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Praxisanleitung – Wikipedia

Praxisanleitung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die Praxisanleitung im Berufsfeld Pflege ist die Ergänzung der fachtheoretischen Ausbildung in Schulen für die Pflegeschüler im jeweiligen Praxisfeld (Altenpflege, Geburtshilfe, Krankenpflege). Sie ist wesentlicher Teil der Ausbildung. Praxisanleitung als eine Form der Wissens- und Kenntnisvermitlung ist Teil der Methodenlehre der Berufspädagogik.

Die Praxis im Ausbildungsbetrieb (Krankenhaus/Pflegeheim etc.) und die Theorie im Unterricht der fachspezifischen Berufsschule sollen sich für den Pflegeschüler gegenseitig ergänzen. Um das sicherzustellen enthalten die Ausbildungsordnungen für die verschiedenen Pflegeberufe Bestimmungen über pädagogisch geeignete Lehrpersonen im faktischen Ausbildungsbetrieb. In den Pflegeberufen haben sich für Fachkräfte, die das leisten, alternativ zwei Bezeichnungen eingebürgert: Praxisanleiter oder Mentor. Die Mentorentätigkeit umfasst dabei in der Pflege zusätzlich die Einarbeitung bereits ausgebildeter Personen an einem anderen oder neuen Arbeitsplatz bzw. in einen geänderten Arbeitsablauf.

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Definition Praxisanleitung

Aufgaben des Praxisanleitung sind: mit der Pflege-/Berufsfach-Schule beim Ausbildungsplan (siehe Berufsausbildungsvertrag) und der Festlegung von Lernzielen etc. für die Pflegeschüler zu kooperieren; die Betreuung und die Anleitung der Schüler am Praktikumsort zu organisieren. Meist sind das Stationen in einem Krankenhaus oder Pflegeheim, es kommen gelegentlich jedoch auch Sozialstationen u. a. Einsatzorte in Betracht. Praxisanleiter unterstützen dort am Lernort "Arbeitsplatz" den Erwerb von Handlungskompetenzen. Konkret sind immer wieder Lernsituationen zu entwerfen (Planen und Lernziele formulieren, die Methodenwahl zu treffen; also das komplette Lehren-und-Lernen-Arrangement), die Aufgabe vorzumachen (Demonstration), zu unterrichten (Theorie zu verbinden mit praktischem Üben = Anleiten) und den Erfolg dabei angemessen zu prüfen und auszuwerten (Beurteilung, Evaluation).

[Bearbeiten] Ziel der Praxisanleitung

Die Auszubildenden sind schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen. Dies ist zugleich das Ausbildungsziel.

[Bearbeiten] Gesetzliche Vorgaben

Für die Anleitung der Auszubildenden in der Praxis ist eine Weiterbildung zum Praxisanleiter (m/f) mit mindestens 200 Stunden Dauer nachzuweisen.

[Bearbeiten] Altenpflegegesetz und Ausbildungsverordnung

Das Altenpflegegesetz ( AltPflG ) und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ( AltPflAPrV ) dazu: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend schrieb (13.05.2005) über die Ausgestaltung der Praxisanleitung auf der Grundlage des neuen bundeseinheitlichen Altenpflegegesetzes von 2000: Mit der Neuregelung der Altenpflegeausbildung werden neue, höhere Anforderungen an die Ausgestaltung der praktischen Ausbildung gestellt. Nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers haben die ausbildenden Einrichtungen die praktische Ausbildung vor allem durch geeignete Praxisanleiter und -anleiter sicherzustellen. Dazu gehören Altenpfleger, Krankenpfleger mit mindestens zweijähriger Berufstätigkeit in der Altenpflege, die ihre Fähigkeit zur Praxisanleitung durch berufspädagogische Fort- oder Weiterbildung nachweisen müssen.

[Bearbeiten] Krankenpflegegesetz und die Ausbildungsordnung dazu

Das einschlägige Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (KrPflG GuK) stammt vom 16. juli 2003; dazu die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPfIAPrV) vom 10. Nov. 2003. Diese Verordnung bestimmt in § 2 (2): „Aufgabe der Praxisanleitung ist es, die Auszubildenden schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen und die Verbindung mit der Schule zu gewährleisten ... Zur Praxisanleitung geeignet sind Personen ..., die über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren sowie eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 200 Stunden verfügen." Die davon erfassten Berufsbezeichnungen sind die Gesundheits- und Krankenpflege und die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege.

[Bearbeiten] Vergleich mit der Ausbildereignung

In der dualen Ausbildung von Auszubildenden / Lehrlingen / Azubis sind in der Regel Ausbildungsleiter, -meister oder hauptberufliche Ausbilder im Lehrbetrieb tätig. Nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) müssen diese fachlich geeignet sein, was bei einer abgeschlossenen gleichartigen Ausbildung und Berufserfahrung in diesem Beruf in der Regel hinreichend gegeben ist. Zusätzlich wird die persönliche Eignung verlangt, die sich auf Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich von Methodik, Didaktik, Berufsrecht usw. erstreckt und die durch eine Prüfung gemäß der Ausbildereignungsverordnung (AEVO) nachzuweisen ist. Im Handwerk wird die Ausbildereignung durch eine abgelegte Meisterprüfung nachgewiesen.


[Bearbeiten] Die Anleitungssituation als Lernfeld, ein System

Seit 2004 umfasst die Krankenpflegeausbildung 2100 Stunden Berufsfachschulunterricht mit integrierten praktischen Übungen und mindestens 2500 Stunden praktische Ausbildung. Bei der praktischen Ausbildung kann von einem Teil als „Praktikum“ (im Sinne von Instruktion, Anleitung) gesprochen werden und der andere, zeitlich überwiegende, als „Praxiseinsatz“ (Erfahrung) verstanden werden. Aber auch beim Praxiseinsatz ist Anleitung im Sinne von Betreuung zu gewährleisten. Dies gelingt kaum mit Lehrenden, die nicht in dieses Praxisfeld integriert sind. Fortlaufend entstehen im Praxiseinsatz Lernsituationen - andrerseits sind sie planmäßig zu gestalten. Auszubildende, Praxisanleiter, Patienten, Team und Leitungspersonen sind ein wechselseitig wirkendes System ....

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Das Grundmuster des Anleitens besteht aus vier Handlungsprogrammen.

  1. Aufbau einer didaktische Beziehung;
  2. Lehr-Lern-Programm (Start ist meist eine Demonstration mit Erklärung)
  3. Dem Erwerb der praktischen Fähigkeiten zur Durchführung der Tätigkeit
    1. Ausprobieren in Teilschritten und komplett
    2. Abschließende Überprüfung (Feststellung der Basiskompetenz)
  4. Trainieren
    1. Wiederholtes Üben mit der Möglichkeit Beraten zu werden
    2. Leistungsüberprüfung - Feststellung des Leistungsniveaus
    3. Reflexion u. Beratung der Lernarbeit


Die häufig angewendete Vier-Stufen-Methode der Anleitung nennt folgende vier Schritte, die jeweils verschiedene Aspekte umfassen:

  1. Vorbereiten
  2. Erklären und Vormachen
  3. Ausführen lassen
  4. Abschließen

[Bearbeiten] Siehe auch

[Bearbeiten] Literatur

  • Gabriele Baumhard, Helene Brüne u. a.: Praxisanleitung in der Pflege - Handbuch. Autorengruppe der Gemeinschaft zur Förderung der Krankenpflege e.V. (Ekkehard Marschelke als Hrsg.). W. Tietzsch Verlag, Meßstetten/Tieringen. 2007. 217 Seiten. ISBN 3938289007
  • Else Gnamm, Sieglinde Denzel, Lucio Cecconi: Praxisanleitung: Beim Lernen begleiten. Thieme, Stuttgart, 2003 - 2. Auflage. 198 Seiten. ISBN 3131098228
  • Christian Lummer: Praxisanleitung und Einarbeitung in der Altenpflege. Pflegequalität sichern - Berufszufriedenheit verstärken. Hannover, Schlütersche, 2001 und 2005. ISBN 3877066046.
  • Ruth Mamerow: Praxisanleitung in der Pflege. Springer, Berlin, 2006. 245 Seiten. ISBN 3540294694
  • Ingrid Völkel: Praxisanleitung in der stationären und ambulanten Altenpflege. Verlag Urban & Fischer, München. 2005. 216 Seiten. ISBN 3437478303

[Bearbeiten] Weblinks


Altenpflegeausbildung

Krankenpflegeausbildung

Ausbildung allgemein


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