Repräsentantenhaus
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Generell steht der Begriff Repräsentantenhaus für das Parlament in einer repräsentativen Demokratie und in einer konstitutionellen Monarchie. Im Allgemeinen ist dem Repräsentantenhaus eine zweite Kammer – z. B. der Senat – gegenüber gestellt und dient als gegenseitiges Korrektiv für die Entscheidungen des Parlaments.
Diese Funktionen nehmen in der Bundesrepublik Deutschland der Bundestag und der Bundesrat ein.
Ein Repräsentantenhaus findet sich in der Verfassung folgender Staaten: