Verkehrsdienst
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Der Begriff Verkehrsdienst kann verschiedene Bedeutung haben. Allgemein sind alle Haupt- Hilfs- bzw. Nebendienste im Verkehrswesen gemeint, beispielsweise die klassischen Transportdienste, Instandsetzungsdienste, verkehrsvorbereitende und -nachbereitende Dienste (Umschlag, Lagerung), verkehrsbegleitende/ koordinierende Dienste (Makler, Reiseveranstalter, Spedition).
- Bereich in einem Verkehrsunternehmen, dem die eigentliche Verkehrsabwicklung obliegt (Vorbereitung, Durchführung und Beendigung des Verkehrsprozesses). So gibt/gab es bei Eisenbahnunternehmen u. a. den Bereich Betriebs- und Verkehrsdienst (neben den Bereichen Maschinenwirtschaft, Wagenwirtschaft, Bahnanlagen, Sicherungs-, Fernmelde- und Prozessautomatisierung).
- Kurzform für Verkehrsdienstleistung
- Organisationen innerhalt der Verkehrspolizei. Diese führen etliche Dienste durch, die mit dem Thema Verkehr zu tun haben: Geschwindigkeitsmessungen, Lenkzeitenkontrolle, Ladungssicherheit, Verkehrserziehung, Aufnahme und Verfolgung von Verkehrsunfällen und etliche andere Tätigkeiten
- Autobahnnothilfe von privaten Träger und Vereinen, wie zum Beispiel dem Verkehrsdienst Hessen e.V., dem Verkehrsdienst Rhein-Main e.V., der Kraftfahrer Unfallhilfe e.V. oder dem Verkehrsdienst Nord e.V. Diese Vereine haben es sich zum Ziel gemacht, für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen. Hierbei werden Bereitschaftsdienste entlang verschiedener Autobahnen und Autobahnabschnitten geleistet um bei Unfällen, Staus und Gefahrenstellen rasch Absicherungsmaßnahmen durchzuführen.