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Ausweispflicht – Wikipedia

Ausweispflicht

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Ausweispflicht bezeichnet die in Deutschland und manchen anderen Ländern bestehende Verpflichtung der Staatsbürger, einen gültigen Ausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer dazu berechtigten Behörde vorzulegen. In einigen Ländern wie zum Beispiel den Niederlanden besteht zusätzlich eine ständige Mitführpflicht des Ausweises. Staaten ohne eine Ausweispflicht sind beispielsweise Österreich und die Schweiz.

[Bearbeiten] Nationale Regelungen

In Deutschland existiert aufgrund § 1 des Gesetzes über Personalausweise eine Ausweispflicht für Personen ab dem Vollenden des 16. Lebensjahres, eine gesetzliche Mitführpflicht besteht in Deutschland jedoch nicht. In Deutschland kann man die Ausweispflicht sowohl durch den Personalausweis als auch durch den Reisepass erfüllen.

In Österreich gibt es keine Ausweispflicht. Muss man sich aus den verschiedensten Gründen, wie beispielsweise bei einem Notar ausweisen, kann man sich ohne Ausweis z.B. auch eines Identitätszeugen bedienen. Durch den Beitritt zum Schengener Abkommen der EU-Staaten wurden die Personenkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen aufgehoben, können im Bedarfsfall aber vorübergehend wieder aktiviert werden. Im gesamten Schengen-Gebiet – und somit auch in Österreich – muss man jedoch „seine Identität der Behörde durch geeignete Dokumente nachweisen können“. Notfalls muss man der Exekutive aufs Wachzimmer zur Identitätsfeststellung folgen. Somit sollte man auch in Österreich einen anerkannten, amtlichen Lichtbildausweis (aus dem Name und Staatszugehörigkeit ersichtlich sind) zur Verfügung haben. [1]

In Staaten wie der Schweiz oder den USA existiert ebenso keine Ausweispflicht, oft mit der Begründung, die Einführung einer solchen sei ein Schritt zum Überwachungsstaat. In den USA hat allerdings die Sozialversicherungsnummer die Funktion einer eindeutigen Identifizierung übernommen und der Führerschein die eines Lichtbildausweises. Für Staatsbürger ohne bestandene Führerscheinprüfung besteht die Möglichkeit, eine Identification (ID) Card zu erwerben. Diese erfüllt ebenfalls die Funktion eines Lichtbildausweises. In manchen Staaten der USA wird zusätzlich eine Liquor ID ausgestellt. Sie zeigt an, dass der Besitzer alt genug ist, Alkohol zu konsumieren (z. B. älter als 21).

In Großbritannien werden zwar ab 2008 - neben einer dazugehörigen nationalen Datenbank - Personalausweise eingeführt, diese müssen jedoch nicht mitgeführt werden, und die Polizei erhält keine Berechtigung zu Ausweiskontrollen.

Praktisch verfügen auch jetzt schon die meisten Briten über einen Reisepass bzw. Führerschein (letzterer enthielt in Großbritannien bis 1998 kein Lichtbild), der – teils in Verbindung mit einer aktuellen Strom-/Telefon-/Gasrechnung als Adressnachweis – für eine Vielzahl von Geschäften (Bankkontoeröffnung, Bibliotheks-/Videotheksanmeldung etc.) verwendet wird.

Für junge Leute existieren mehrere freiwillige Age Cards (Portman Group, Citizen Card, Connexions Card, Validate UK) mit einem einheitlichen PASS-Hologramm, die als Altersnachweis für den Erwerb altersbeschränkter Produkte dienen.

In Irland besteht weder eine Ausweis- noch eine Mitführpflicht. In der Praxis besitzen die meisten Bürger einen Lichtbildausweis in Form eines Reisepasses und/oder eines Führerscheins. Darüber hinaus existieren für über 18-Jährige auch fakultative, von der Garda Siochána (Polizei) ausgestellte Age Cards, die eine ähnliche Funktion wie die amerikanische Liquor ID haben. Die derzeit geplante Einführung von Personalausweisen im Vereinigten Königreich könnte – auf Grund der gemeinsamen grünen Grenze – zu einer ähnlichen Regelung in Irland führen.

In den Niederlanden gilt seit Anfang 2005 eine strengere Regelung als in Deutschland, da alle Personen ab 14 Jahren einen Ausweis mitführen müssen. Lange Zeit hatte eine solche Regelung dort als nicht durchsetzbar gegolten, da die Erinnerung an die deutsche Besatzungszeit, während der das letzte Mal Mitführpflicht herrschte, noch frisch war.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Personenfreizügigkeit und Ausweispflicht im Schengenland:

[Bearbeiten] Weblinks

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