Sempiternus Rex Christus
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Mit der Enzyklika Sempiternus Rex Christus (lat.: Christus, der ewige König) gedenkt Papst Pius XII. am 8. September 1951 des 1500. Jahrestags des ökumenischen Konzils von Chalcedon.
Der Glaube an die Nachfolge und die Lehre Christi sei in den vorangegangenen ökumenischen Konzilen in Nicäa, in Ephesos und vor fünfzehn Jahrhunderten auf dem Konzil von Chalcedon verteidigt worden. Deshalb sei es ein besonderes Anliegen, an das Konzil zu erinnern und dessen Jubiläum zu feiern.
Der Papst bringt die Enzyklika Lux veritatis in Erinnerung, mit der sein Vorgänger Pius XI. den 1500. Jahrestag des Konzils von Ephesos gewürdigt habe. Diese Ehre solle nun auch das Konzil von Chalcedon erfahren und es sei auch ein bedeutender Vorgänger wie Papst Leo der Große gewesen, der beiden Konzilen seinen Lob zugesprochen habe. Pius XII. erklärt, dass zwei wichtige Beschlüsse von diesen Konzilen übernommen wurden, dieses sei zum Ersten der Vorrang des römischen Papstes und zum Zweiten die deutlichen dogmatischen Definitionen über die Dreifaltigkeit Gottes und das Wesen Christi.
Es folgt in einem langen Kapitel die historische und dogmatische Beschreibung des Konzils und schließt mit der Darlegung aller Verhandlungen und Abläufe in chronologischer Abfolge ab. Vom Konzil in Chalcedon werden die ketzerischen Aussagen von Eutyches der ein Verfechter des Monophysitismus war und somit den Falschlehren des Nestorius folgte, erwähnt. Folglich mussten auf dem Konzil von Chalcedon die religiösen und christlichen Grundlagen erörtert und definiert werden. Das Konzil wurde in Anwesenheit von ungefähr 600 Vätern am 8. Oktober 451 eröffnet und wurde aus der Ferne vom großen Papst Leo I., der den römischen Delegierten ein Schreiben mitgegeben hatte, betreut und gesegnet. Die zentrale Angelegenheit des Konzils konnte in der vierten Sitzung abgeschlossen werden, die Falschlehren des Eutyches und Nestorius wurden widerlegt und abgewiesen. Das Konzil wurde am 1. November 451 beendet.
Das Ergebnis des Konzils beschreibt Papst Pius XII. in seinen zusammenfassenden und abschließenden Absätzen. Er beklagt das Leiden der Glaubenszeugen bis in die heutige Zeit und betont, dass die gültigen Glaubensdogmen der beiden, für die frühe Kirche wichtigen Konzile von Ephesos und Chalcedon - hier besonders die Erklärung über die menschliche und göttliche Natur Christi -, ihre unwandelbare Bedeutung hätten.
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