Corona Regni Poloniae
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In Polen wurde die Corona Regni Poloniae-Auffassung um die Mitte des 14. Jahrhunderts aus Ungarn übernommen. Sie sollte der Überwindung der Aufteilung Polens in selbständige Herzogtümer dienen. Dazu unterstützte sie den Anspruch auf die verlorenen Gebiete (Schlesien, Pommern), auf die Einbeziehung des von der polnischen Krone nach 1320 noch unabhängig gebliebenen Masowiens sowie auf die Gewinnung neuer Gebiete, Ruthenien. Eine Vorstellung von der corona regni als überpersönliche Institution prägte sich endgültig nach 1370 aus, als in Polen Mitglieder fremder Dynastien die Regierung übernahmen.
Als erster Herrscher verpflichtete sich Ludwig der Große, der gemeinsame Herrscher von Ungarn und Polen, in seinem Krönungseid: »... ipsam coronam regni Poloniae salvam et integram ac illibatam conservare et nullas terras vel partes earum ab ipsa alienare vel minuere, sed eam augere et recuperare«. Auch Ludwigs Nachfolger, die Jagiellonen, wiederholten diese Formel. Wladyslaw II., der erste Jagiellone, versprach anlässlich der Union mit Litauen in Krewo 1385: »... terras suas Lituaniae et Russiae coronae regni Poloniae perpetuo applicare ...«.
Zu dieser Zeit wird in den Quellen immer deutlicher zwischen den Rechten, der Macht und den Interessen des Herrschers einerseits und der Krone andererseits unterschieden. Als Vertreter der Interessen der Krone erscheinen auch die »regnicolae« - Einwohner der polnischen Kronländer -. Die nach dem Tod Ludwigs des Großen 1384 von der communitas nobilium des Adels unter Mitwirkung der Bürger gebildeten Konföderationen sollten zum Wohle »communitatis et coronae huius regni ... quousque habebimus regem coronatum« wirken. Die Bedeutung dieser »politischen Nation« innerhalb der Auffassung der »corona regni Poloniae« zeigt sich in den Huldigungseiden unter Jagiellos Regierung, die den »regi Poloniae ... et ipsius regno, coronae et regnicolis Poloniae ...« geleistet wurden. Gegen diese Formel wandten sich 1426 die Herzöge von Masowien, die seit 1351 Vasallen der Könige von Polen waren, da auf diese Weise »... quilibet de corona posset nos suum omagialem asserere«.
Nach dem Tod Jagiellos änderte sich allmählich die Bedeutung des Begriffs der »corona regni Poloniae«. Er bezeichnet schließlich das Königreich Polen im Unterschied zu dem mit ihm in Union verbundenen Litauen. Für die Bezeichnung des polnischen Staates setzte sich allmählich der Begriff »res publica« - durch, so bildete 1439 Spytko von Melsztyn seine Konföderation »... pro bono huiusmodi alme corone seu re publica«.