Querverweis
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Querverweis nennt man im Dokumentationswesen die Bezugnahme in einem Text auf eine andere Textstelle als Form der Texterschliessung.
Querverweise treten auf als:
- Binnenverweis, ein Hinweis, der auf eine Textstelle desselben Schriftwerkes, etwa eine andere Seite, eine Anmerkung oder Quellenangabe aufmerksam macht, in Form einer Fuß- oder Endnote, mit „siehe“ (Abk. s., auch s. a. „siehe auch“) annotiert oder mit „vergleiche“ (Abk. vgl.) oder Ähnlichem
- Eintrag in Glossaren und Verzeichnissen, der das Auffinden bestimmter Stellen oder Passagen im Bezugstext ermöglicht
- lexikalischer (etwa in Nachschlagewerken) oder bibliografischer Eintrag (bspw. im Register eines Kataloges) folgender Form:
- „Siehe“-Verweis (auch Weiterleitung, engl. Redirect), der von einer nicht zu verwendenden Benennung auf die gültige Benennung verweist
- Kreuzverweis im Sinne einer Referenz zwischen zwei gültigen Einträgen, die jeweils aufeinander verweisen (a–>b und b–>a)
- assoziativer Verweis, der ähnliche Begriffe, Ober- und Unterbegriffe aufführt und ggf. hierarchisiert („siehe auch“)
- Hyperlink in einem Hypertext
In normativen Texten ermöglichen Querverweise die verbindliche Bezugnahme auf eine andere Rechtsvorschrift oder eine fremde Rechtsordnung – im letzteren Fall auch Renvoi (frz. „Weiterverweisung“) genannt.