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Altenpfleger – Wikipedia

Altenpfleger

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Altenpfleger / Altenpflegerinnen pflegen und betreuen alte Menschen in deren Wohnung (Ambulante Pflege, z. B. Sozialstationen) oder stationär in Alten- und Pflegeheimen. Auch in Rehakliniken, Tagesstätten, freiberuflich und in geriatrischen Krankenhäusern sind Altenpfleger tätig.


Siehe auch Hauptartikel zu den Umfang / Tätigkeiten in der Altenpflege (professionell und familiärer Art / Wo findet A. statt? etc). Dort sollen - um Doppelarbeit zu vermeiden - die Tätigkeiten in der Altenpflege und alle Grundsatzfragen zur Altenpflege bearbeitet werden. Natürlich können solche Fragen hier angeschnitten / bzw. zusammenfassend dargestellt werden und dann nach dort verweisen (als Vorschlag, vgl. die dortige Diskussionsseite).

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Allgemeines

Die Altenpflege stellt hohe Anforderungen sowohl an die pflegerischen, psychologischen und sozialen Kompetenzen. Eine Altenpflegerin muss in der Lage sein, sowohl medizinische Behandlungspflege als auch sozialpflegerische/psychiatrische Betreuung selbständig und im Zusammenwirken mit anderen Berufsgruppen umzusetzen. Dabei sind die formalen Ansprüche an Planung und Dokumentation in den Jahren seit 1995 stark gestiegen.

Verantwortlichkeit für und die Art der Tätigkeit unterscheidet sich sehr nach dem Ort der Pflege:

  • Sozialstationen und Pflegedienste versorgen Menschen in deren eigener Wohnung; die Pflegenden sind dort immer nur relativ kurz anwesend und es handelt sich im Durchschnitt um leichtere Pflegefälle.
  • Die in Heimen lebenden Menschen leiden oft an mehreren Krankheiten gleichzeitig (Multimorbidität), auch an schweren Formen der Demenz. Eine dauernde Anwesenheit von ausgebildeten Pflegekräften ist daher notwendig.

Die Beurteilung des Pflegebedarfs der alten Menschen durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) erzeugt faktisch einen hohen zeitlichen Druck auf das Pflegepersonal. Wird wenig Personal finanziert, fühlt sich dieses Personal gezwungen, viele Arbeiten schneller zu erledigen, als dies ihren Kunden zuzumuten ist. Waschen, Ankleiden oder Essen geben im Akkord wird unmenschlich. Selbstverständlich müssen Altenpfleger täglich alle Pflegeleistungen sorgfältig dokumentieren und zur Abrechnung (Verwaltungsaufgabe) vorbereiten. Dies ist vor allem notwendig zur Information der Kollegen an den Folgetagen.

[Bearbeiten] Berufsbild

In Deutschland war die Altenpflege lange Zeit ein Nebenaspekt der Krankenpflege. Das Personal in diesem Bereich wurde, soweit es nicht Krankenschwestern bzw. -pfleger waren, in Kursen oder Kurzlehrgängen qualifiziert. Langsam und uneinheitlich entwickelte sich eine inhaltlich und zeitlich umfangreichere Ausbildung. Diese nimmt mittlerweile international eine Ausnahmestellung ein, da sich ausgehend von der Krankenpflege, aber auch in Abgrenzung davon, ein eigenständiges Berufsbild und Berufethos entwickelte.

Über die Zuordnung des Berufsfeldes hin zur medizinisch orientierten Pflege oder hin zur Sozialarbeit wird seit längerer Zeit intensiv diskutiert.

Die Altenpflege ringt besonders in Abgrenzung zur Krankenpflege um ein eigenständiges Berufsbild und ein anderes Aufgabenverständnis. Auch die Terminologie unterscheidet sich zwar nur geringfügig aber signifikant. Die Bezeichnung der zu betreuenden Personen in der Krankenhauspflege lautet Patient/in, in der Altenpflege werden diese weithin als Bewohner(in) oder mit ihrem Namen bezeichnet. In der ambulanten Pflege gewinnt die Bezeichnung Kunde immer mehr an Bedeutung, da ja die Senioren individuell ausgewählte und speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Pflegemaßnahmen bestellen und bezahlen. Es liegt keine ärztliche Verordnung dafür vor.

[Bearbeiten] Tätigkeitsfelder

  • Siehe auch den Hauptartikel Altenpflege zu Umfang und Art der Tätigkeiten in der Altenpflege (professionell und familiärer Art / Wo findet A. statt? etc).

In der Altenpflege werden neben Alltagsaufgaben (Selbstpflege) und medizinisch delegierten Aufgaben (Krankenpflege) einige Tätigkeiten verrichtet, die sie deutlich von der Krankenhauspflege unterscheiden. Die Berücksichtigung der Biographie und Gewohnheiten resultieren aus der notwendigen bzw. angestrebten Langzeit-Begleitung einer Person in ihrem privaten Umfeld. Am Lebensende erfordert der, gelegentlich längere, Sterbevorgang die Berücksichtigung der Grundsätze Palliativer Pflege. Altenpflege bezieht das soziale Umfeld einer Person, also zunächst die Familienangehörigen, in die Pflegeplanung mit ein. Die Berücksichtigung der Gerontopsychiatrie liegt in der Häufigkeit und Ausprägung von Alterssyndromen mit massiven Veränderungen der Persönlichkeit.

[Bearbeiten] Berücksichtigung der Biographie

In der Altenpflege liegt ein Schwerpunkt auf der Auseinandersetzung mit der Biografie der zu Pflegenden und die speziellen Möglichkeiten, die sich aus ihr für die Pflege bei psychischen Veränderungen ergeben. (Gelegentlich wird diese Arbeitshaltung oder dieses Grundprinzip der Altenpflege auch "Biographiearbeit" genannt.)

[Bearbeiten] Gerontopsychiatrie

Aufgrund ihrer speziellen Ausbildung gerade auch im Umgang mit psychisch veränderten Menschen, insbesondere als Folge der der verschiedenen Demenzarten, arbeiten viele Altenpfleger in allgemeinen psychiatrischen Einrichtungen, oder in besonderen Abteilungen der Altenpflege, siehe auch Gerontopsychiatrie.

[Bearbeiten] Palliative Pflege

Durch die bei Schwerkranken jenseits des 85. Lebensjahres häufige Multimorbidität (Vorliegen mehrerer Krankheiten) und das voranschreiten chronischer Leiden ist die palliative Pflege ein Kernbestand der altenpflegerischen Tätigkeiten. Pflegeziel ist dann nicht mehr Heilung, sondern die Erhaltung einer möglichst hohen Lebensqualität bis zum Tod. Ist der Tod absehbar beginnt in der Pflege die Sterbebegleitung.

[Bearbeiten] Die Altenpflegeausbildung

Im Altenpflegegesetz in Deutschland wird entgegen dem Wortsinn des Begriffs nicht die Tätigkeit der Altenpflege selbst geregelt, sondern ausschließlich die Rahmenbedingungen der Ausbildung zu/in diesem Beruf.

[Bearbeiten] Rechtsgrundlagen (Deutschland)

Der Bundesrat und Deutsche Bundestag haben das Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz)[1] vom 29. September 2000 angenommenen, das dann am 1. August 2003 in Kraft getreten ist. Die Bundeskompetenz zur Regelung der Zulassung und der Ausbildung der Altenpfleger musste zunächst erst durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt werden. Damit werden die 3-jährigen Berufsabschlüsse nun bundesweit anerkannt. (Dies gilt nicht für die Ausbildung in der Altenpflegehilfe; deren Ausbildung ist Ländersache).

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung – AltPflAPrV)[2] datiert vom 26. November 2002. Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr. 81, ausgegeben in Bonn am 29. November 2002 (dazu siehe unten).

Im Aufbau und vielen Bestimmungen orientieren sich beide Regelungen an dem bereits damals diskutierten, etwas später neu gefassten Krankenpflegegesetz in der Fassung von 2003.

Voraussetzung ist die so genannte Mittlere Reife oder eine erfolgreich abgeschlossene Altenpflegehilfe-Prüfung. Wenn dabei die Note 2,5 oder besser erreicht wurde, kann direkt ins zweite Ausbildungsjahr "eingestiegen" werden. Es bestehen noch weitere Möglichkeiten, die Ausbildungszeit zu verkürzen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Ausbildungsberufen vermittelt die Altenpflegeausbildung aber keine zusätzliche allgemeinbildende Qualifikation.

Damit wurde eine bundesweite Vereinheitlichung der Ausbildung erreicht, allerdings auch in Bezug auf Inhalte und die formale Stellung des Abschlusses in einigen Bundesländern ein deutlicher Rückschritt bewirkt. So hatte die Altenpfegeausbildung z. B. in Rheinland-Pfalz bis dahin einen Fachschulstatus und vermittelte gleichzeitig die Fachhochschulreife, was nach der bundeseinheitlichen Regelung nicht mehr möglich ist.

Aus den Reihen der Altenpflege wird oftmals beklagt, dass die Entwicklung hin zu einer eigenständigen Professionalisierung der Betreuung betagter Menschen durch die Regelungen des Altenpflegegesetzes von 2000 mit den der Krankenpflege angenäherten Inhalten und Ausbildungsmodalitäten gehemmt wird.

[Bearbeiten] Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung zum/zur Altenpfleger/in dauert 3 Jahre. Sie umfasst mindestens 2 100 Stunden Unterricht und mindestens 2 500 Stunden praktische Ausbildung.

Während die Gesundheits- und Krankenpflege die Versorgung der gesamten Bevölkerung einbezieht, zielt die Ausbildung in der Altenpflege auf die Versorgung einer bestimmten Bevölkerungsgruppe, die jedoch nicht ganz klar umschrieben werden kann. Sie umfasst neben der Krankenpflege auch sozialpflegerische, gerontopsychologische, betreuende und auch unterhaltende Anteile.

[Bearbeiten] Aufbau des Altenpflegegesetz

  • Abschnitt 1 - Erlaubnis
    • § 1 "Die Berufsbezeichnungen "Altenpflegerin" oder "Altenpfleger" dürfen nur Personen führen, denen die Erlaubnis dazu erteilt worden ist."
  • Abschnitt 2 Ausbildung in der Altenpflege
    • § 3 Die Ausbildung in der Altenpflege (Praxis-Schule)
    • § 4 Die Ausbildungsdauer + Altenpflegeschule
    • § 5 staatliche Anerkennung der Altenpflegeschulen
    • § 6 Voraussetzung für den Zugang
    • § 7 Ausbildung verkürzen
    • § 8 Fehlzeiten - Auf die Dauer einer Ausbildung werden angerechnet:
    • 1.Urlaub oder Ferien bis zu sechs Wochen jährlich und
    • 2.Unterbrechungen durch Krankheit oder aus anderen, von der Altenpflegeschülerin oder
    • Abs. 2.Soweit eine besondere Härte vorliegt, werden über Absatz 1 hinausgehende Fehlzeiten auf Antr…
    • § 9 zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
    • dort dann auch Nähere über die staatliche Prüfung und die Urkunde
    • 2. über Diplome oder Prüfungszeugnisse anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft etc. sei zu regeln …


  • Abschnitt 4 - Ausbildungsverhältnis § 13 bis § 19
    • § 20 zur Probezeit
    • § 23 Ausnahmen zu den §§ 13 bis 22 für Religionsgesellschaften (gemeint sind Kirchen als Einrichtungsträger)
  • Abschnitt 5 Kostenregelung
  • Abschnitt 6 Umschulung
  • Abschnitt 7 Zuständigkeiten
  • Abschnitt 8 Bußgeldvorschriften
  • Abschnitt 9 Keine Anwendung des Berufsbildungsgesetzes
    • § 28
  • Abschnitt 10 Übergangsvorschriften
  • Abschnitt 11 Außerkrafttreten von bisherigen Vorschriften
  • Abschnitt 12 Inkrafttreten der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

[Bearbeiten] Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für AP i d F vom 28. November 2002 (Fundstelle siehe oben) hat folgenden Aufbau:

  • Abschnitt 1 - Gliederung, Dauer der Ausbildung
  • Abschnitt 2 - Bewertungen (Zeugnisse, Notendefinition)
    • § 3 und § 4
  • Abschnitt 3 - alles zu den Prüfungen - § 5-§ 19
    • § 5 staatliche Prüfung
    • § 6
    • § 7
    • § 8 Zulassung
    • § 9 Vornoten
    • § 10 Schriftliche Prüfung
    • § 11
    • § 12

- Lücke - .......

  • Abschnitt 4 - Bestimmungen über die Urkunde, ausländischen Diplome (EU-Raum).

[Bearbeiten] Konkrete Folgen für die Ausbildung

Die Ausbildung zum/zur Altenpfleger/in in der BRD dauert 3 Jahre. Sie umfasst dabei mindestens 2 100 Stunden Unterricht und mindestens 2 500 Stunden praktische Ausbildung (Heim oder ambulanter Dienst). Die Ausbilungsvergütung kann jeder Betrieb selber festlegen bzw. mit diesem ausgehandelt werden. Üblich ist eine Angleichung an die Ausbilungsvergütung in der Gesundheits- und Krankenpflege (siehe Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst).

Voraussetzung ist die sogenannte Mittlere Reife oder eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in der Alten- oder Krankenpflegehilfe oder der Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsausbildung. Wenn dabei die Note 2,5 oder besser erreicht wurde, kann direkt ins zweite Ausbildungsjahr "eingestiegen" werden. Es bestehen noch weitere Möglichkeiten die Ausbildungszeit zu verkürzen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Ausbildungsberufen vermittelt die Altenpflegeausbildung keine zusätzliche allgemeinbildende Qualifikation (Ausnahmen bilden Berufsfachschulen für Altenpflege in einzelnen Bundesländern).

[Bearbeiten] Unterrichtsfächer, -stoff, -inhalte

Die früheren Schulfächer, jetzt Schwerpunkt genannt, z. B. Pflege, Biologie, Gerontologie sind nach dem neuen Gesetz thematisch neu sortiert und verteilt worden. Es gibt Klassenarbeiten in so genannten Lernfeldern, die evtl. von verschiedenen Lehrern in verschiedenen „Schwerpunkten“ unterrichtet werden. Manche Lernfelder sind nach wenigen Unterrichtstagen abgeschlossen, andere dagegen gibt es in allen drei Schuljahren. Diese Lernfelder wiederum sind in vier Lernbereiche zusammengefasst worden.

Die Lernbereiche, neben Religion und Deutsch, heißen:

  1. Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege
  2. Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung
  3. Rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen (altes Fach Rechtskunde)
  4. Altenpflege als Beruf (altes Fach Berufskunde)
  • zusätzlich gibt es die Note Praxis in der Altenpflege und jedes Jahr ein Zeugnis mit den Prüfungsrelevanten Lernfeldern

Wie sich ein Lernbereich zusammensetzt, soll hier an einem Beispiel gezeigt werden: der 1. Lernbereich "Aufgaben und Konzepte in der Altenpflege" besteht aus Unterricht in folgenden Lernfeldern:

  • Lernfeld 1.1. Theoretische Grundlagen altenpflegerischen Handelns
  • Lernfeld 1.2. Planung, Durchführung, Dokumentation und Evaluation der Pflege alter Menschen
  • Lernfeld 1.3. Personen- und situationsbezogene Pflege alter Menschen
  • Lernfeld 1.4. Anleitung, Beratung, Führen von Gesprächen
  • Lernfeld 1.5. Mitwirken bei der medizinischen Diagnostik und Therapie

[Bearbeiten] Betreuung im praktischen Ausbildungsbetrieb

Dazu kommt dann noch die Betreuung am Praktikumsplatz, oft Anleitung oder Praxisanleitung in Pflegeberufen genannt, durch Lehrer der Schule (sehr selten, 1-2 mal pro Jahr) und durch Mentoren/Praxisanleiter/berufserfahrene Examinierte der Pflegeeinrichtung (sollte regelmäßig jede Woche sein).

Aus der Betreuung (sollte) die Note Praxis in der Altenpflege gebildet werden. Es gibt aber keine exakten Vorschriften, was wieviel wiegt: die persönliche Meinung der Lehrerin, der Praxisanleiterin, der schriftlichen Arbeiten bei den Praxisbesuchen, die anzufertigende Jahresarbeit, die Bewältigung verschiedener praktischer Aufgabenstellungen. Aber diese Note ist bei den späteren Bewerbungen sicher ganz wichtig.

[Bearbeiten] Fort- und Weiterbildung

Die Aufgaben der Altenpfleger befinden sich im Wandel. Fort- und Weiterbildung sind in diesem Beruf erforderlich aber nicht gesetzlich verpflichtend verankert. Verantwortung für die Beteiligung trägt zunächst jede Pflegende für sich. Als Leitungsaufgabe der PDL gehören sie aber zur Verbesserung der Strukturmerkmale der Pflegequalität der jeweiligen Einrichtung. Die PDL sollte Bildungsbedarf erkennen und die Teilnahme im Rahmen ihres Budgets fördern. Ansprechen wird sie dies im Rahmen der Personalentwicklungs-Gespräche.

In der Altenpflege ist durch den bis 50% hohen Anteil nicht ausgebildeter Kräfte auf die Fortbildung der Hilfskräfte besonders zu achten.

Themen umfassender Fortbildungen in den letzten Jahren sind: Pflegeplanung, Pflegequalität/Qualitätsbeauftragte, Beschwerdemanagement, Hospizarbeit, Umgang mit Angehörigen.

Daneben haben die klassischen Weiterbildungen, überwiegend von den Arbeitgebern finanziert, zu Leitungsaufgaben und Spezieller Pflege wie Gerontopsychiatrie weiter ihre Bedeutung.

[Bearbeiten] Fortbildung

Fortbildung dient dazu die durch Ausbildung bzw. berufliche Tätigkeit erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten und zu erweitern. Gerade im Gesundheitswesen sind Fortbildungen aufgrund ständig neuer Erkenntnisse in Medizin, und neuerdings auch der Pflegeforschung, sehr wichtig. Durch Fortbildung werden keine neuen Abschlüsse erworben, es wird meist nur erfolgreiche Teilnahme bescheinigt.

Man kann vom Ziel her verschiedene Arten von Fortbildungen unterscheiden: Erweiterungs-, Erhaltungs-, Anpassungs-, Aufstiegsfortbildungen; von der Organisationsform zwischen internen und externen Fortbildungen.

[Bearbeiten] Weiterbildung

Weiterbildung in der Pflege hat das Ziel einer Qualifizierung, um sich beruflich weiterzuentwickeln und aufzusteigen. Die Weiterbildung endet meist mit einer Prüfung und führt zu einer neuen Berufsbezeichnung.

Typische Weiterbildungen in der Altenpflege sind z. B.:

  • Lehrer für Pflegeberufe (Pflegepädagogik, alte Bezeichnungen: Lehrschwester, Unterrichtsschwester/-pfleger),
  • Verantwortliche Pflegefachkraft nach § 80 SGB XI
  • Geprüfte Fachkraft zur Leitung einer Pflege- und Funktionseinheit (Mittlere Ebene des betrieblichen Pflegemanagements; alte -zum Teil die geläufigere- Bezeichnung: Stations- (St.Sr., SL) oder Wohnbereichsleitung(WBL))
  • Geprüfte Fachkraft Gerontopsychiatrie
  • Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen
  • Fach(alten)pfleger für (Allgemein)-Psychiatrie

Gleichartige Weiterbildungen unterscheiden sich oft in der Dauer und den Kosten der Veranstaltungen. Die Verpflichtung zur Kostenübernahme muss jeweils im Einzelnen geprüft werden (Wer anschafft, muss zahlen). Arbeitgeber unterstützen Mitarbeitende dabei sinnvollerweise.

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für die Kosten bestimmter Weiterbildungen, z.B. Meisterbafög, Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, Robert-Bosch-Stiftung, z. T. nach Landesrecht).

Die Voraussetzungen zur Teilnahme, zu erteilender Unterricht, erforderliche ausbildungsbezogene Praktika etc. sind in der Regel durch eine Ausbildungs- und Prüfungsordnung (staatlich) oder durch den Verkaufsprospekt (private Veranstalter) beschrieben.

[Bearbeiten] Einkommen

Beispiele für Durchschnittsgehälter in Euro (Brutto, 2005; Lebensalter) in Deutschland:

  • 21 Jahre, West:  1.925
  • 21 Jahre, Ost:    1.780
  • 25 Jahre, West:  2.030
  • 25 Jahre, Ost:    1.880

Viele private Unternehmen zahlen unter Tarif. Beim Vergleich verschiedener Tarifverträge ist auf die jährlichen Einmalzahlungen zu achten.

[Bearbeiten] Geschichte

Die Altenpflege ist ein relativ junger Beruf, verglichen mit der Krankenpflege. Bis in die 1920er-Jahre hinein wurden dauerhaft pflegebedürftige, alte Menschen und Demenzkranke in so genannten Siechenheimen untergebracht oder in Altenheimen, die teilweise in katastrophalem Zustand waren. Die Pflege in den wenigen Heimen oblag überwiegend Personen, die keine fachliche Ausbildung hatten, sondern sich aus Mildtätigkeit und anderen Gründen zu dieser Tätigkeit bereit erklärten. Ausgebildete Krankenschwestern gab es hier bis zum Ende der 50er-Jahre nur wenige vor allem in Leitungsfunktionen. Examinierte Pfleger waren für den Trägern der Einrichtungen in der hergebrachten Dauerpflege "zu teuer" oder sie konnten für die Tätigkeiten nicht motiviert werden.

In den 60er Jahren erfolgte eine Ausbildung in staatlich nicht geregelten Kursen oder Kurzlehrgängen. Nach und nach erließen einzelne Bundesländer Ausbildungsordnungen und Lehrpläne für zunächst einjährige, später bis zu dreijährige, Ausbildungsgänge. Dabei kam es zu einer sehr uneinheitlichen Ausbildungslandschaft. Bis ins Jahr 2003 gab es in den 16 Bundesländern 17 verschiedene Ausbildungsregelungen (Landesaltenpflegegesetze).

[Bearbeiten] Die 1950er Jahre

In den 50er Jahren gab es relativ wenige Alten- und Siechenheime. Altenpflege war fast ausschließlich Familienpflege. Die Kapazitäten reichten bald nicht mehr aus, weil es im Laufe der Nachkriegsjahre und des Wirtschaftswunders immer mehr alte und behinderte Menschen gab, um die sich keine Familie kümmern wollte oder konnte. Beide Weltkriege und die industrielle Revolution hatten vielerorts die früheren Familienstrukturen zerstört. Die Leiter dieser Heime suchten nun dringend neue Mitarbeiter. Krankenschwestern gab es nicht genug und außerdem waren die relativ teuer. Für die Altenpflege wurden v.a. weibliche Arbeitskräfte als Hilfskräfte gesucht. Diese waren leichter zu finanzieren und sollten sich angeblich aufgrund all der "typisch weiblichen Eigenschaften" auch ohne Ausbildung um alte Menschen kümmern. Ende der 50er Jahre begannen einige konfessionelle Einrichtungen, für ihre Altenpfleger betriebsinterne Schulungen durchzuführen. Weil die soziale Not alter Menschen und damit auch die Zahl der Heime immer weiter zunahm, entstanden erste konfessionelle und später auch kommunale Ausbildungsstätten. Die Lehrgangsdauer betrug wenige Wochen bis maximal 6 Monate.

[Bearbeiten] Die 1960er Jahre

In den 60er Jahren wurde die Pflege alter Menschen erstmals zu einem politischen Thema und auf Länderebene gab es Ende der 60er Jahre erstmals Prüfungsordnungen für diesen neuen, sozialpflegerisch orientierten Beruf der Altenpflegerin.

[Bearbeiten] Die 1970er Jahre

In Baden-Württemberg und anderen Ländern gab es in den 1970er Jahren eine landesweite Regelung zu einer 1,5-jährigen Ausbildung. Ein Teil dieser Zeit war Tätigkeit/Praktikum ohne Unterricht, das so genannte Anerkennungspraktikum. Das Berufsverständnis der Altenpflege bildete sich damals aus einer Mischung aus Lebensbegleitung, medizinischer Betreuung, Hauswirtschaft, Hotelservice und individueller Kundenbetreuung.

In den 70er Jahren wurde u. a. als Berufsverband der DBVA (Deutscher Berufsverband für Altenpflege) gegründet und erste Entwürfe für ein Berufsbid veröffentlicht.

[Bearbeiten] Die 1980er Jahre

Der Ausbildungsgang in fast allen Bundesländern wurde auf 2 Jahre verlängert und von den Inhalten her erweitert.

Vom DBVA wurde ein Berufsbild für staatlich anerkannte Altenpfleger formuliert und die Ausbildungskonzeption nochmals erweitert. Seit Ende der 80er Jahre hat sich die Bezahlung der Altenpfleger nach BAT wie bei den Gesundheits- und Krankenpfleger(inne)n durchgesetzt. Der große Teil der privaten Heime als Arbeitgeber richtet sich aufgrund der Marktsituation (Personalmangel) ebenfalls (in weiten Teilen) danach.

[Bearbeiten] Die 1990er Jahre

In Baden-Württemberg und anderen Ländern sind nun mindestens 2890 Praxisstunden und 1760 Schulstunden in den Fächern Religionslehre, Deutsch, Berufs- und Rechtskunde, Gerontologie, Gesundheits- und Krankheitslehre, Arzneimittellehre, Psychiatrie, Ernährungslehre, Alten- und Krankenpflege, Aktivierung und Rehabilitation, Praxis in der Altenpflege und evtl. weiteren Wahlfächern oder Arbeitsgemeinschaften (z.B. Datenverarbeitung, Seniorentanz) verpflichtend. Vorgeschriebene Praktika bilden den Großteil der "Lehrzeit", die stark an das duale System angelehnt ist. Die meisten Praktika werden in den Pflegeheimen absolviert, weitere in Altenheimen, in der offenen und ambulanten Altenhilfe (z.B. Sozialstation, Beratungsstelle) sowie im Krankenhaus und bei der psychiatrischen Versorgung. In Baden-Württemberg gibt es 1997 etwa 6000 Schüler. Waren es vor 1980 pro Jahr unter 300 Teilnehmer, so steigt die Schülerzahl seitdem ständig.

Erst Ende der 90er Jahre kommt es bundesweit zur Durchsetzung der dreijährigen Ausbildung und dazu, dass Altenpflegekräfte wie Gesundheits- und Krankenpflegekräfte medizinische Behandlungspflege im Arztauftrag durchführen können (Injektion usw.). Auch in Sozialstationen werden nun dreijährig ausgebildete Altenpfleger eingestellt.

Durch die von der Pflegeversicherung gesicherte Finanzierung werden seit 1995 viele ambulante Dienste neu gegründet. Sie benötigen Fachkräfte, um die mit den Kassen vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Daneben bieten illegal beschäftigte Ausländer (überwiegend aus den östlichen Nachbarländern) seither ein neues Feld der Altenpflege; neben den vorhandenen Institutionen wird quasi als Aupairleistung (Unterkunft im Haushalt) eine Rund-um-die-Uhr-Versorgung im Auftrag der Angehörigen zuhause. Diese setzen dafür den Barbetrag aus der Pflegeversicherung als Taschengeld (Lohnersatz) ein. Diese Frauen aus Polen und Tschechien arbeiten in der Regel ohne Ausbildung und ohne standardisierte Qualitätsnormen und ohne den Schutz eines nachprüfbaren Vertrags. In relativ wenigen Fällen wird dort (die etwas teurere) Möglichkeit legaler Beschäftigung (über die Bundesagentur für Arbeit vermittelt) genutzt.

In den Pflegeheimen kommt es zu einer Veränderung der Krankheitsausprägung der neu aufgenommenen Heimbewohner. Die Pflegestationen betreuen nun zu einem großen Teil (70% - 80%) an Demenz erkrankte alte Menschen, ohne als psychiatrisches Krankenheim ausgestattet zu werden.

[Bearbeiten] Die 2000er Jahre

Die Altenpflege-Ausbildung ist jetzt durch das Altenpflegegesetz von 2000 für alle Bundesländer einheitlich geregelt und wird gesetzlich zu den "anderen" Heilhilfsberufen gezählt. Ausbildungsträger können nun neben den Pflegeheimen auch Sozialstationen u. ä. sein. Auch die Weiterbildung der Unterrichtskräfte und des Managementpersonals (vgl. PDL) wird, zwar nicht bundeseinheitlich, durch Hochschulstudiengänge, verbessert.

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Frank Drieschner: Sr. Elviras Gespür für das Glück. Zwischen Fürsorge und Verwaltung der Alltag einer Altenpflegerin. Serie: Helden von heute (1). In: DIE ZEIT Nr. 18 vom 27. 04. 2006, Seite 4.
  • Bernhard Mann: Altern und Gesellschaft. Stand und Entwicklung in der Alternssoziologie. In: Altenpflegerin und Altenpfleger. Fachzeitschrift des Deutschen Berufsverbandes für Altenpflege e.V. 1-3/2005, S. 15-17
  • Carola Otterstedt: Der nonverbale Dialog, für Begleiter von Schwerkranken, Schlaganfall-, Komapatienten und Demenzbetroffenen, Verlag modernes lernen, Dortmund, 2005.
  • Annette Riedel: Professionelle Pflege alter Menschen. Moderne (Alten-)Pflegeausbildung als Reaktion auf gesellschaftlichen Bedarf und die Reformen der Pflegeberufe. Tectum Verlag, 2007. 661 Seiten. ISBN 978-3-8288-9419-8
  • Johann-Christoph Student, Annedore Napiwotzky: Palliative Care. Thieme, Stuttgart, 2007. ISBN 978-3-13-142941-4
  • Brigitte Zellhuber: Altenpflege - ein Beruf in der Krise? Eine empirische Untersuchung der Arbeitssituation sowie der Belastungen von Altenpflegekräften im Heimbereich. Kuratorium Deutsche Altershule: Köln, 2005 - Reihe: thema, Band 199. 219 Seiten. ISBN 3-935299-59-1


[Bearbeiten] Weblinks

PflegeWiki.de Hinweis: Der Absatz zur Fortbildung basiert zum Teil auf einem GFDL-lizenzierten Text, der aus dem PflegeWiki übernommen wurde. Eine Liste der ursprünglichen Autoren befindet sich auf der Versionsseite des entsprechenden Artikels bzw. Geschichtsbeitrags.

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