Sicherheitsabstand
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Als Sicherheitsabstand bezeichnet man im Allgemeinen die räumliche Distanz zu einem Objekt oder den zeitlichen Abstand zu einem Vorgang, die das Entstehen einer Gefahr vermeiden sollen.
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[Bearbeiten] Straßenverkehr
[Bearbeiten] Definitionen
Den Sicherheitsabstand im Straßenverkehr definiert man
- zur Seite (Überholen/Gegenverkehr): hierbei ist entscheidend zu welchem Verkehrsteilnehmer. Bei einspurigen Fahrzeugen (Fahrrad, Motorrad) beträgt er mindestens 1,5 m, zu mehrspurigen Fahrzeugen mindestens 1,0 m, bei wartenden Linien- und Schulbussen mindestens 2,0 m. Der Sicherheitsabstand zur Seite ist auch von der Geschwindigkeit abhängig, da sich bei höheren Geschwindigkeiten die Spur für den Fahrer optisch verengt und da geringe Auslenkungsfehler durch die höhere Geschwindigkeit früher zu einem Verlassen der Spur führen.
- nach Vorne: nach §4 Abs. 1 StVO muss der Abstand so groß sein, dass angehalten werden kann, auch wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich gebremst wird. Was das im Einzelnen bedeutet hängt damit stark von Fahrgeschwindigkeit und Verkehrsverhältnissen ab. Nach gängigen Faustformeln gilt innerhalb geschlossener Ortschaften ein Sicherheitsabstand als ausreichend, der gleich der in 1 Sekunde gefahrenen Strecke (15 m bei 50 km/h oder 3 Pkw-Längen) ist, außerhalb geschlossener Ortschaften gleich der in 2 Sekunden gefahrenen Strecke (2-Sekunden-Test siehe unten; dies ergibt ähnliche Ergebnisse wie die Faustformel: "Abstand gleich halber Tacho" – bei 100 km/h also 50 m, entsprechend dem Abstand zwischen zwei Leitpfosten).
- Bei schlechten Strassenverhältnissen, schlechter Sicht und eventuell fahrzeugbedingt stark unterschiedlichen Bremswegen sind größere Abstände nötig [1].
[Bearbeiten] Anhalteweg und Abstand
Als Fahrzeugführer muss man sich immer bewusst sein, dass auch der Vordermann plötzlich abbremsen kann und man trotzdem noch dahinter stehen bleiben muss. Der absolute Mindestabstand muss der persönliche Reaktionsweg sein. Der gesamte Anhalteweg ist nicht notwendig, da auch der Vordermann einen - u.U. kürzeren - Bremsweg hat. Zusätzlich zu beachten ist, dass man beispielsweise auf Überlandstraßen auch innerhalb des überschaubaren Bereichs jederzeit anhalten können muss - es muss auf Sicht gefahren werden - , so dass hier zum Abstand in der Regel auch der Bremsweg einkalkuliert werden muss.
Da man nicht immer berechnen kann, wie lange zu einem bestimmten Punkt der Sicherheitsabstand sein muss, werden nur Faustformeln in den Fahrschulen gelehrt und Tipps gegeben.
Ein solcher Tipp ist der, dass der Abstand knapp zwei Sekunden betragen muss (1 km/h = ca. 0,27 m/s => 0,27 m/s * 2 s = 0,55 m > halber Tacho). Damit ist der Abstand gemeint, den man in zwei Sekunden zurücklegt. Das kann man verhältnismäßig einfach überprüfen: Man wähle etwa eine Straßenmarkierung an der der Vordermann gerade vorbei fährt. Bis man selbst diesen Punkt passiert, sollten wenigstens zwei Sekunden vergangen sein.
Früher wurden eher die Abstände in Meter angegeben. Da das Abschätzen aber so wesentlich schwieriger ist, ist man auf die Zeit übergegangen.
[Bearbeiten] Elektrotechnik
Der nicht beabsichtigte Übergang von elektrischen Ladungen bzw. elektrischen Strömen kann erhebliche Schäden verursachen. Deshalb sind hier je nach Art der Geräte, nach der Art der Umgebung und der Höhe der elektrischen Spannung spezielle Sicherheitsabstände in den einschlägigen Vorschriften definiert.
Bei Netzspannungen sind diese:
Leiter zu anderen Leitern: 3,2 mm
GND zu sämtlichen anderen Leitern: 4,0 mm
Primär zu Sekundär: 6,4 mm
[Bearbeiten] Allgemein, Maschinen- und Gerätebau
Nicht beabsichtigte Berührungen insbesondere von bewegten Geräteteilen können erhebliche Schäden verursachen. Deshalb sind hier je nach der Art der Umgebung, Art der Bewegungen und der Größen und Massen spezielle Sicherheitsabstände in den einschlägigen Sicherheitsbestimmungen definiert.
[Bearbeiten] Siehe auch:
[Bearbeiten] Quellen
- ↑ Sicherheitsinfo 8, Mobil außerorts der Bundesanstalt für Straßenwesen vom 18.9.2006
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