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Bundesinstitut für Risikobewertung – Wikipedia

Bundesinstitut für Risikobewertung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Das Institut untersteht dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und hat die Aufgabe, dieses in Fragen der Lebensmittelsicherheit und des Verbraucherschutzes wissenschaftlich zu beraten.

Im Rahmen einer Neuordnung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und der Lebensmittelsicherheit entstand es – wie auch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – im Jahr 2002 aus dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung beschäftigt etwa 700 Mitarbeiter an den beiden Standorten Berlin-Marienfelde und Berlin-Dahlem. Es hat ein Budget von etwa 57 Millionen Euro. Die Nationale Stillkommission und die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) sind an das Bundesinstitut angegliedert.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Auftrag

Im Mittelpunkt seiner Arbeit sieht das BfR den Menschen als Verbraucher. Mit seiner Arbeit soll das Institut dazu beitragen, dass Lebensmittel, Stoffe und Produkte sicherer werden und somit die Gesundheit der Verbraucher geschützt wird.

[Bearbeiten] Wissenschaftlicher, forschungsgestützter Ansatz

Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben im gesundheitlichen Verbraucherschutz und der Lebensmittelsicherheit stehen. Das Bundesinstitut arbeitet wissenschaftlich mit anderen internationalen Einrichtungen und Organisationen sowie mit den Institutionen anderer Staaten zusammen, die im gesundheitlichen Verbraucherschutz und der Lebensmittelsicherheit tätig sind. Einen Schwerpunkt bildet die Zusammenarbeit mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit.

Auf die gesundheitlichen Bewertungen und Handlungsoptionen des Instituts können die für das Risikomanagement verantwortlichen Länder- und Bundesbehörden zugreifen. Die Arbeitsergebnisse und Empfehlungen des BfR dienen allen interessierten Kreisen, wie Wissenschaft, Wirtschaft und Wirtschaftsverbände, Handel, Nicht-Regierungsorganisationen, Verbraucherzentralen, Medien, nationale und internationale Gremien und Organisationen und auch dem interessierten Verbraucher selbst als wichtige Entscheidungshilfe für Maßnahmen. Mit seiner wissenschaftsbasierten Risikobewertung gibt das BfR wichtige Impulse für den gesundheitlichen Verbraucherschutz innerhalb und außerhalb Deutschlands.

[Bearbeiten] Risikobewertung

Unter Risikobewertung wird im Sinne der Lebensmittelsicherheit eine risikoorientierte Bewertung verstanden, die darauf abzielt, eine Gefahr und deren mögliche Realisierung abzuschätzen, die von einem Lebensmittel ausgeht. Oft werden öffentlich diskutierte Themen aufgegriffen und eine möglichst objektive und verständliche Darstellung des Sachverhalts angestrebt. Das BfR erforscht und bewertet aber auch auf Anfrage von Behörden, z. B. wenn es zu einem Risiko (noch) keine Gesetze gibt.

Die Risikobewertung, das Risikomanagement (siehe BVL) und die Risikokommunikation sind gesetzlich (Verordnung (EG) Nr. 178/2002) voneinander getrennte Tätigkeiten. Die Risikobewertung liegt in Deutschland im Zuständigkeitsbereich des BfR.

[Bearbeiten] Risikokommunikation

Das BfR hat den gesetzlichen Auftrag über mögliche, identifizierte und bewertete Risiken zu informieren, die Lebensmittel, Stoffe und Produkte für den Verbraucher bergen können. Der gesamte Bewertungsprozess soll für alle Bürger transparent dargestellt werden. Durch eine umfassende, vollständige und nachvollziehbare Risikokommunikation macht das BfR Wissenschaft für den Verbraucher sichtbar und nutzbar.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Weblinks


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