Zollkontrolle
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Unter Zollkontrolle versteht man gemeinhin die Überprüfung von Waren, Beförderungspapieren und Personen beim Übertritt über eine Grenze beziehungsweise direkt im Anschluss daran. Sie können stattfinden an Grenzübergängen, Flughafenterminals, im Zug, in Häfen und Flüssen oder auf der Autobahn. Sie ist von der Grenzkontrolle zu unterscheiden, die auch die Passkontrolle mit einschließt.
[Bearbeiten] Deutschland
Die Zuständigkeit der Zollkontrollen liegt bei der Bundeszollverwaltung und sie werden hauptsächlich von Beamten des Grenzaufsichtsdienstes an der Grenze zur Schweiz, an Grenzübergangsstellen von Flughäfen und See- und Freihäfen (zusammen mit Beamten des Grenzabfertigungsdienstes), in Zügen oder auch in küstennahen Gewässern durch den Wasserzoll durchgeführt. Daneben gibt es noch die Kontrollen der Mobilen Kontrollgruppen, die nicht auf den grenznahen Raum beschränkt sind, sondern überall in der Bundesrepublik stattfinden können.
Die Überprüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit sind keine Zollkontrollen im eigentlichen Sinne, da eine solche Prüfung nicht auf den Grenzübertritt (inklusive Durchfuhr) und das Verbringen von Waren, Substanzen und Gegenständen abzielt, sondern der Bekämpfung der Schwarzarbeit dient.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
Webseiten des Deutschen Zoll
Webseiten des Österreichischen Zoll
Webseiten des schweizerischen Zoll