Teilrepublik
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Als Teilrepublik werden in verschiedenen republikanischen Bundesstaaten (Bundesrepubliken) die Gliedstaaten bezeichnet.
Dies gilt insbesondere für:
- die Unionsrepubliken der ehemaligen Sowjetunion
- die 21 Republiken der Russischen Föderation, siehe Politische Gliederung Russlands
- die sechs Teilstaaten der früheren SFR Jugoslawien, siehe Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien
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