Steuerrichtlinie
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Steuerrichtlinien, sind von der Bundesregierung, mit Zustimmung des Bundesrates Art. 108 VII GG, an die Finanzbehörden gerichtete Anweisungen zur Rechtsauslegung, die zwecks einheitlicher Anwendung des Steuerrechts, zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Minimierung des Verwaltungsaufwands vom Finanzministerium erlassen werden.
Als Dienstanweisung binden die Richtlinien nur die Finanzverwaltungen in der Rechtsanwendung; der Steuerpflichtige kann die Anwendung der Richtlinien zu seinen Gunsten verlangen, ist jedoch seinerseits nicht gezwungen, die Anwendung zu seinen Ungunsten hinzunehmen. In diesen Fällen steht das Einspruchsverfahren und der Klageweg offen.
Allerdings sind in den Richtlinien zum Großteil die Ergebnisse bereits erfolgter Klagen im Finanzgerichtsverfahren zusammengestellt und damit sind erneute Klagen gegen die Anwendung der Richtlinien häufig bereits im Ansatz sinnlos.
Richtlinien sind, sowohl in Deutschland als auch in Österreich, zu fast jeder Steuerart erlassen worden:
- Einkommensteuerrichtlinien
- Lohnsteuerrichtlinien
- Körperschaftsteuerrichtlinien
- Umsatzsteuerrichtlinien
- Gewerbesteuerrichtlinien
- Erbschaftsteuerrichtlinien
- Anwendungserlass zur Abgabenordnung
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