Virilisten
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Als Virilisten (lat. vir = Mann) bezeichnete man im Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts im Deutschland und Österreich jene Personengruppe, die aufgrund ihres Amtes als Bischof, als Richter[1] oder Rektor einer Universität[2] einen Sitz ex-officio in einer legislativen Körperschaft inne hatten.
Diese Begrifflichkeit war u.a. auch in Siebenbürgen[3] gebräuchlich. In Österreich wurden sie vom Kaiser in das Herrenhaus berufen.
Selbst heute noch existiert diese Bezeichnung. So z.B. im Österreich-Konvent des österreichischen Parlaments.[4]
Siehe auch: Virilstimme
[Bearbeiten] Weblinks
- austroarchiv.com - Österreichisches Adelsrecht 1804-1918
- „Der österreichische Föderalismus“ von Rudolf Hoke
- Tiroler Landesarchiv - Archivglossar