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Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen – Wikipedia

Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Abkürzung: WP:SGA

Auf dieser Seite kannst du das Schiedsgericht anrufen. Bitte beachte, dass das Schiedsgericht die letzte Instanz ist, die angerufen werden kann. Fälle werden daher generell abgelehnt, wenn deutlich wird, dass die übrigen Instanzen nicht ausreichend ausgeschöpft wurden.

Seiten des Schiedsgerichtes
Archiv
Zum Archiv


Wie wird ein Archiv angelegt?

Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Wann wird das Schiedsgericht tätig?

[Bearbeiten] Wofür ist das Schiedsgericht zuständig?

Die primäre Zuständigkeit liegt in der Lösung von Konflikten „in letzter Instanz“ – das Schiedsgericht soll erst dann aktiv werden, wenn alle anderen Ansätze zur Konfliktlösung gescheitert sind.

Das Schiedsgericht ist ausschließlich für die folgenden Bereiche zuständig:

  1. kommunikative Auseinandersetzungen zwischen Benutzern (persönliche Angriffe, Wikiquette, Verunglimpfung, etc.)
  2. Auseinandersetzungen um Adminfunktionen
  3. Sockenpuppenmissbrauch
  4. wiederholte und vorsätzliche Verstöße gegen Wikipedia-Grundsätze (NPOV, Was Wikipedia nicht ist, Theoriefindung, Urheberrechte beachten).

Konflikte zu inhaltlichen Fragen im Artikelnamensraum werden nicht durch das Schiedsgericht entschieden.

[Bearbeiten] Befangenheit einzelner Schiedsrichter

Erklärt ein Schiedsrichter sich selbst für befangen, ist er vom Fall ausgeschlossen. Wird er von einer der Antragsparteien für befangen erklärt, so müssen innerhalb von 72 Stunden nach Antragstellung mindestens drei (andere) Schiedsrichter dem zustimmen. Erfolgt dies nicht, gilt der betroffene Schiedsrichter als unbefangen und darf sich an der Klärung des Falls beteiligen. Wird die Befangenheit bestätigt, ist er vom entsprechenden Fall ausgeschlossen.

[Bearbeiten] Wie stelle ich eine Anfrage?

Zunächst legst du mithilfe der folgenden Box eine Unterseite an.


nach dem Anlegen eines neuen Falls muss er mit
[[/Überschrift/]] in diese Seite eingesetzt werden.

Danach füllst du auf der neu erstellten Seite die Formatvorlage aus. Bitte denke daran, dass der Fall nicht nur durch Links auf vorangegangene Diskussionen dargelegt werden soll, sondern in Textform. Belege alle Beschuldigungen und Behauptungen durch Difflinks oder Permanentlinks auf alte Versionen. Benachrichtige alle Beteiligten auf ihrer Diskussionsseite und gib die Difflinks dieser Benachrichtigungen an. Eine Zusammenfassung aller wichtigen Schritte bei der Erstellung einer Anfrage bietet diese Checkliste.

[Bearbeiten] Wie wird ein Fall angenommen?

Nach Vorliegen eines vollständigen Antrags – inklusive der Stellungnahmen aller beteiligter Benutzer – müssen mindestens fünf der zehn Schiedsrichter den Fall als zulässig signiert haben, damit dieser als angenommen gilt. Diese fünf (oder mehr) Schiedsrichter werden im Regelfall auch diejenigen sein, die den Fall dann bearbeiten. Die Annahme eines Falls durch einen Schiedsrichter, bei dem ein Befangenheitsantrag gestellt wurde, wird bei der Zulassung des Falls nicht mitgezählt.

[Bearbeiten] Wie läuft eine Verhandlung ab?

Zu jedem Fall gibt es eine Diskussion, auf der – moderiert durch die betreuenden Schiedsrichter – Argumente ausgetauscht werden können. Gleichzeitig diskutieren die Schiedsrichter nicht-öffentlich den Fall und werden versuchen, anhand der dargelegten Fakten und der vorgebrachten Argumente zu einem Urteil zu kommen. Für den Urteilsbeschluss ist die einfache Mehrheit unter den teilnehmenden Schiedsrichtern erforderlich, wobei auch Enthaltungen zulässig sind. Wurde ein Urteil gefällt, wird dies auf der Seite des Falls vermerkt und von den beteiligten Schiedsrichtern in Textform begründet. Ist dies erfolgt, gilt der Fall als abgeschlossen. Die Urteile sind bindend. Werden Maßnahmen beschlossen, erfolgt deren Umsetzung nicht durch die Schiedsrichter selbst, sondern durch neutrale, nicht in den Fall involvierte Administratoren.

[Bearbeiten] Siehe auch

Kontakt zum Schiedsgericht außerhalb der Wikipedia

[Bearbeiten] Anfragen

[Bearbeiten] Neu

[Bearbeiten] Angenommen

[Bearbeiten] Abgeschlossen


Erledigte Anfragen werden nach einer angemessenen Zeitspanne von einem der Schiedsrichter ins Archiv verschoben und können dort im vollen Wortlaut nachgelesen werden.


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