.

Quellen

  1. Urteil des OLG Nürnberg zu Einkaufswagen-Chips in Münzgröße, 20. März 2001

Weblinks

Commons
 Commons: Einkaufswagen – Bilder, Videos und Audiodateien


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