Betreuer
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Ein Betreuer ist ein gesetzlicher Vertreter für Volljährige nach dem deutschen Betreuungsrecht seit 1992. Der Begriff Betreuung ersetzte die früheren Begriffe Vormundschaft und Pflegschaft.
Nach ihrer beruflichen Stellung werden unterschieden:
- ehrenamtliche Betreuer, meist Familienangehörige;
- Berufsbetreuer, meist spezialisierte Rechtsanwälte, aber auch selbstständig tätige Sozialpädagogen;
- Vereinsbetreuer als Angestellte eines Betreuungsvereins;
- Behördenbetreuer als Bedienstete der Betreuungsbehörde, früher vor allem im Jugendamt.
Unabhängig von der generellen gesetzlichen Vertretung gibt es Betreuungen für besondere Fälle:
[Bearbeiten] Andere betreuende Tätigkeiten
Als Betreuer werden auch pädagogische Mitarbeiter in Wohnheimen für Behinderte, Werkstätten für behinderte Menschen und Einrichtungen der Jugendhilfe bezeichnet, die zumeist als Erzieher, Sozialpädagogen oder Pädagogen ausgebildet sind.
Außerdem umschreibt der Begriff Betreuer weitere, meist ehrenamtliche Tätigkeiten, zum Beispiel
- „Mannschaftsbetreuer“ (Übungsleiter) in einem Sportverein oder Jugendverband
- „Studienbetreuer“ (wissenschaftlichen Begleiter im Studium), auch Tutor.
[Bearbeiten] Siehe auch
Betreuerausweis, Betreuerpflichten, Betreuerhaftung, Betreuerbestellung, Betreuungsverfahren, Verfahrenspfleger, Vormund