Barrierefreies Bauen
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Barrierefreies Bauen - vollständiger barrierefreies Planen und Bauen - bedeutet, Wohnungen, Gebäude sowie öffentliche Orte so zu planen und zu bauen, dass sie barrierefrei sind, also von allen Menschen ohne fremde Hilfe und ohne jegliche Einschränkung genutzt werden können.
Mit barrierefreiem Bauen ist die rechtzeitige Planung und Ausführung von baulichen Maßnahmen, die die Nutzung eines Gebäudes, einer Einrichtung, eines öffentlichen Ortes etc. durch alle Menschen ermöglicht, gemeint. Statt des Begriffs „barrierefreies Bauen“ werden auch oft die Termini „behindertengerechtes Bauen“, „Bauen für Alle“, „menschengerechtes Bauen“ oder „Design für Alle“ (Produkte, Systeme und Dienstleistungen sollen für eine möglichst große Benutzergruppe in einer möglichst breiten Umgebung benutzbar sein) gebraucht. Die Grundlage dafür sind diverse Normen und gesetzliche Regelungen.
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[Bearbeiten] Umsetzung
Die soziale Reife der Gesellschaft zeigt sich in der Integration aller Menschen mit ihren verschiedenen Bedürfnissen. Der Wunsch nach möglichst umfassender, selbstständiger und selbstbestimmter Existenz stellt an eine sich rasch verändernde Gesellschaft neue Anforderungen. Dies beginnt mit der Integration von Kleinstkindern bis zu Jugendlichen in das öffentliche Leben und reicht bis zur stark wachsenden Gruppe alter, alleinstehender Menschen. Dazu kommen noch Behinderte in allen diesen Gruppen. Die Gesellschaft des 21. Jahrhunderts muss ihre soziale Reife durch emanzipatorischen Fortschritt zeigen und somit für die Verbesserung der Lebensverhältnisse aller Menschen sorgen.
Es gibt verschiedene Ansätze und Ideen, wie man eine Sensibilisierung der Bevölkerung in puncto Gleichberechtigung hier aber im speziellen Barrierefreiheit umsetzen könnte. Um eine nachhaltige Veränderung der derzeitigen Verhältnisse zu erreichen, wird wohl eine sinnvolle Kombination von mehreren Ideen nötig sein, und eine lange Vorbereitungszeit vonnöten sein. Grob könnte man zwei Blöcke unterscheiden: die Ansätze, die sich durch positive Einflussnahme auszeichnen, und diejenigen, die teilweise durch Zwangsmaßnahmen versuchen Barrierefreiheit durchzusetzen.
[Bearbeiten] Positive Einflussnahme
Dazu zählt die Bewusstseinsbildung dafür, dass Barrierefreiheit für alle Bevölkerungsgruppen Vorteile bringt, wenn sie flächendeckend umgesetzt wird. Dies kann in Form einer Infokampagne passieren und parallel dazu von gesetzlichen Maßnahmen begleitet werden. Wichtig ist dabei, möglichst früh anzusetzen (am besten bereits in der Grundschule). Um diese Maßnahmen unterstützend durch Beispiele zu illustrieren, und so dem Menschen aufzuzeigen, welche Nachteile kleine Barrieren für manche Menschen schon verursachen, können Diskriminierungstagebücher geführt und begleitend eine Fotodokumentation über Barrieren angefertigt werden, um die Probleme zu visualisieren.
Ein weiterer Themenkomplex betrifft die Vermittlung der Prinzipien des „barrierefreien Bauens“, um sie für alle Bauprojekten verwirklichen zu können. Hier geht es um die Sensibilisierung der zuständigen TechnikerInnen, ArchitektInnen, der Baukommissionen, des Baugewerbes, des Handwerk, Gewerbetreibender sowie der Nahverkehrsbetriebe.
Damit die Infokampagne effektiv umgesetzt werden kann, sollten verbindliche Überprüfungen aller Neu- und Umbauten, hinsichtlich Barrierefreiheit, gesetzlich verankert werden. Sinnvollerweise sollten dafür einheitliche gesetzliche Regelungen auf Bundesebene getroffen werden um landesweit gleiche Grundlagen und Verbindlichkeiten zu schaffen.
Durch Nachschulungen bereits könnte man versuchen, berufstätigen HandwerkerInnen, PlanerInnen sowie ArchitektInnen dieses Themengebiet näherzubringen. Was hier sowohl die Sache - also Barrierefreiheit - als auch die ausführenden und planenden Menschen unterstützen könnte, sind sogenannte projektbegleitende „Accessibility Consultants“, die die barrierefreie Planung, Umsetzung und Abnahme (z.B. im Rollstuhl oder mit verbundenen Augen) begleiten und sicherstellen. In diesem Sinne (als Selbsterfahrung) sind hier Workshops und Schulungen sinnvoll, bei denen alle am Planungsprozess Beteiligten die „Sicht“ oder die „Stellung“ der Betroffenen einnehmen („Rollstuhltraining für Architekten“ oder „Orientierung ohne Augenlicht für Elektroplaner“ etc.)
[Bearbeiten] Gesetzliche Einflussnahme
Die positive Einflussnahme sollte fast zwangsläufig durch gesetzliche Regelungen unterstützt und durchgesetzt werden. Wie Erfahrungen anderer Länder zeigen (z.B. Americans with Disabilities Act (kurz ADA) und dessen Umsetzung), kann eine effektive und für alle Beteiligten sinnvolle Lösung nur durch klare Richtlinien und verbindliche Vorschriften geschaffen werden. Was für Behinderte, Sicherheit durch ausformulierte und einklagbare gesetzliche Regelungen bedeutet und für Betriebe und öffentliche Einrichtungen, Unterstützung bei der Beseitigung der Barrieren, Steuererleichterungen für Umsetzung der Vorgaben.
Diese Eingriffe in die Umsetzung der Barrierefreiheit könnten noch sinnvoll ergänzt werden durch Anreize und Unterstützungen bei der Mängelbeseitigung in Form von Beratung, finanzieller Unterstützung oder Steuererleichterungen. Ein zusätzliches Druckmittel kann die Förderungsvergabe sein, die von Barrierefreiheit abhängig gemacht werden sollte.
Die teilweise übertrieben streng anmutenden gesetzlichen Eingriffe könnten durch Sammlung positiver Beispiele, wie Auszeichnungen für Barrierefreiheit oder einem Label „barrierefrei“ (z.B. für Kinos, Geschäfte, Arztpraxen) an Attraktivität gewinnen. Wenn die Maßnahmenpakete Wirkung zeigen, könnte es eine Auszeichnung wie „barrierefreie Stadt“ geben.
Alle Maßnahmen könnten durch die Gesetzgebung in einem umfangreichen und genau durchdachten Behindertengleichstellungsgesetz (wie in Deutschland/Amerika geschehen) rechtlich durchsetzbar verankert werden und somit die Botschaft transportieren, dass Barrierefreiheit allen Menschen Vorteile bringt (Kindern, älteren Menschen, Eltern mit Kinderwagen usw.).
[Bearbeiten] Normen und Standards
Deutschland
- DIN 18024-1 Barrierefreies Bauen - Teil 1: Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze; Planungsgrundlagen
- DIN 18024-2 Barrierefreies Bauen - Teil 2: Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten; Planungsgrundlagen
- DIN 18025-1 Barrierefreie Wohnungen: Wohnungen für Rollstuhlbenutzer; Planungsgrundlagen
- DIN 18025-2 Barrierefreie Wohnungen; Planungsgrundlagen
- Der Normentwurf DIN 18030 sollte die DIN 18024 und 18025 ersetzen. Der 2006 überarbeitete Entwurf scheiterte jedoch an zahlreichen Einsprüchen und wurde nicht zu Ende geführt.
- Im Februar 2007 wurde ein neuer Normauftrag DIN 18040 E erteilt, mit dem unter Berücksichtigung der DIN 18024 und DIN 18025 Normen zu
- DIN 18040-1: Barrierefreies Bauen - Öffentlich zugängliche Gebäude
- DIN 18040-2: Barrierefreies Bauen - Wohnungen
- DIN 18040-3: (vorl. zurückgestellt) Verkehrsanlagen
erarbeitet werden sollen[1].
Österreich[2]
- Erarbeitet vom Fachnormenausschuß 011 Hochbau-Allgemeines
- ÖNORM B 1600 :1994 Barrierefreies Bauen: Planungsgrundsätze.
- ÖNORM B 1601 :1994 Spezielle Baulichkeiten für behinderte und alte Menschen: Planungsgrundsätze.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Blindenleitsystem
- Barrierefreies Internet
- Barrierefreie Literatur
- Gleichberechtigung
- Integration
- Schindler Award
[Bearbeiten] Literatur
- Die Grünen: Leben ohne Barrieren – Gleichstellung als Menschenrecht! Dokumentation: Enquete im Parlament, Wien 1. Juli 2003; Tagungsmappe: Wien auf dem Weg zur barrierefreien Stadt - Lebensqualität für alle. Wien, 2004
- Caritas: Barrieren behindern Leben. Tagungsbericht: Internationale Enquete auf dem Weg zum Behindertengleichstellungsgesetz. Wien 26. November 2003, Erscheinungsdatum Februar 2004
- Stadtentwicklung Wien, MA 18 (Hrsg.): Barriere frei! Stadt ohne Hindernisse? Eigenverlag, Wien 2004
- Roland König: Leitfaden barrierefreier Wohnungsbau. Von der Theorie zur Praxis. ON, Wien 2005
zu Rechtsnormen:
- Deutschland:
- Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (Hrsg.): Technische Grundsätze zum barrierefreien Bauen. BBR-Online-Publikation. Bonn 2005 (Webdokument)
- Deutsches Institut für Normen (Hrsg.): Barrierefreies Planen und Bauen. DIN-Taschenbuch 199, 5. Auflage, Beuth 2005
- Franz-Georg Rips: Barrierefreiheit gemäß § 554a BGB. Ein neues Rechtsinstitut im Mietrecht und dessen Einordnung in das allgemeine deutsche Recht. Berlin 2003
- Österreich:
- Heinrich Geuder, Wolfgang Hauer (Hrsg.): Wiener Bauvorschriften. 3. Aufl., Linde, Wien 1997
- Henrietta Geuder: Österreichisches öffentliches Baurecht und Raumordnungsrecht: eine Übersicht. Linde, Wien 1996
- Friedrich Krzizek: System des Österreichischen Baurechts. Verl. d. Österr. Staatsdr., Wien 1976 – Baupolizeirecht
[Bearbeiten] Weblinks
- Euregio barrierefrei - Euregio Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit - Informationen und Hilfestellungen zu den Themen der Barrierefreiheit in der euregio Maas Rhein (Anbieter: Fa. Eukobra Wohnberatung)
- Agentur barrierefrei NRW Seite des Projektes des Sozialministeriums der Landesregierung von NRW
- Zugang für alle - Schweizerische Stiftung zur behindertengerechten Technologienutzung
- www.nullbarriere.de - DIN Normen über barrierefreies Bauen (Anbieter: HyperJoint GmbH Webdesign)
- [1] - Barrierefreiheit im Bereich der Wohnungen für behinderte Menschen noch nicht verwirklicht, auf diesen Seiten wird auf dieses Problem aufmerksam gemacht
- ftb-net.de/info/ - Barrierefreies Wohnen - Richtlinien und Empfehlungen (Anbieter: Evangelische Stiftung Volmarst)
- www.barrierefrei.de - Projekt zur Unterstützung behinderter Menschen bei Ausbaumaßnahmen im Wohnbereich (Anbieter: Tischlerei Gedert Objekt-Einrichtungen GmbH)
- www.fdst.de/ - Deutschsprachige Version des „Europäischen Konzepts für Zugänglichkeit“ (European Concept for Accessibility) bei Fürst Donnersmarck-Stiftung
- [2] - Deutschsprachige Interaktive Internetplattform für barrierefreie Wohnungsgestaltung mit Musterlösungen und Herstellern. Erleben Sie einen interaktiven Lebensraum ohne Barrieren...
- Barrierefreie Mobilität - LEITdetails für die Planung und Bauausführung im öffentlichen Straßenverkehr
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Normentwurf DIN 18040
- ↑ Gesamtverzeichnis: Österreichisches Normungsinstitut (Hrsg.): Suchbegriff „barrierefreies Bauen“. (Stand: 4. Juni 2008).