Arbeitslager
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Arbeitslager sind Stätten, an denen Menschen zur Zwangsarbeit festgehalten werden.
Einweisung in ein Arbeitslager kann aus verschiedenen Gründen erfolgen und ist auf der einen Seite als Strafe für kriminelle Handlungen, aber auch unerwünschte politische oder religiöse Betätigung gedacht, bedient aber auf der anderen Seite gleichzeitig immer auch das wirtschaftliche Interesse des Einweisenden an der Ausbeutung der Arbeitskraft des Eingewiesenen.
Am 24. November 1933 wurde im Nazi-Deutschland durch das Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung die Maßregel Arbeitshaus eingeführt. Neben den heute noch zulässigen Unterbringungen in einem psychiatrischen Krankenhaus, in einer Entziehungsanstalt oder in Sicherungsverwahrung war auch die Unterbringung in einem Arbeitshaus (StGB § 42d) vorgesehen.
Arbeitslager hat es in verschiedensten Ausprägungen in der Geschichte immer wieder gegeben. Sie sind oft ein Kennzeichen undemokratischer (zum Beispiel faschistischer oder kommunistischer) Regime. Ihre Verbreitung nimmt zusammen mit der solcher Regime seit einiger Zeit ab.
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[Bearbeiten] Beispiele
Beispiele sind unter anderen:
- Teilweise massenhafte Sklavenhaltung im Römischen Reich, im antiken Griechenland: z.B. Galeerensklaven, Gladiatoren
- Arbeitshäuser im deutschen Kaiserreich, im europäischen Mittelalter und den Vorläufern
- Vom Mittelalter teilweise bis ins 18. Jh. (z. B. Spanien) Galeerensklaven in den meist noch aus Galeeren und Galeassen bestehenden Flotten
- Bagnos: französische Zuchthäuser, in denen Sträflinge Schwerstarbeit verrichten mussten.
- Verbannungs-Arbeitslager und Zwangsarbeit in Gefängnissen in der russischen Zarenzeit (siehe Schilderungen in einigen Dostojewski-Büchern)
- Sowjetische Arbeitslager: Gulag
- Deutschland in der Zeit des Nationalsozialismus: Zwangsarbeit in der Zeit des Nationalsozialismus innerhalb und kombiniert mit:
- Arbeits- und Umerziehungslager in der Volksrepublik China, Vietnam, Nordkorea, Kambodscha
- Bestimmte Gefängnisse in den USA
[Bearbeiten] Gegenwart
Eine häufige - falsche - Annahme ist, dass in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitslager durch Artikel 12 des Grundgesetzes verboten sind. Dies stimmt jedoch nicht, es wird folgendes gesagt:
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Jedoch ist zweifelhaft, inwieweit auf herkömmliche Weise organisierte Arbeitslager mit der Menschenwürdegarantie, dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und weiteren zentralen Verfassungswerten, jedenfalls aber mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Einklang zu bringen sein sollen.
[Bearbeiten] Siehe auch
- rechtl. Bestimmung der verschiedenen Arten der zwangsweisen Aufenthaltsbestimmung ohne Einwilligung werden in Österreich und Deutschland Unterbringung bzw. Unterbringung (Österreich), in der Schweiz Zwangseinweisung genannt. Die freiheitsentziehenden Maßnahmen durch Betreuer oder Bevollmächtigte gem. § 1906 BGB) bzw. bei Minderjährigen nach § 1631b BGB sowie auf öffentlich-rechtlicher Basis nach den Landesgesetzen zum Schutz psychisch Kranker (PsychKG) werden in einem einheitlichen gerichtlichen Verfahren, dem Unterbringungsverfahren, gehandhabt, hatten.
[Bearbeiten] Weblinks
- Lager-Arbeitslager-Konzentrationslager - eine Begriffsbestimmung (KZ-Gedenkstätte Kaltenkirchen: Siehe "Archivtexte / Geschichtliches")
- http://kz2007.over-blog.com/ Photographies prises à Mauthaisen en août 2007 (Blog enrichi quotidiennement ; merci de respecter ce lien)