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Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder – Wikipedia

Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Die VBL, Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, ist eine vom Bund und den Ländern getragene Versorgungseinrichtung für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Sie gewährt Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge (Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes).

Die VBL ist als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert. Sie untersteht der Aufsicht des Bundesfinanzministeriums. Die VBL wurde am 26. Februar 1929 durch eine Errichtungsverfügung des Reichs und des Landes Preußen als Zusatzversorgungsanstalt des Reichs und der Länder (ZRL) in Berlin gegründet. Ihre Rechtsfähigkeit wurde der ZRL am 4. März 1929 durch das Land Preußen verliehen. Die ZRL residierte seit Frühjahr 1945 zunächst in Amberg. Im Jahre 1949 schlossen die Länder der westlichen Besatzungszonen eine Vereinbarung, in der festgelegt wurde, die ZRL als Anstalt des öffentlichen Rechts weiterzuführen. Die Aufsicht über die Anstalt sollte durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen im Einvernehmen mit den Finanzministerien der beteiligten Länder geführt werden, solange die ZRL ihren Sitz in Bayern hatte. Am 23. Mai 1950 übernahm das Bundesministerium der Finanzen durch Erlass die Aufsicht über die Anstalt und erklärte sich zum "Mitträger". In der ersten Satzung wurde 1951 die Anstalt in VBL umbenannt. Seit 1952 hat sie ihren Sitz in Karlsruhe. Organe der VBL sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die VBL verwaltet als größte deutsche Zusatzversorgungskasse des öffentlichen Dienstes Beiträge und Umlagen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Höhe von etwa 10 Milliarden Euro jährlich.

[Bearbeiten] Versicherungen bei der VBL

Bei der Versorgungsanstalt sind etwa vier Millionen Angestellte und Arbeiter des öffentlichen Dienstes versichert. Etwa eine Million Menschen erhalten eine Rente von der VBL, die seit 2002 „Betriebsrente“ genannt wird.

Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind in der Regel aufgrund des Tarifvertrags über die betriebliche bzw. zusätzliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienste (ATV) in der VBL pflichtversichert. Ursprünglich war gedacht, den Angestellten des öffentlichen Dienstes eine Altersversorgung zukommen zu lassen, die zusammen mit der Rente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) den Beamtenpensionen nahe kommen sollte; der Name Versorgungsanstalt weist noch darauf hin. Hieraus entstand ein besonderes Berechnungsprinzip, indem die VBL eine Gesamtrente (die Gesamtversorgung) feststellte und die jeweils gezahlte GRV-Rente mittels der VBL-Betriebsrente auf den von ihr ermittelten Gesamtversorgungsbetrag auffüllte. So konnten z. B. zwei gleichlang und immer in gleicher Gehaltsstufe Beschäftigte unterschiedlich hohe Betriebsrenten erhalten, wenn sie (aus welchen Gründen auch immer) unterschiedlich hohe GRV-Renten hatten; diese wurden mit unterschiedlich hohen Betriebsrenten auf den gleichen Gesamtbetrag aufgefüllt. Seit Umstellung auf ein Punktesystem sind die VBL-Leistungen unabhängig von der staatlichen Rente.

Der Beitrag für pflichtversicherte Arbeitnehmer im Abrechungsverband West beträgt (seit 1. Januar 2002) 7,86 Prozent des (zusatzversorgungspflichtigen) Entgelts. Davon trägt der Arbeitgeber 6,45 Prozent und der Beschäftigte als Eigenanteil 1,41 Prozent.

Die Finanzierung des Abrechnungsverbands Ost wird seit dem 1. Januar 2004 schrittweise von dem Umlageverfahren auf ein kapitalgedecktes System übergeleitet. Neben einer Umlage in Höhe von einem Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts werden hierzu zusätzliche Beiträge im Kapitaldeckungsverfahren erhoben, die von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte zu tragen sind. Seit 1. Januar 2004 zahlen die Arbeitgeber deshalb zusätzlich zur Umlage einen Beitrag in Höhe von einem Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts (0,5 Prozent Arbeitgeberanteil und 0,5 Prozent Arbeitnehmeranteil).

Nachdem der Bemessungssatz Ost ab 1.Januar 2008 auf 100 Prozent des Westeinkommens angeglichen wurde, erhöht sich für die Entgeltgruppen 1 - 9 der Beitrag zum Kapitaldeckungsverfahren für Arbeitgeber und Arbeitnehmer von jeweils 0,5 auf nunmehr 2,0 Prozent. Für die Entgeltgruppen 10 - 15 verbleibt es bei jeweils 0,5 Prozent. [1]


Zusätzlich bietet die VBL auch Möglichkeiten zur freiwilligen Versicherung im Rahmen der Produkte „VBLextra“ und „VBLdynamik“ an („Riester-Rente“ und „Entgeltumwandlung“). Das Produkt VBLextra hat dabei ähnliche Eigenschaften wie die Pflichtversicherung („VBLklassik“), während es sich bei dem Produkt VBLdynamik um eine fondsgebundene Rentenversicherung handelt.

[Bearbeiten] Einzelnachweise

  1. Bundesverwaltungsamt - Erhöhung der Beiträge zur VBL im Tarifgebiet Ost - Zugriff am 01.02.2008


[Bearbeiten] Weblinks


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