Einführungsgesetz
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Ein Einführungsgesetz (EG) wird in der Regel als Gesetz für ein umfangreiches Gesetzeswerk erlassen, das an die Stelle einer bestimmten früheren Kodifizierung tritt oder große Bereiche des Rechts regelt.
Das Einführungsgesetz wird im gleichen Gesetzgebungsverfahren wie das einzuführende Gesetz erlassen. Es enthält regelmäßig das Datum des Inkrafttretens des einzuführenden Gesetzes und meist zahlreiche Übergangsvorschriften zum überkommenen Recht.
In seltenen Fällen werden in den Einführungsgesetzen auch Annexmaterien des einzuführenden Gesamtwerks geregelt. So wird z.B. im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) das Internationale Privatrecht geregelt, im Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG) die Behandlung von Justizverwaltungsakten. Die Verhängung von Ordnungsgeldern in Gerichtsverhandlungen wird teilweise im Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) geregelt.
Weitere Kodifizierungen (Auswahl) sind das
- Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch (EGHGB)
- Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung (EGStPO)
- Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung (EGInsO)
- Einführungsgesetz zum Versicherungsvertragsgesetz (EGVVG)
- u. a.
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