Dignitatis humanae
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Nach dem Incipit Dignitatis humanae[1] wird die Erklärung des Zweiten Vatikanum über die Religionsfreiheit zitiert. Dieses kurze Dokument, dessen Text man die lange, schwierige Entstehungsgeschichte noch anmerkt, gehörte zu den am meisten umkämpften und vielleicht wirkungsstärksten Aussagen des Konzils.
Etwas übermütig wurde die Selbstkorrektur der katholischen Staatslehre, die es enthält, als "Revolution" charakterisiert (so von Yves Congar). Da dieses Dokument vor allem eine Entwicklung nachvollzieht, die sich im Zusammenleben der Völker bereits seit der Reformation schrittweise entwickelt hatte, staunen heute viele nur noch darüber, dass vor 1965 für den Katholizismus offiziell noch galt, dass er Vorrechte im Staat (!) beansprucht, die auf die Wahrheit seiner Religion gestützt wurden. Solche Vorrechte existierten jedoch schon zur Zeit des Konzils nur noch teilweise in Italien (bis 1984), Portugal (bis 1974) und Spanien (bis 1976). (In geringfügigen Resten existieren solche Privilegien, abgesichert durch das Reichskonkordat von 1933, nahezu nur noch in Deutschland.)
Kein Gegenstand von Dignitatis humanae ist der religiöse Absolutheitsanspruch der Kirche ad intra, der bspw. im Dokument Lumen gentium (insb. Nr. 14) weiterhin betont wird. Dieser wird jedoch auf den geistlichen Bereich konzentriert und losgelöst von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen. Der sogenannte Weltauftrag der Kirche, also ihr Anspruch, in den Dingen dieser Welt "mitreden" zu dürfen, ad extra, wurde durch Gaudium et spes, die Pastoralkonstitution des Konzils, sogar ausgeweitet.
[Bearbeiten] Würdigung
Etliche Kommentatoren bekräftigen daher, dass Dignitatis Humanae älteste Überzeugungen der Kirche, dass es nämlich keinen Zwang in Glaubensfragen geben kann, für den Horizont des III. Jahrtausends n.Chr. aktualisiert hat. Widerstand gegen das kirchenamtliche "Ja" zur bürgerlichen Religionsfreiheit leistet allerdings eine lautstarke traditionalistische Minderheit (ca. 0,0015% der Katholiken), die einen inakzeptablen Traditionsbruch unterstellt. Diese Opposition streitet zwar ab, dass sie politische Motive für ihr Handeln hat, jedoch ist ihre Nähe zum Gedankengut eines antidemokratischen Monarchismus oder sogar antisemitischen Totalitarismus aufweisbar.
[Bearbeiten] Quellen
Erklärungen: Dignitatis humanae | Gravissimum Educationis | Nostra Aetate
Konstitutionen: Dei Verbum | Gaudium et Spes | Lumen Gentium | Sacrosanctum Concilium
Verordnungen: Ad Gentes | Apostolicam Actuositatem | Christus Dominus | Inter mirifica | Optatam Totius | Orientalium Ecclesiarum | Perfectae Caritatis | Presbyterorum Ordinis | Unitatis redintegratio