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Benutzer:Abubiju/W – Wikipedia

Benutzer:Abubiju/W

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Jan Hinnerk

Jan Hinnerk ist ein Volks- und Spottlied im Hamburger Platt. Der Autor ist unbekannt.

Historischer Hintergrund

Das Lied entstand in der Hamburger Franzosenzeit (1806 bis 1814) aus Protest gegen die Französische Besatzung. In der Franzosenzeit konnte man nicht so frei reden, wie man gern wollte. Deshalb musste vieles verklausuliert werden:

Jan Hinnerk ist der Codename für Gott. Er guckt sich das Treiben von dort aus an, wo er wohnt, nämlich von der Lammerstraat aus. Das ist der Himmel mit seinen Lämmerwolken.

Jan Hinnerk ist allmächtig. So macht er sich zuerst ein Geigeken. Dann macht er sich einige der an den Koalitionskriegen beteiligten Personen: den Hollandsmann, den Engelsmann und den Spanischmann, die alle in ihrer Art fluchen. Dann macht er sich Napolium und schließlich den (hamburger) Hanseaten, der das fordert, was alle anderen denken: Schlagt ihn tot!

Sin Deern (sein Mädchen) ist die St.-Katharinenkirche. Sie war nämlich die einzige der Hamburger Hauptkirchen, die nicht von Napoleons Truppen zum Pferdestall umfunktioniert worden war.


Musikalischer Aufbau

Das Lied hat sechs Strophen mit einer Coda, die eine Reprise enthält: In jeder Strophe wird der Text um eine Zeile erweitert.

Rückwärts laufender Kettenkehrreim.

Text

1
Jan Hinnerk wahnt up de Lammer-Lammerstraat,
kann maken wat he will, swich man jümmer jümmer still.

Un da maakt he sick een Geigeken, Geigeken perdautz.
Vigolin, Vigolin sä dat Geigeken,
Vigolin, Vigolin sä dat Geigeken.
Un Vigo-Vigolin, un Vigo-Vigolin,
un sin Deern, de heet Katrin.

2
Un dorbi wahnt he noch jümmer op de Lammer-Lammerstraat,
kann maken wat he will, swich man jümmer jümmer still.

Un da makt he sick en Hollandsmann, Hollandsmann pardauz
Gottsverdori, Gottsverdori! sä de Hollandsmann
Vigolin, Vigolin sä dat Geigeken.
Un Vigo-Vigolin, un Vigo-Vigolin,
un sin Deern, de heet Katrin.

3
Un dorbi wahnt he noch jümmer op de Lammer-Lammerstraat,
kann maken wat he will, swich man jümmer jümmer still.

Un dor makt he sick en Engelsmann, Engelsmann perdautz!
Damn your eyes, Damn your eyes, sä de Engelsmann
Gottsverdori, Gottsverdori! sä de Hollandsmann
Vigolin, Vigolin, sä dat Geigeken.
Un Vigo-Vigolin, un Vigo-Vigolin,
un sin Deern, de heet Katrin.

4
Un dorbi wahnt he noch jümmer op de Lammer-Lammerstraat,
kann maken wat he will, swich man jümmer jümmer still.

Un dor makt he sick en Spanischmann, Spanischmann perdautz!
Caramba, Caramba! sä de Spanischmann
Damn your eyes, Damn your eyes, sä de Engelsmann.
Gottsverdori, Gottsverdori! sä de Hollandsmann
Vigolin, Vigolin, sä dat Geigeken.
Un Vigo-Vigolin, un Vigo-Vigolin,
un sin Deern, de heet Katrin.

5
Un dorbi wahnt he noch jümmer op de Lammer-Lammerstraat,
kann maken wat he will, swich man jümmer jümmer still.

Un dor makt he sick en Napolium, Napolium perdautz!
Ick bün Kaiser, ick bün Kaiser, sä Napolium.
Caramba, Caramba! sä de Spanischmann
Damn your eyes, Damn your eyes, sä de Engelsmann.
Gottsverdori, Gottsverdori! sä de Hollandsmann
Vigolin, Vigolin, sä dat Geigeken.
Un Vigo-Vigolin, un Vigo-Vigolin,
un sin Deern, de heet Katrin.

6
Un dorbi wahnt he noch jümmer op de Lammer-Lammerstraat,
kann maken wat he will, swich man jümmer jümmer still.

Un dor makt he sick en Hanseat, Hanseat perdautz!
Sla em dot, sla em dot, sä de Hanseat.
Ick bün Kaiser, ick bün Kaiser, sä Napolium.
Caramba, Caramba! sä de Spanischmann
Damn your eyes, Damn your eyes, sä de Engelsmann.
Gottsverdori, Gottsverdori! sä de Hollandsmann
Vigolin, Vigolin, sä dat Geigeken.
Un Vigo-Vigolin, un Vigo-Vigolin,
un sin Deern, de heet Katrin.

Kategorie:Volkslied Kategorie:Politisches Lied Kategorie:Musik (Hamburg) Kategorie:Literatur (Niederdeutsch) Kategorie:Hamburger Geschichte

[Bearbeiten] ELCJHL

Konstituierung der "Evangelisch-Lutherischen Kirche in Jordanien" (sie wurde durch den jordanischen König am 17. Mai 1959 anerkannt)

... später entstanden daraus palästinensische Gemeinden, die sich 1959 zur Evangelisch-lutherischen Kirche in Jordanien (ELCJ) zusammenschlossen. Zu dieser Zeit stand das Westjordanland unter jordanischer Hoheit.


Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Jordanien (ELCJHL) Die kleine Lutherische Kirche (ELCJHL) gehört zur Minderheit der Christen im Heiligen Land. Diese Gruppe umfasst in den palästinsischen Gebieten einschließlich Ost-Jerusalem zwei Prozent der Gesamtbevölkerung.

Die Christliche Minderheit im Heiligen Land kämpft um ihr Überleben. Der politische Konflikt, die katastrophale wirtschaftliche Lage, eine hohe Arbeitslosigkeit und fehlende berufliche Perspektiven zwingen viele palästinensische Familien zur Auswanderung. Die christlichen Gemeinden verstehen sich als lebendige Zeugen des Lebens und Sterben Jesu Christi aber auch der Auferstehungshoffnung an den Stätten biblischer Überlieferung.

siehe auch Jerusalemsverein

[Bearbeiten] Johann II. von Blankenfelde

Am 23.4.1504 wurde er in Leipzig „De natione Saxorum“ immatrikuliert „Egregius dominus Johannes Blankenfelde de Berlin, U. F. D.“.Er hat hier vom Herbst 1504 bis Frühjahr 1506 bürgerliches Recht gelehrt. Aus der Bezeichnung „dominus“ wird gefolgert, daß er damals bereits die niederen Weihen empfangen hatte. Der Kurfürst Joachim I. berief ihn an die neue Univ. Frkf. (Od.) (100 Gulden reinisch ierlich, nach 5 Jahren 50 Gulden dazu für die Lebenszeit), er verfaßte die Intimatio des neuen Studiums, die Joachim am Tage der Vokation (4.10.1505) erließ. Bei der Einweihung der Univ. am 26.4.1506 ging er im Festzuge gleich hinter Joachim I. und dem Markgrafen Albrecht. In der Marienkirche hielt er eine Dank- und Lobrede auf die Fürsten. 1507 führte er das zweite Rektorat der Univ., inzwischen hatte er die Pfarrei zu Kottbus erhalten, die aber von einem Vikar verwaltet wurde. Am 26.11.1507 wurde ihm von den Fürsten das erste erledigte Bistum zugesagt. Johann hatte sic h auf 3 Jahre für das Ordinariat der Univ. und zum Hofdienst mit 4 gerüsteten Pferden verpflichtet. Er wurde zu politischen Geschäften verwendet und so in die Zahl der kurf. Räte aufgenommen. Als kurf. Gesandter in Rom war er am 4.10.1507 vom Pabst Julius II. zum Protonator (hohe Würde) ernannt worden. Küster äußert über eine Mission: „Als Johann von Blankenfelde einmal wegen einer Grenzstreitigkeit nach Polen geschickt worden war, schien er der Republik noch nicht Mannes genug zu sein. Allein wie sie sahen, daß die Wissenshaft nic ht nach den Jahren abgemessen werden müsse, fassete sie eine ganz andere Meinung und Blankenfeld kam, nachdem er seinen Zweck glücklich erreichet, zum Vergnügen des Kurfürsten zurück.“ In der Juristenfakultät in Frkf. führte Johann bis zum Sommer 1509 allein die Geschäfte, erst am 4.7.1509 wurde Molner zum ersten Dekan gewählt. Am 12.9.1509 wurde er Koadjutor des Dompropstes zu Havelberg, für die Zeit seiner Abwesenheit w ar ein ständiger Vertreter bestimmt worden. Auch am Reic hskammergericht in Worms ist Johann im Auftrage Kurbrandenburgs als Assessor tätig gewesen (28.9.1509 – 1512). Gegen Ende 1512 verließ er Worms. Dann war er nur noch politisch und diplomatisch tätig. Er ging an den päpstlichen Hof als Orator des Kurfürsten sowie als Generalprokurator des Deutschen Ordens (Oktober 1512) in Preußen, Livland und Deutschland, der dessen sämtliche Geschäfte an der Kurie regelte und seinen Sitz beständig im Ordnenshause in Rom hatte. Die Kurie bot damals völlig das Bild eines weltlichen Hofes, es kam auf Geschäftsgewandtheit, Klugheit und Geschicklic hkeit der diplomatischen Vertreter an. Die Hauptsorge für den Orden war der Handel mit Polen. Hochmeister war seit 13.2.1511 Markgraf Albrecht von Brandenburg, der durch seinen Anhang im Reich dem Orden mehr Schutz vor den Forderungen des Königs von Polen bieten sollte (Lehneid). Der Krieg wurde zunächst diplomatisch in Rom geführt. Johanns rastlose Tätigkeit setzte besonders nach dem Ableben Julius II. ein. Vom Papst Leo X. erhielt er die Zusicherung, daß die Polenfrage auf einem Konzil erledigt werden sollte, Johann selbst setzte mit dem Sekretär Leos das Breve an den König von Polen auf, in dem diesem befohlen w urde, nichts gegen den Orden zu unternehmen. Auch nach außen wußte Johann seine Würde zu wahren: Bei der feierlichen Einführung Leos X. trug er das Banner des Ordens vor dem Papste her. Im Festzuge ritt er auf einem prächtigen Hengst, in schönem Harnisc h, gekleidet in weißdamastenen Atlas und doppelten Taffet daher, in der Hand das weißseidene Banner des deutschen Ritterordens mit dem schwarzen Kreuz, begleitet von vielen in weiße Seide gekleideten Fußknechten (Gregorovius, Geschichte der Stadt Rom, VIII, 165). Ihm folgte mit dem Banner des Johanniter-Ordnens Julius von Medici, mit dem Johann gar bald auf bestem Fuße stand und dessen mäc htiger Einfluß auf den Papst nicht wenig zu seinen großen Erfolgen beigetragen haben wird. Am 26.4.1513 war er der Bruderschaft B. Marie de Anima Teutonicorum de Urbe beigetreten, er zeichnete sich als U. J. D., consiliarius ac procurator generalis des Kurfürsten Joachim, des Hochmeisters und des deutschen Ordens in deren Buch ein. Am 5.6.1513 traf die polnische Gesandtschaft in Rom ein.

Johann hatte unter den Kardinälen mehrere Freunde, die er durch Verehrungen und Geschenke in dieser Stimmung zu erhalten wußte. Er erreichte neue Breven an den König von Polen und den Hochmeister des Inhalts, nichts gegeneinander zu unternehmen. Aus dem Schreiben Johanns an den Hochmeister, doch Geld in die Fugger-Bank zu tun, da der Procurator oft plötzlich Geld haben müsse, ersieht man, daß die Diplomatie kostspielig war. Am 30.8.1513 war Markgraf Albrecht, des Kurfürsten Joachim junger Bruder, vom Magdebuger Domkapitel zum Erzbischof gewählt worden, am 9.9. von dem zu Halberstadt zum Administrator. Johann erhielt beim Papst Audienz und erreichte die Bestätigung. Im Januar 1514 ernannte der Papst Johann als Anerkennung für seine Dienste als Orator zum „comes et miles aulae Lateranensis“. Am 3.7.1513 erhielt er als besonderen Gnadenerweis des Papstes Pfründe zugesichert in den Diözesen Magdeburg- Halberstadt oder Lebus. Er stand in hohem Ansehen am päpstlichen Hofe und man bezeichnete ihn als „sapiens Alamannus“. Johann betrieb die Bestätigung des Erzbischofs Albrecht auch zum Erzbischof von Mainz – Handschreiben des Kurfürsten Joachim I. am 18.3.1514 an den Papst – und hatte in Rom die Ratgeber des Kaisers Maximilian gegen sich. Eine derartige Häufung von Aemtern stand ohne Beispiel da, die Kurie konnte nur durch Geld gewonnen werden. Eine brandenburgische Gesandtschaft unter Busso von Alvensleben war eingetroffen und hatte ohne Erfolg verhandelt. Schließlich forderte die Kurie 12 000, zuletzt 10 000 Dukaten und bewilligte für Mainz einen Plenarablaß auf 10 Jahre, damit die Summe, die Joachim I. und Albrecht nicht aufzutreiben vermochten, neben den weiteren hohen Kosten abgezahlt werden könnte. Das Haus Fugger schoß die Summe vor, die Hälfte vom Ertrage des Ablasses durfte Albrecht zur Tilgung der Schuld bei Fugger behalten. Johann und Alvensleben versuchten vergebens, die Summe weiter herabzudrücken, wegen des Ablasses hatten sie vorgetragen, daß er nicht auf Mainz beschränkt werden könne, „denn es möchte Widerwillen und vielleicht anderes daraus erwachsen“. So kam es zu jenem Ablaß, der den Anlaß zu Luthers Auftreten bot. Erst am 18.8. willigte der Papst ein, daß Albrecht zum Erzbischof von Mainz und Magdeburg und zum Administrator von Halberstadt ernannt wurde (Breve vom 13.9.1514). Kurbrandenburgs Mac ht war durch den Zuwachs der Kurstimme Mainz sehr gewac hsen. Johann arbeitete weiter im Sinne Brandenburgs: am 9.9.1514 überließ der Papst dem Kurfürsten Joachim das Patronat und Präsentationsrecht über die Domprobsteien zu Brandenburg und Havelberg. Am 15.9.1514 gestattete der Papst, daß Johann ein für seine Familie bedeutungsvolles Testament machte. Am 30.10.1514 bestätigte ihn der Papst zum Bischof des Stiftes Reval und gab in einer Bulle dem Volke die Neubesetzung des bischöflichen Stuhles gleic h bekannt, wodurch der Gegenkandidat, der Bischof von Dorpat, der sich auch noch um Reval bemühte, mattgesetzt wurde. Vor der Ausfertigung der Ablaßbulle verließ Johann Rom (15.11.1514) mit der Vollmacht als Legatus de latere. Sein Weg führte über Augsburg, Berlin. Am 8.6.1515 w ar er in Frkf. (Od.), in der zweiten Hälfte des Juni 1515 mit einem Gefolge von 21 Pferden in Rostock auf dem Wege nach Kopenhagen, wo er am 25.7.1515 „anstatt und auf Befehl päpstlicher Heiligkeit“ die Vermählung des Königs Christian II. mit Isabella, der Enkelin Kaiser Maximilians und Schwester des späteren Kaisers Karl, vollzog. Außerdem hatte er im Auftrage Leos X. wegen Zulassung seines Ablasses mit dem Könige zu verhandeln. Am 8.9.1515 war er in Danzig, am 12.9. in Berlin, am 23.9. in Angermünde, wo er mit Joachim I., dessen Rat er noch war, beratschlagte. Am 6.10.1515 war er mit ca. 30 Pferden wieder in Danzig, den Hochmeister traf er zu Tapiau und überreichte ihm jenes schöne Banner, das er beim Krönungszuge Leos X. geführt hatte und das später im Kriege gegen Polen als Hauptfahne diente. Anfang November 1515 erreichte er über Riga seinen Sprengel Reval, den er in großer Unordnung vorfand. Es herrschte ein sittenloses Leben, die niederen Geistlichen waren z. T. sehr unwissend. Die Ordensgeschäfte in Rom waren nach Johanns Abreise nicht nach Wunsch verlaufen, der Meister des Ordens in Livland, Walter von Plattenberg, schrieb daher an den Hochmeister, er möchte gern seinen lieben Freund von Reval im Lande behalten (denn „seine liebe Person und derselbigen Wesen und Schickligkeit hat uns gar wohl gefallen“), aber er sollte doch auch dem Ordnen fernhin „treu und wert“ sein. Nachdem Johann in Wolmar und Wenden an den Landtagen teilgenommen und sich mit Plettenberg beredet hatte, reiste er nach Königsberg, wo er am 28.7.1515 die Instruction erhielt, an der Kurie durc hzusetzen, daß die Bedingungen des ewigen Friedens annulliert w ürden und der Orden die damals an Polen abgetretenen Lande zurückerhalte. Auch beim Kaiser sollte der Bischof vorsprechen. Den Plenarablaß lehnte Albrecht aber für sein Land ab. Johann war am 25.8. in Augsburg beim Kaiser, am 12.9.15 in Berlin, wo er der Schloßkirche einen Ablaß verlieh. In Rom hatten die Polen wieder eine Gesandtschaft am päpstlichen Hofe eingerichtet und die Kurie fast völlig auf ihre Seite gebracht. Johann, der etwa Mitte November in Rom eingetroffen war, sah, daß auf die Hilfe des Papstes in der Polenfrage nicht mehr zu rechnen war. Er erreichte zwar einige Breven in der von ihm mitgebrachten Form, aber es waren nur Scheinerfolge; denn durch ein Breve war dem Hochmeister bereits die Leistung des Lehnseides befohlen worden; auch hatte der Kaiser den Orden (Wiener Verträge vom 22.7.1515) gänzlich fallen lassen. Johann versuchte daher nur, das Allerschlimmste, die Bestätigung des ewigen Friedens, abzuwenden. Es gelang ihm noch einmal. Im Dezember 1516 nahm er am 11. Laterankonzil teil und verlas dort eine Bulle gegen die Predigtmißbräuche bei den Dominikanern. Unterm 1.5.1517 sicherte Leo X. dem Bischolf von Reval für den Fall des Freiwerdens die Abtstellen der Zisterzienserklöster zu Padis und Runa in Gotland zu. Am 14.6.1518 gab das Kardinalkollegium die Genehmigung, daß Johann Bisc hof von Dorpat würde und dabei das Stift Reval behielte. Der Papst bestätigte ihn auch zum Bischof von Dorpat. Johann war schon im September 1517 nach Deutschland gereist, und zwar mit der vollen Gewalt eines päpstlich Legaten und mit allerlei Aufträgen für Joac him I. und den Erzbischof Albrecht. In Berlin (Dezember 1517) beteiligte er sich an den Verhandlungen für den Deutschritterorden, da der erschienene Hochmeister Hilfe und Schutz gegen den Polenkönig suchte. In Deutschland herrschte wegen der finanziellen Ausbeutung, wegen des Handels mit geistlichen Stellen und wegen des Ablaßhandels große Unzufriedenheit. Als nun Dr. Martin Luther den Funken in diesen Zündstoff warf, brach die Flamme hell hervor. Ueberall fand die neue Lehre Anhänger. Die Präkaten und Fürsten versuchten den Strom zu dämmen. Johann Blankenfeld arbeitete als Vertreter des Papstes mit aller Energie für die Erhaltung des alten Glaubens, schon von Berlin aus erließ er Briefe an die Livländer, Preußen und Märker. Am 25.6.1518 erteilte er auf Wunsch der Petrikirche zu Cölln a. d. Spree einen Ablaß von 100 Tagen. Anfang Juli befand er sich auf der Reise nach Livland. Dort fand er neue Schwierigkeiten, er hatte das Domkapitel, das den Bischof von Kurland gewählt hatte, gegen sich. Mit Hilfe Plettenbergs erlangte er aber die Besitznahme und leistete anfangs 1519 den Eid für die Kirche Dorpat. Er hatte dort eine viel mächtigere Stellung als in Reval, da er als Lehns- und Gerichtsherr der alleinige und unmittelbare Landesherr war und durch den Reichtum und die Macht seiner Stiftsritterschaft großen Einfluß besaß. Johann war nach einem Briefe vom 28.4.1518 immer noch kurf. Rat von Brandenburg. Im Oktober 1519 kündigte der Bischof dem Hochmeister seinen Posten als Prokurator, w eil dieser Krieg führen wollte. Der Krieg zwischen dem Ordenslande Preußen und Polen war im November 1519 ausgebrochen. Johann hatte den Hochmeister durch 100 Last Roggen unterstützt und sich auch für ihn wegen Geld bemüht. Am 5.4.1521 wurde ein vierjähriger Waffenstillstand geschlossen. Wiederholte Anträge des Hochmeisters, der Bischof möge für ihn nac h Rom reisen, lehnten die Stände ab, w eil angesichts der von den Russen drohenden Gefahr der Bischof von Dorpat-Reval im Lande dringend nötig sei (1524). Die Reformation hatte große Fortschritte gemacht, seit März 1524 war es auch in Riga zu Ausschreitungen gegen die Klöster gekommen, der Bischof sollte die Bewegung mit starker Faust unterdrücken. Er war daher zum Koadjutor und Nachfolger des Erzbischofs von Riga gewählt worden, die Stadt Riga hatte zugestimmt und die Ritterschaft des Stiftes hatte ihm gehuldigt. Die päpstliche Ernennung vom 29.11.1523 lautete dahin, daß er beim Ableben des Erzbischofs auch als Erzbischof von Riga das Bistum Dorpat behalten dürfe. Der Erzbischof starb am 29.6.1524, Johann nahm seine Stelle ein und besetzte Reval mit dem Domherren Georg von Tiesenhausen, dem Schwager seines Bruders Franz, der seit 1516 in Livland lebte. Die Bischofswahl erfolgte erst am 17.3.1525. Der Erzbischof nahm sofort die erzbischöflichen Schlösser in Besitz und forderte von Riga Huldigung und Eidespflicht sowie die Einräumung der Petri- und Jacobikirche für den katholischen Gottesdienst. Die Stadt Riga lehnte ab. Johann bezog sein Schloß zu Kokenhusen, vertrieb die evangelisc hen Prediger aus Lemsal und verjagte aus der erzbisc höflichen Residenzstadt Kokenhusen die beiden Pfarrer und den Rektor der Schule. Der erzstiftisc hen Ritterschaft bestätigte er ihre Privilegien am 21.9.1524, sie huldigte ihm. Nach Riga schickte er nochmals Gesandte wegen der Huldigung. Riga, das sich am 24.8.1524 unter den Schutz des Deutschmeisters gestellt hatte, lehnt abermals ab. Auch in Dorpat und Reval waren Unruhen entstanden. Die Stände waren zusammengetreten und hatten Klagen gegen den Erzbischof vorgebracht, weil auf seinen Rat der Bann gegen Riga erwirkt worden sei. Am 19.10.1524 erteilte Johann der Ritterschaft und Stadt Dorpat einige Zusicherungen und gestattete selbst die un ver f älscht e Pr edigt des Evangeliums, sofern die alten kirchlichen Gebräuche bestehen blieben. Die Bevölkerung wurde durch Melc hior Hoffmann aufgereizt, der Erzbischof ließ ihn festnehmen (10.1.1525). Es kam dabei zu einem Aufruhr, w obei einige Bürger verwundet und getötet w urden. Der Tumult griff aufs ganze Land über. Nunmehr wurde ein Landtag nach Wolmar ausgeschrieben. Der Erzbischof und der Bischof von Reval erschienen mit einem glänzenden Gefolge von 200 Pferden (2.7.1525), aber man kam zu keiner befriedigenden Lösung. Riga suc hte nun Verbindung mit auswärtigen Fürsten. Da entschloß sich Plettenberg, aus Furcht, Riga könnte an Preußen kommen, die alleinige Oberhoheit über Riga anzunehmen (21.9.1525). Er hielt seinen Einzug und versprach Freiheit der Lehre. Die Rigenser bemäc htigten sich sofort des erzbischöflic hen Schlosses, ließen aber die katholischen Priester und Domherren unbehelligt. Plettenberg beriet hierdurch mit dem Erzbischof in den schärfsten Gegensatz, der nun auch Bann und Acht gegen alle Anhänger der neuen Lehre erwirkt hatte. Der Erzbischof suchte einen Waffenstillstand zwischen Rußland und Polen zu vermitteln, weshalb er in den Verdacht geriet, er wollte Rußland gegen den Orden und die Stände aufhetzen. Ueberall flammte nun der Haß gegen ihn auf, die dörptische Ritterschaft fiel offen von ihm ab und bemächtigte sich der bischöflichen Güter und Schlösser. Ebenso ging die Ritterschaft des Erzstiftes vor und setzte auf Plettenbergs Aufforderung hin den Erzbisc hof am 22.12.1525 auf seinem Schlosse Ronneburg gefangen. Sie hielt ihn ca. ein halbes Jahr in „fürstlicher Verwahrung“. Plettenberg wandte sich an den Hochmeister, dieser an den Erzbischof mit der Bitte um Aeußerung, der folgende Antwort gab: „Aus Neid und Haß sei er verdächtigt worden, er sei vollkommen unschuldig. Zwar sei eine Botschaft der Russen‚ mit hilfflicher Anbietung‘ bei ihm in Neuenhaus gewesen, doch habe er die mit Danksagung abgesc hlagen, er wisse, daß die Lande zu Livland mit gutem Recht versorget, ohne Zweifel der Herrmeister und die gemeinen Lande würden ihm wohl Rec hts verhelfen“. Albrecht trat dann für den Erzbischof ein und ließ Plettenberg an die großen Verdienste erinnern, die sich Blankenfeld früher als Prokurator um den Orden erworben habe. Anfang März 1526 trat wegen der Sache auf Veranlassung Plettenbergs zu Rugen ein Landtag zusammen, der zu einem neuen Landtage am 15.3.1526 zu Wolmar führte. Hier erschienen auch 18 „gute Männer“ der erzstiftischen Ritterschaft als Bevollmächtigte des Erzbischofs. Sie erklärten insbesondere, der Erzbischof werde ohne Rat und Wissen des Meisters nichts Feindliches gegen Riga unternehmen. Die Vereinbarungen sollen ausgearbeitet, dem Papste und dem Kaiser zur Bestätigung vorgelegt werden. Es hieß weiter: „Wenn das auch nicht geschieht, sollen sie nichtsdestoweniger volle Gültigkeit haben.“ Am folgenden Tage (16.6.) wurde der Eid im Remter des Schlosses zu Wolmar abgelegt durch die Prälaten, Vertreter der Ritterschaft und Stifter und zuletzt durch den Meister mit den Ordensvertretern. Am 17.6.1526 wurde die Rechtfertigung des Erzbischofs wegen der Anklage des Landesverrats zwar angenommen, aber er hatte doch mit den Bischöfen die Selbständigkeit als Landesherr verloren. Am 3.8.1526 brach der Erzbischof in Begleitung des Bischofs von Kurland auf, um Papst und Kaiser aufzusuchen und im Auftrage des Ordens in Mergentheim mit dem Deutschmeister wegen der Besetzung des Hochmeisteramtes zu verhandeln. Der Bischof von Kurland begab sich zum kaiserlichen Statthalter, der Erzbischof kam im Spätherbst 1526 in Rom an, wo Julius von Medici (Clemens VII.) den päpstlichen Stuhl bestiegen hatte. Er blieb dort bis Januar 1527, der Papst war selbst in Not und konnte ihm nicht helfen, da Florenz vom Feinde bedroht war. Florenz blieb unbehelligt, der Feind zog gegen Rom selbst, das mit dem Papst am 6.5.1527 in seine Hände fiel. Der Erzbisc hof war über Florenz, Venedig nach Salzburg zum Kardinal und Erzbischof Matthäus Lang (März) und dann weiter nach Prag zum kaiserlichen Statthalter, Erzherzog Ferdinand von Oesterreich, König von Böhmen-Ungarn, gereist. Von Prag (24.3.) ging er nac h Regensburg (2.4.), um dort an einem Reichstage teilzunehmen. Am 23.6.1527 kam es im Ordenshause zu Eschenbach bei Heilbronn zu einem Gespräch, nachdem er vergebens in Regensburg auf den Beginn des Reichstages gewartet hatte. Der Erzbischof trat offen mit seinem Plane hervor: Er w ollte, gestützt auf päpstliche Breven an den kaiserlichen Statthalter und und an die Ordensmeister von Deutschland und Livland, durch die Wahl eines Hochmeisters dem Orden wiederum ein Haupt geben. Man ging auf den Vorschlag nicht ein, weil das große Kapitel zu Mergentheim am 16.12.1526 bereits beschlossen hatte, daß der Deutschmeister (Walter von Cronberg, der Johann nicht gut gesinnt war!) f ür immer Administrator des Hochmeisteramtes sein sollte. Der Erzbischof zielte dagegen auf Walter von Plettenberg als Hochmeister ab, der ihm auch noch am 6.7.1527 geschrieben hatte, er möchte die Verhandlungen w egen des Hochmeisteramtes fortsetzen. Der Erzbischof war über Köln (12.7.) nach Calais (22.7.) gereist, um auf dem Seewege zum Kaiser nach Madrid zu gelangen. Aus beiden Städten hatte er an Plettenberg über die Verhandlungen in Eschenbac h geschrieben. Noch zwei Tagesreisen von Madrid entfernt, wurde er in Torquemada, an der Grenze von Biskaya, vier Meilen von Placentia, von der Ruhr befallen, die ihn am 9.9.1527 hinwegraffte. Als er sein Ende nahe fühlte, empfahl er den Herzog Georg von Braunschweig-Wolfenbüttel, Dompropst zu Köln, als seinen Nachfolger in Riga und den kaiserlichen Vizekanzler Balthasar Merklin von Waldkirch als Bisc hof von Dorpat. Der Kaiser, aus des Erzbischofs Briefschaften, die er sich vorlegen ließ, über die Wünsche des Dahingesc hiedenen unterrichtet, schickte einen Bevollmächtigten nach Livland mit der Forderung, die dortigen Unruhen beizulegen. Den Wolmarer Vertrag erkannte er nicht an, er befahl vielmehr, die Rigenser sollten dem neuen Erzbisc hof wieder huldigen und ihm alles zurüc kgeben, was sie Blankenfeld genommen hatten. Der Meister sollte dazu helfen. Tatsächlich bekam der neue Erzbischof die halbe Oberherrlich keit zurück und nahm am 14.8.1530 die Huldigung der Stadt entgegen. In Torquemada sind auf Veranlassung des Staatssekretärs von Jakobi 1897/98 Nachforschungen angestellt worden, man hat seinen Sc hädel nordischer Abstammung und Gewänder gefunden, die indessen nach der Art ihrer Musterung zweifelhaft erscheinen lassen, ob der Gefundene tatsächlich der Erzbischof Johannes Blankenfeld ist. Die Urkunden der Kirche sind 1808 durch die Franzosen vernichtet worden, die Pfarrbücher beginnen erst 1567. Johannes war ein ganzer Mann, eine gewaltige Persönlichkeit von hohem Verstande und großer Gelehrsamkeit, von bewunderswertem diplomatischen Geschick und gewandtem Benehmen, von leidenschaftlichem, unbeugsamen Charakter, der sich selbst auf verlorenem Posten treu blieb und für das Papsttum das zu retten versuchte, was noch möglich erschien. Er war der letzte starke Kämpfer Roms in Livland, der zwar die Schäden in der Katholischen Kirche kannte und gegen sie aufgetreten war, der aber glaubte, eine Spaltung der Kirche noch verhüten zu können. Die Gewalt der lutherischen Bewegung hatte er unterschätzt, er baute zu stark auf den Einfluß der Kurie und den des Kaisers, als er Bann und Acht als letzte Maßnahme einsetzte. Auch wer kirc hlich auf einem andern Boden steht, wird Johann Blankenfeld bewundern und hochschätzen müssen! Die hier und da aufgetretene Behauptung, er sei als Professor in Frkf. (Od.) verheiratet gewesen und habe sich über das Coelibat hinweggesetzt, ist ein Irrtum.

[Bearbeiten] Verfolgen

[Bearbeiten] BKL Dämon/Daemon/Cron

[Bearbeiten] Schieber, Regler

= Element der GUI

[Bearbeiten] Tabellenkalkulation

http://de.wikipedia.org/wiki/Tabellenkalkulation (hier stehn sie alle drin)

  • unter Kategorie:Büroanwendung
  • oder Kategorie:Anwendungsprogramm

[Bearbeiten] Kontrollstrukturen

Kat: http://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Programmiersprachelement

Grundkonstrukte der Programmierung:

  1. - Folge Sequenz
  2. - Auswahl Selektion, Alternative
  3. - Wiederholung Iteration

http://de.wikipedia.org/wiki/Kontrollstruktur

zu 2- Verzweigung (Programmierung) http://de.wikipedia.org/wiki/Verzweigung_%28Programmierung%29

zu 3- Schleife (Programmierung) http://de.wikipedia.org/wiki/Schleife_%28Programmierung%29

[Bearbeiten] Strohband

Auch Strohband hier eintragen: http://de.wikipedia.org/wiki/Regierender_B%C3%BCrgermeister_von_Berlin


<formulieren!> Thomas Blankenfeldes erste Ehefrau ist vermutlich eine Tochter Heinrich Strohbands, eines Sohnes des Berliner Bürgermeisters Henning Strohband (ab 1401).


Wappen Strohband: in schwarzem Feld eine rote Rose, umgeben von einem gelben Strohkranz

[Bearbeiten] Barthold Strohband

Bürgermeister von 1465 bis 1466

Barthold Strohband, ein Sohn Henning Strohbands, des ersten Berliner Bürgermeisters aus dieser angesehenen und berühmten Familie, hatte sich wie sein Vater und seine Brüder Heinrich und Caspar 1447/1448 am Aufruhr gegen Friedrich II. Eisenzahn beteiligt (siehe Henning Strohband, Amtsantritt 1401). Wie diese wurde auch er vom Gericht zu Spandau zu Geldstrafen und Lehensentzug verurteilt. Mit der 1451 erfolgten Begnadigung erhielten die Strohbands auch ihre Lehen zurück. 1465 konnte Barthold die oberste Stadtfunktion einnehmen, ist aber vermutlich kurz nach Ablauf seines ersten Amtsjahres verstorben. Er hinterließ einen gleichnamigen Sohn.

[Bearbeiten] Weblinks

DEFAULTSORT:Strohband, Barthold Kategorie:Mann Kategorie:Deutscher Kategorie:Bürgermeister (Berlin) Kategorie:Geboren ???? Kategorie:Gestorben ????

[Bearbeiten] Henning Strohband

Henning Strohband (* um 1350; † um 1409???) war Berliner Bürgermeister. Er stammt aus einer alten märkischen Familie, die ursprünglich in Frankfurt (Oder) absässig war. Er selbst hatte das oberste Staatsamt von 1401 bis 1410 und von 1421 bis 1447 im obligatorischen jährlichen Wechsel inne. Auch sein Sohn Barthold Strohband wurde Berliner Bürgermeister.

Strohband war Lehns- und Grundherr in Wartenberg und Selchow und erhielt die Abgaben von Strausberg.

1426 zog Strohband zusammen mit den Bürgermeistern Bastian von Welsickendorf und Paul von Blankenfelde und dem Cöllner Thomas Wins wieder gegen die Pommern, die durch einen Verrat Prenzlau genommen hatten, und besiegten diese. Diese Allianz führte endgültig zum Zusammenschluss der Städte Berlin und Cölln.

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Blankenfelde war zusammen mit seinem älteren Bruder Wilhelm in den Jahren 1447/48 an den gegen den 
Kurfürsten Friedrich II. Eisenzahn gerichteten [[Berliner 
Unwille|Unruhen]] beteiligt (siehe hier). Bereits kurz nach dem 
Urteil wurden beide begnadigt und erhielten später auch ihren Besitz zurück. 

In der siebenten Amtsperiode von Henning Strohband setzte eine Reihe folgenschwerer Ereignisse für Berlin ein. Nach der mehr losen Vereinigung von Berlin und Cölln im Jahre 1307 beschlossen 1432 die Regierenden beider Städte, sich zu einer außen- und innenpolitische Angelegenheiten regelnden Gemeinschaft zusammenzuschließen. Gerichtet war diese Verbindung gegen Bestrebungen des Kurfürsten, die Selbständigkeit der Städte einzuschränken. Andererseits glaubten die herrschenden Patriziergeschlechter in Berlin und Cölln, durch ihre nunmehr vereinte Macht die nach Beteiligung am Stadtregiment drängenden breiteren Schichten des Bürgertums in ihre Schranken verweisen zu können. Die alltäglichen Konflikte zwischen beiden Städten, die sich oft als Konkurrenten betrachteten, wurden zurückgestellt.

Nach der aus diesem Anlass beschlossenen neuen Stadtverfassung wurde der gemeinsame Ratskörper von zwei Bürgermeistern und zehn Ratsmannen aus Berlin, von einem Bürgermeister und fünf Ratsmannen aus Cölln gebildet, Zins und Schoß (Abgabe) gemeinsam eingezogen und grundsätzlich für beide Städte verwendet. Die Kämmereigüter waren von jetzt an gemeinsamer Besitz, auch die Feldmarken konnten gemeinschaftlich genutzt werden. Das Bürgerrecht galt für beide Städte. Wochen- und Jahrmärkte wurden terminlich abgestimmt, um leidige Konkurrenzstreitigkeiten auszuschalten. Die Handwerkerinnungen blieben aber nach wie vor getrennt.

Die 1432 geschlossene Vereinigung hielt aber nur etwa zehn Jahre vor. Wieder einmal brachen innerstädtische Auseinandersetzungen aus. Besonders die in den "Viergewerken" vereinigten wichtigsten Handwerkerinnungen der Knochenhauer (Fleischer), Bäcker, Schuhmacher und Tuchmacher lehnten sich gegen den gemeinsamen Rat auf, dessen Amtsführung nach ihrer Meinung nur Schaden und Verderben für beide Städte gebracht hätte und forderten die Trennung Berlins und Cöllns. Der Streit nahm ein solches Ausmaß an, dass er gütlich nicht mehr beigelegt werden konnte und die Städte faktisch unregierbar geworden waren.

Die Bürgermeister Henning Strohband und Jacob Heidicke aus Berlin sowie der Cöllner Bürgermeister legten - wie auch sämtliche Ratsmitglieder - am 26. Februar 1442 ihre Ämter nieder, erschienen mit Viergewerken und Gemeinen vor dem seit 1440 regierenden Kurfürsten Friedrich II. Eisenzahn, händigten ihm die Schlüssel zu den Stadttoren aus und riefen ihn zum Schiedsrichter an. Friedrich II. Eisenzahn, der noch weitaus stärker als sein Vorgänger nach Begrenzung der Macht der Städte trachtete - bereits bei der Erbhuldigung 1440 hatte er entgegen allen Gepflogenheiten zuerst die Eidesleistung entgegengenommen und dann erst die Privilegien der Städte bestätigt - nutzte diese Möglichkeit, um die Stadtregierung seiner Kontrolle zu unterwerfen. Er verfügte die Separierung von Berlin und Cölln, ernannte für jede Stadt wieder einen eigenen Rat und setzte für Berlin als Bürgermeister Johann Rathenow - der bereits von 1438 bis 1439 und von 1440 bis 1441 dieses Amt versehen hatte - und Augustin Völker, für Cölln Jacob Tiedicke ein. Um die patrizische Stadtherrschaft zu schwächen, ordnete er die Einbeziehung von Angehörigen der Viergewerke und der gemeinen Bürgerschaft in den Rat an und behielt sich das Recht der Bestätigung der gewählten Ratsherren und Bürgermeister vor. Das Eingehen von Bündnissen mit anderen Städten ohne Einwilligung des Landesherrn wurde verboten.

Die neuen Räte, Viergewerke und gemeine Bürgerschaft schworen Friedrich II. Eisenzahn Gehorsam und gelobten, alle seine Anordnungen einzuhalten. Offenbar hielten sich die Städte aber nicht daran, denn bereits im August desselben Jahres schränkte der Kurfürst deren Rechte noch weiter ein: Sie wurden gezwungen, ihm das höhere und niedere Gericht, das gemeinsame Rathaus an der Langen Brücke (heute Rathausbrücke) als künftigen Sitz des kurfürstliche Richters, das Niederlagsrecht, das heißt das Recht zur Einziehung von Steuern von durchreisenden fremden Kaufleuten, und einen Platz an der Cöllner Stadtmauer zum Bau eines Schlosses zu überlassen. Die Güter Tempelhof, Mariendorf, Marienfelde, Rixdorf (heute Neukölln), die Berlin und Cölln 1435 vom Johanniterorden für eine hohe Summe erworben hatten und vom Kurfürsten inzwischen beschlagnahmt worden waren, erhielten sie hingegen zurück.

Die Maßnahmen Friedrichs II. Eisenzahn führten zu wachsendem Unmut in der Bevölkerung. Verstärkt wurde dieser durch die angeordnete Überprüfung von Lehensurkunden durch landesherrliche Beamte. Neben dem Patriziat, das über erhebliche Besitzungen verfügte, hatten auch einfache Bürger kleine Lehen oder Anteile daran in der Umgebung Berlins erworben, ohne mitunter die vorgeschriebene Einwilligung des Kurfürsten einzuholen. Jetzt mussten sie den entschädigungslosen Einzug dieses ihres Eigentums befürchten. Die Erbitterung der Berliner führte schließlich Ende 1447 / Anfang 1448 zu gewalttätigen, gegen markgräfliche Amtsträger und Einrichtungen gerichtete Aktionen, die als "Berliner Unwille" in die Geschichte eingingen. Den kurfürstlichen Richter warf man ins Gefängnis, seinen Dienern wurde das Betreten der Stadt untersagt. Im Hohen Haus, dem Wohnsitz des Kurfürsten in Berlin, vernichtete man in der dort befindlichen kurfürstlichen Kanzlei eine Reihe von Dokumenten - offensichtlich Beweisstücke über angeblich unrechtmäßig erworbene Lehen. Die Aufständischen öffneten das zur Anlage eines Schlossgrabens errichtete Wehr, was zur Überflutung eines Teils des Schlossbaugeländes führte.

Die daraufhin durch den Kurfürsten veranlasste Vorladung der gesamten Bürgerschaft der Doppelstadt vor das landesherrliche Gericht zu Spandau wurde von Berlin und Cölln zurückgewiesen, die bewaffnete Verteidigung vorbereitet und um die Unterstützung verbündeter Städte nachgesucht. Diese allerdings versagten eine direkte Hilfe, bemühten sich jedoch gemeinsam mit einigen geistlichen und weltlichen Würdenträgern, die verfeindeten Seiten zu einem Vergleich zu bewegen. Im Mai 1448 erfolgte dann auch vor den in Spandau versammelten Ständen die Beilegung des Konflikts. Berlin und Cölln mussten erneut die Festlegungen vom August 1442 anerkennen. Vor einer weiterführenden Beschränkung der Städtefreiheit sah der Kurfürst ab. Auch konnte er eine völlige Trennung Berlins und Cöllns nicht durchsetzen. Der 1307 hergestellte Status einer Städteunion blieb bestehen. Hart bestraft wurden hingegen die Anführer des Aufruhrs, sämtlich Angehörige der reichen Patrizier- und Ratsfamilien. Ihre Lehen wurden eingezogen und hohe Geldstrafen verhängt. Über einige von ihnen sprach man sogar ein Verbannungsurteil aus: sie durften sich nicht mehr in den größeren Städten der Mark und in Spandau aufhalten. Die Alleinherrschaft des Patriziats war damit beendet.

Auch Henning Strohband hatte sich an diesem Aufstand beteiligt. Das Gericht in Spandau verurteilte ihn und seine Söhne Barthold, Heinrich und Caspar zur Zahlung von 2000 Gulden und zum Verlust ihrer Lehen. Außerdem musste er auf eine beträchtliche Geldsumme verzichten, die ihm der Kurfürst noch schuldete. Mehr als zwei Jahre waren sie genötigt, die Folgen der Strafe zu tragen. 1451 wurden sie begnadigt und erhielten ihre Lehen zurück.

Der Historiker Carl Brecht ("Berliner Geschlechter", Bd. 1, Berlin 1888) zieht aus der langen Amtsunterbrechung bei Henning Strohband zwischen 1410 und 1421 die Schlussfolgerung, dass es sich um zwei Personen gleichen Namens handeln muss, vermutlich um Vater und Sohn, da es allen Gebräuchen jener Zeit widersprechen würde, einen Bürgermeister, der fünfmal hintereinander das Amt innehatte, in den darauf folgenden elf Jahren bei den Wahlen zu übergehen. Belegen kann Carl Brecht diese Annahme nicht. Wie vorherrschend in der einschlägigen Literatur, geht auch die vorliegende Darstellung von nur einer Person aus.

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Weblinks


[Bearbeiten] Wins

[Bearbeiten] Christoph Wins

+ 25. 5. 1519


Bürgermeister von 1501 bis 1502, 1503 bis 1504, 1505 bis 1506, 1507 bis 1508, 1510 bis 1511, 1512 bis 1513, 1514 bis 1515, 1516 bis 1517, 1518 bis 1519


Während der Regentschaft Joachims I. Nestor konnten sich die alten Patriziergeschlechter noch einmal vorübergehend ihr Monopol auf die Ratsstellen zurückerobern. Dieses hatten sie verloren, als ab Mitte des 15. Jahrhunderts gemäß einer Verfügung Friedrichs II. Eisenzahn auch Vertreter der Zünfte regelmäßig in die Stadtregierung einbezogen werden mussten - sei es als Ratsmitglied oder sogar als Bürgermeister.

Christoph Wins war das fünfte und letzte Stadtoberhaupt aus dieser wohlhabenden Ratsfamilie, die zur Zeit seines Amtsantritts noch so reich war, dass sie dem Hochmeister des Deutschen Ritterordens Kredit gewähren konnte. Dank ihrer Geldgeschäfte vermochte sie gegen 1504 ihre bisherigen ländlichen Besitzungen um die vier Dörfer Hohen Neuendorf, Borgsdorf, Hermsdorf und Birkenwerder sowie der wüsten (verfallenen und entvölkerten) Feldmark Berkow (das heutige Bergfelde) zu vermehren.

Christoph Wins befasste sich mit Warenhandel sowie Geldgeschäften und stand in reger Beziehung zu auswärtigen Großhandlungen. Laut Eintragungen im städtischen Schöffenbuch lieh er sich jedoch häufig kleinere Geldbeträge aus. Das könnte darauf hindeuten, dass seine eigene Vermögenslage im Unterschied zu der anderer Angehöriger des Winsschen Geschlechts nicht allzu günstig war. Regelmäßig scheint er die Leipziger Märkte aufgesucht zu haben, da er für die Rückzahlung seiner Schulden fast immer die Zeit einer der nächsten Messen in Leipzig anberaumte.

In seine Amtszeit fielen die Tumulte 1515 (siehe Bürgermeister Joachim Reiche sen., Amtsantritt 1496), der Abriss des alten gemeinsamen Berliner und Cöllner Rathauses an der Langen Brücke (der heutigen Rathausbrücke) im Jahre 1514 auf Veranlassung des Kurfürsten und der Ausbruch einer Epidemie 1516 - es kann sich um die Pest, aber auch um eine andere Seuche gehandelt haben -, die derart heftig gewütet haben muss, dass, wie es in alten Schriften heißt, auch alle Totengräber gestorben sind und ein jeder die Seinigen selbst bestatten musste.

Christoph Wins wurde nach seinem Tod am 25. Mai 1519 in der Berliner Marienkirche beigesetzt. Sein Wappenschild wurde neben der Orgel angebracht. Er hinterließ vier Söhne.

1525 ist nochmals ein Mitglied der Familie Wins als Ratsmann nachweisbar, einige Jahrzehnte danach sind nur noch wenige Vertreter dieses Geschlechts in Berlin zu finden. Zwei Linien waren zum Landadel übergegangen; die Berliner Linie aber verarmte in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts völlig.

[Bearbeiten] Jacob Wins

Bürgermeister von 1488 bis 1489, 1490 bis 1491, 1492 bis 1493, 1494 bis 1495, 1495 bis 1496, 1497 bis 1498, 1499 bis 1500

Wie bereits bei Bürgermeister Valentin Wins (Amtsantritt 1465) erwähnt, gehörten die Wins zu den ersten Berliner Patrizierfamilien, die gegen Ende des 15. Jahrhunderts in kurfürstliche Dienste traten. Vermutlich versah auch Jacob Wins ein solches Hofamt, denn bereits 1481 erhielt er für "geleistete Dienste" vom damaligen Kurfürsten Albrecht III. Achilles einen Hof zu Treben an der Oder als erbliches Lehen. Diese Verdienste können allerdings auch in Geldbeihilfen für den Hof bestanden haben.

1487, ein Jahr vor seiner Wahl zum Bürgermeister, bestätigte ihm Johann I. Cicero sein vom kurfürstlichen Sekretär Brunnemann erworbenes Burglehen in der Klosterstraße. Burglehen oder Burglehenhäuser waren ehemalige kurfürstliche Gebäude, die nach der Fertigstellung des Schlosses 1451 vom Landesherrn ursprünglich an seine Gefolgsleute als Wohnstatt übergeben worden waren. Im Laufe der Zeit erhielten aber auch Angehörige begüterter und angesehener Familien aus der Bürgerschaft das Privileg, solch ein Haus zu erwerben, dessen Bewohner von der Zahlung städtischer Steuern befreit waren und überdies nicht der Gerichtsbarkeit der Stadt, sondern unmittelbar der des Hofes unterstanden.

[Bearbeiten] Nikolaus Wins

Bürgermeister von 1458 bis 1459, 1460 bis 1461, 1462 bis 1463, 1464 bis 1465, 1466 bis 1467, 1468 bis 1469

Nikolaus Wins war nach Thomas Wins (Amtsantritt 1426) der zweite aus dieser begüterten Ratsfamilie, der das oberste Stadtamt verwaltete. Auch er wurde infolge des "Berliner Unwillens" als Beteiligter vom Spandauer Strafgericht 1448 verurteilt (siehe Henning Strohband, Amtsantritt 1401), erhielt aber sehr bald wie auch andere Angehörigen seiner Familie die vom Kurfürsten eingezogenen Lehen zurück. In den nachfolgenden Jahren vermochte er seinen Besitz noch beträchtlich auszudehnen.

Im ersten Jahr seiner Amtszeit konnten Berlin und Cölln das Dorf Bergholz für 560 Rheinische Gulden vom Kurfürsten erwerben.

[Bearbeiten] Thomas Wins

Bürgermeister von 1426 bis 1427, 1428 bis 1429, 1432 bis 1433, 1434 bis 1435, 1436 bis 1437, 1438 bis 1439, 1440 bis 1441, 1443 bis 1444, 1445 bis 1446, 1447 bis 1448


Die Familie Wins war wie die Strohbands ursprünglich in Frankfurt an der Oder ansässig. Angehörige dieser Familie siedelten später nach Berlin und Cölln über, wo sie bald in die Stadtaristokratie aufstiegen und ihren Reichtum um ein vielfaches vermehren konnten.

Thomas Wins wurde in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts Bürger und kurz danach 1426 Bürgermeister von Berlin - der erste von insgesamt fünf aus diesem Geschlecht stammenden Stadtoberhäuptern.

Friedrich II. Eisenzahn hatte 1442 nach der Auflösung des gemeinsamen Rates von Berlin und Cölln und der damit verbundenen Trennung der Städte erstmalig die unbedingte Bestätigung gewählter Bürgermeister und Ratsmitglieder durch den Landesherrn verfügt (siehe Henning Strohband, Amtsbeginn 1401). Thomas Wins' Bestätigung datiert vom 16. April 1443.

Zwischen 1427 und 1443 erwarb er ansehnliche Besitztümer in der Umgebung Berlins wie zum Beispiel das Dorf Blankenburg, Eigentum in Wartenberg, Klein Klienitz, Falkenberg, Biesdorf, Hebungen (Abgaben) in Altlandsberg und anderwärts. Durch seinen Wohlstand und seine hohe Stellung gehörte er zu den angesehensten Bürgern von Berlin und Cölln, bis auch er sich wegen seiner Beteiligung am Aufruhr gegen Friedrich II. Eisenzahn 1447/48 mit seinen Söhnen vor dem Spandauer Gericht verantworten musste. Die ihnen verliehenen Lehen wurden eingezogen und eine hohe Geldstrafe verhängt. Thomas Wins verlor sein Amt als Bürgermeister. Aber bereits ein Jahr später hatten er und seine Angehörigen den größten Teil ihrer Lehen zurückerhalten. Auch das Bürgermeisteramt und andere wichtige städtische Posten konnten später von der Familie Wins wieder eingenommen werden.

[Bearbeiten] Valentin Wins

Bürgermeister von 1465 bis 1466, 1467 bis 1468, 1469 bis 1470, 1471 bis 1472, 1473 bis 1474

Mit Valentin Wins stand der dritte Angehörige dieses Patriziergeschlechts an der Spitze der Stadt. Sein Vater Thomas war als erster der Familie Wins 1426 in das hohe Amt des Bürgermeisters gewählt worden.

Die Wins gehörten zu den ersten Ratsgeschlechtern, die sich Ende des 15. Jahrhunderts in kurfürstliche Dienste begaben. So wurde der gleichnamige Sohn von Bürgermeister Valentin Wins nachweislich 1497 zum kurfürstlichen Kanzleischreiber und 1499 zum Rentmeister (Beamter für die Beaufsichtigung der Domänen) ernannt, ein anderer Angehöriger des Winsschen Geschlechts, Georg, hatte die Stelle eines kurfürstlichen Sekretärs inne.


aus: http://der-fillaepp.realmaddin.net/klaus/elkeahnentafel/w.html

[Bearbeiten] 162137 Katharine Wins

Büste erhalten, * um 1415, + nach 1475, Leibgedinge 24.8.1436, urk. 27.11.1466 und zum letzten Mal 1475. (Q 29, 15, 26)
oo vor 1435 Wilke I Blankenfeld

[Bearbeiten] 324274 Thomas III Wins

1. Bürgermeister in Berlin, * um 1380, + vor 4.2.1465 (Belehnung seiner Söhne), im Rat 1426/47, 2. Bürgermeister 1426, 28, 30, 32, 34, 1. Bürgermeister 1436, 38, 40, 43, 45, nach ihm die Wins-Str, Lehn- und Grundherr in Falkenberg, Blankenburg, Riesdorf, Wassow, belehnt mit Einkünften aus Wartenberg, Klein Kienitz, Falkenberg, Wedigendorf, Alt-Landsberg, Heinersdorf, Groß Lübichow, Buchholz u.a.d. Rathaus zu Frankfurt/O., Pfandbesitzer der Urbede von Freienwalde (Geldverlegenheit der von Uchtenhagen auf Freien-walde) für seine Frau, seine Söhne und die Töchter Catharina oo Wilke Blankenfelde, und Gertrud oo Fritz Belkow in Frankfurt/Oder; Gemeinschaftskauf mit Schwiegervater Hein-rich Glienicke der ebenfalls ein Leibgedinge für seine Frau u. die 3 verheirateten Töchter. 1436 Bestätigung dieses Rentenkaufs von 10 Schock durch den Cöllner Bürger Heinrich Glienicke für sich, seine Frau Anna, die Ehefrauen des Thomas Wins, Henning Stroband und Hans Glienicke auf Lenbenszeit als Leibgedinge. verliert 1448 beim Berliner Unwillen seine Lehen, 1452 neu belehnt, oo 7.8.1419, 5 Kinder. Er befehligte 1426 die Mannschaft aus Cölln, die Markgraf Johannes gegen die Pommern auf-geboten hatte. Die Pommern, die Prenzlau durch verrat genommen hatten, wurden im Herbst 1426 besiegt. Wirkte am 2.9.1426 als Ratgeber des markgrafen in dem Bescheide, durch welchen der Markgraf die Streitigkeiten zwischen Rat und Bürgerschaft von Prenzlau schlichtete. Am 5.5.1427 Zeuge im Kaufvertrag des Hans v. Uchtenhagen mit dem von Arnim über das Schloß Biesenthal. 1429 Mitglied d. Gerichtshofes, zusammengesetzt aus Bischöfen, Edlen und Rittern, den Markgraf Johann zur Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Fürsten und der Stadt Frankfurt/Oder zusammengerufen hatte. 1439 als Erster Bürgermeister genannt im Vertrag zwischen den Ratsleuten von Spandau und denen von berlin und Cölln am 30.5. (darin ging es um die Entrichtung von Zöllen und die Niederlage der Einwohner der genannten Städte). Ferner genannt in der Verordnung des Rats zu Berlin und Cölln zugunsten des Schuhmachergewerks wegen des Lederkaufs in beiden Städten. Im Landtags-Abschied vom 15.6.1445 erwähnt Kurfürst Friedrich, daß Wins zu den Standespersonen gehört habe, die er wegen der strittigen Frage des geistlichen gerichts konsultiert habe.

Thomas Wins nahm im Aufstand der Städte Berlin und Cölln, dem "Berliner Unwillen", Partei gegen den Landesherrn. Deshalb mußte er mit seinen Söhnen Hans, Valentin und Martin in der Kurfürstin Stube auf dem Torhause zu Spandau erscheinen und wurde zu einer Strafe von 2000 Gulden abgeschätzt (24.9.1448). Am Sonnabend, 5.10.1448 mußte er mit seinen Söhnen die verliehenen Lehen zurückgegeben und endgültig 1000 fl Strafe zahlen. Durch einen Gnadenerweis seines Landesherrn erhielt er einige Monate nach dieser Verurteilung sein Vermögen zurück. Am 3.1.1449 erklärte er für sich, seine Ehefrau und seine Söhne mit Ehefrauen, daß er und die Seinen sich ihm in Treue und Gehorsam unterwerfen wollen. Zu den nicht zurückgegebenen Lehen gehörten u.a. Hebungen vom landesherrlichen Anteil von Falkenberg; März 1450 erhielt der Hofrichter Peter v.d.Groeben 8 ½ Stück Geldes mit dem halben obersten Gericht in Falkenberg, und 2.1.1453 der Rat Lüdicke von Arnim und dessen Bruder 4 Hufen in Wesow, alles früher Wins Lehen. Ganz WBiesow erscheint 1472 in ungeteiltem Besitz der Pfuhle. 1448 fand der Fürst, daß auf Thomas 1427 erkauften Besitzungen in Blankenburg das Leibgedinge seiner Ehefrau von ihrem 1. Ehemann haftete, aber ohne Verschreibung des Landesherrn. Der Kurfürst nahm es von der Enteignung aus und bestätigte es am 3.8.1449.

XI Am 3.7.1454 erhielt Thomas das "Dorf Blankenburg mit .... aller Pfennigpflege an Renten und Zinsen und mit aller Kornpflege an Roggen, Gerste und Hafer", ferner in Wartenberg zusammen 42 Groschen und 22 Scheffel Hafer "in aller Maß, als die der genannte Thomas Wins vormals auch von uns zu Mannlehen gehabt hat"; auch in Falkenberg erwirbt er den eingebüßten Besitz zurück. Am 2.1.1460 wird er mit Bruder Martin mit Einkünften aus den Dörfern Heinersdorf, Buchholz und dem landesherrlichen Anteil von Falkenberg belehnt. 1461 erhält er eine Rente vom Jungfrauenkloster vor Spandau.

Thomas war "ein Mann von ganz bedeutendem Reichtum".
ooI nach 17.10.1409 Gertrud Dannewitz, + Berlin vor 7.8.1419, 5 Kinder, (Q 29, 26)

Bürgermeister von 1426 bis 1427, 1428 bis 1429 1432 bis 1433, 1434 bis 1435 1436 bis 1437, 1438 bis 1439 1440 bis 1441, 1443 bis 1444 1445 bis 1446, 1447 bis 1448

Thomas Wins wurde in der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts Bürger und kurz danach 1426 Bürgermeister von Berlin - der erste von insgesamt fünf aus diesem Geschlecht stammenden Stadtoberhäuptern.

Friedrich II. Eisenzahn hatte 1442 nach der Auflösung des gemeinsamen Rates von Berlin und Cölln und der damit verbundenen Trennung der Städte erstmalig die unbedingte Bestätigung gewählter Bürgermeister und Ratsmitglieder durch den Landesherrn verfügt (siehe Henning Strohband, Amtsbeginn 1401). Thomas Wins' Be-stätigung datiert vom 16. April 1443.

Zwischen 1427 und 1443 erwarb er ansehnliche Besitztümer in der Umgebung Berlins wie zum Beispiel das Dorf Blankenburg, Eigentum in Wartenberg, Klein Klienitz, Falkenberg, Biesdorf, Hebungen (Abgaben) in Altlands-berg und anderwärts. Durch seinen Wohlstand und seine hohe Stellung gehörte er zu den angesehensten Bürgern von Berlin und Cölln, bis auch er sich wegen seiner Beteiligung am Aufruhr gegen Friedrich II. Eisenzahn 1447/48 mit seinen Söhnen vor dem Spandauer Gericht verantworten mußte. Die ihnen verliehenen Lehen wurden eingezogen und eine hohe Geldstrafe verhängt. Thomas Wins verlor sein Amt als Bürgermeister. Aber bereits ein Jahr später hatten er und seine Angehörigen den größten Teil ihrer Lehen zurückerhalten. Auch das Bürgermei-steramt und andere wichtige städtische Posten konnten später von der Familie Wins wieder eingenommen werden.
ooII vor 7.8.1419 Gertrud Glienike

[Bearbeiten] Nikolaus

  • um 1350, + vor 29.8.1439 (Belehnung seiner Söhne), Ratman zu Berlin, Lehns- und Grundherr in Falkenberg, am 3.9.1410 von Dietrich von Quitzow gefangen genommen und in Ketten gelegt.

Q 77: 1392 vom Rat Berlin mit seinen Söhnen belehnt mitdem Dorfe Falkenberg. Er gehörte zu den Bürgern, die 1410 Dietrich von Quitzow die Beute (städtische Viehherden) abjagten, aber in Gefangenschaft gerieten und erst nach längerer Zeit gegen hohes Lösegeld freigelassen wurden. Der Chronist:" Quitzow hat etliche Berliner tödlich verwundet und 16 nam,haftige mit Pferd und Waffen gefangen hinweg geführt, darunter ein fürnemer Mann mit Namen Nickel Wyns gewesen, welchen er mit den Füßen in harte eyserne Fessel jämmerlich und schändlich als den ärgsten Dieb und Räuber. Der doch ein ehrlicher Mann war, setzen lassen."

[Bearbeiten] Koppe I.

auch Jacob, 1392 indirekt bezeugt als "junger Koppen", * um 1330, + vor 1410
oo Gertrud Buchholz, " die alte Winsen", 3 Söhne: Coppen II, Curd, Nickel (Nickolaus, Claus)

[Bearbeiten] Tömke II. der Jüngere

  • um 1305

[Bearbeiten] Tömke I.

er soll von seiner Heimat Winsen/Luhe nach Berlin gezogen sein und 1331 in der Schlacht bei Kremmen dem Markgrafen Ludwig das Leben gerettet haben und deshalb zum Ritter geschlagen worden sein.


[Bearbeiten] Andere




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