Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten
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Die Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (ALM) dient der Zusammenarbeit aller 14 (bis Februar 2007: 15) Landesmedienanstalten bei der Zulassung und Kontrolle sowie der Entwicklung des privaten Rundfunks in grundsätzlichen, länderübergreifenden Angelegenheiten. Die Zusammenarbeit soll vor allem die Gleichbehandlung privater Fernseh- und Hörfunk-Veranstalter sicherstellen.
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[Bearbeiten] Aufgaben
Die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten sind im Statut der ALM [1] festgelegt:
- Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedsanstalten auf dem Gebiet des Rundfunks auf nationaler und internationaler Ebene,
- Informations- und Meinungsaustausch mit Rundfunkveranstaltern,
- die Behandlung gemeinsamer Angelegenheiten im Bereich der audiovisuellen Medien, insbesondere Programm, Recht, Technik, Forschung, Medienkompetenz und Finanzierung,
- Einholung von Gutachten zu Fragen, die für die Aufgaben der Mitgliedsanstalten von grundsätzlicher Bedeutung sind,
- Beobachtung und Analyse der Programmentwicklung sowie Erarbeitung von Stellungnahmen und Erfahrungsberichten hierzu.
[Bearbeiten] Organisation
Die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktor, Präsident) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. In der DLM werden Fragen der Zulassung und Kontrolle von bundesweiten Rundfunkangeboten sowie der Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Dazu hat die DLM zwei Gemeinsame Stellen eingerichtet - Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz (GSPWM) und Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang (GSDZ) - sowie Beauftragte für Europa, Hörfunk, Bürgermedien, Recht und Verwaltung eingesetzt. Über technische Fragen wird in der Technischen Kommission der Landesmedienanstalten (TKLM) beraten. Fragen des Jugendschutzes in Rundfunk und Internet bearbeitet die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM). Die Sicherung der Angebotsvielfalt im TV-Bereich gehört seit 1997 zu den Aufgaben der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), die als Organ der Landesmedienanstalten tätig wird.
In der Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) wird unter medienpolitischen und ethischen Aspekten über Programminhalte beraten. Die Gremienvorsitzendenkonferenz setzt sich aus den Vorsitzenden der Beschlussgremien (Medienrat, Medienkommission, Versammlung etc.) zusammen.
DLM und GVK bilden gemeinsam die Gesamtkonferenz, die mindestens zweimal jährlich über Fragen der Programmentwicklung des privaten Rundfunks und Beschlüsse trifft, die für das Duale Rundfunksystem von grundsätzlicher medienpolitischer Bedeutung sind.