Diskussion:Sicherheitsabstand
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- "Als Kraftfahrer muss man jeweils den Abstand zu den seitlichen Hindernissen, die sich selbst bewegen oder auch stehen können, aber auch zu den vorausfahrenden Fahrzeugen."
Da fehlt ein Verb!--filip 00:15, 27. Mär 2004 (CET)
- "Innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt der Sicherheitsabstand 1 Sekunde Fahrgeschwindigkeit in Meter"
"Sekunde Fahrgeschwindigkeit"? Was ist dass denn? Ah, eine Strecke, die innerhalb einer Zeit mit einer gewissen Geschwindigkeit zurückgelegt wird. Das sollte man besser beschreiben. So wird man doch leicht verwirrt. Manchmal ist auch eine Formel ganz aufschlussreich, z.B.: Sicherheitsabstand = v * 1 s. --134.102.206.230 18:56, 23. Nov 2004 (CET)
Eine Quelle für die angeführten Sichheitsabstände nach vorne (1 sec/2 sec) wäre nett. In der StVO findet man diese konkreten Angaben nicht, sondern sogar eher Widersprüchliches (§4 Abs. 1 StVO):
- "Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug muß in der Regel so groß sein, daß auch dann hinter ihm gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird."
" ... plötzlich gebremst wird" heisst doch auch, dass das vorausfahrenden Fahrzeug von Jetzt auf Gleich zum Stehen kommen könnte, z.B. weil es auf ein anderes Fahrzeug auffährt. Die Reaktionszeit oder doppelte reaktionszeit ist dann schon knapp. Eigentlich reicht dann doch nur der Anhalteweg. --134.102.206.230 19:10, 23. Nov 2004 (CET)
Die hier aufgestellten Regeln sind in der Tat viel zu pauschal und sogar gefährlich. Fangen wir an mit der Frage, wie es immer wieder zu Massenkarambolagen kommt. Wenn ein Unfall passiert, bei dem ein oder zwei Fahrzeuge auf der Straße plötzlich zum Stillstand kommen, fahren nachfolgende Fahrzeuge unweigerlich auf, wenn sie nicht einen Abstand halten, der ihrem vollständigen Bremsweg entspricht. Meistens wird ein Abstand gehalten, der einer Reaktionszeit von unter 1 Sekunde entspricht. Das ist bei einer Geschwindigkeit von 130 km/h ein Abstand unter 36 m; meistens ist er bestenfalls die Hälfte davon. Der vollständige Bremsweg bei dieser Geschwindigkeit, Vollbremsung und einer Reaktionszeit von 1 Sekunde ist dagegen etwa 120 m. Alle Fahrzeuge, die einen geringeren Abstand zum Unfallort haben, fahren unweigerlich auf; und von denen mit größerem Abstand bleiben nur die verschont, die den Unfall (in der Entfernung ihres Bremswegs) bemerken und rechtzeitig die Vollbremsung auslösen - vorausgesetzt, der Hinterherfahrende fährt nicht auf. Welche Folgerung schließen wir daraus? Ich denke, man muss die Straße auf einer Strecke von mindestens des vollständigen Bremswegs (in Metern: Tacho zum Quadrat geteilt durch 200 plus Reaktionsweg als Tacho geteilt durch 5) überblicken können, um bei einem Unfall oder einem stehenden Hindernis (auch Traktor mit 20 km/h) rechtzeitig die Vollbremsung einleiten zu können (das gilt insbesondere für Dunkelheit und Nebel!). Im übrigen sollte man zum Vordermann je nach Aufmerksamkeit und Ausgeschlafenheit mindestens des Abstand einhalten, der der Reaktionszeit entspricht (Faustregel: Abstand in Metern ist Tachoanzeige mal Reaktionszeit in Sekunden geteilt durch 3,6 - unter 0,5 Sekunden ist unrealistisch). (MG)