Pythons
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Pythons | ||||||||||||
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Grüner Baumpython (Morelia viridis) |
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Systematik | ||||||||||||
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Wissenschaftlicher Name | ||||||||||||
Pythoninae | ||||||||||||
Die Pythons (Pythoninae) (Einzahl: der Python) sind eine Unterfamilie von Schlangen aus der Familie der Riesenschlangen (Boidae). Manchmal werden sie auch als eigene Familie Pythonidae klassifiziert. Bezogen auf Familie oder Unterfamilie spricht man auch von Pythonschlangen. Ebenfalls als Pythons werden die Vertreter der Gattung Eigentliche Pythons (Python) bezeichnet.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Gattungen
Die Unterfamilie Pythoninae beinhaltet 8 Gattungen
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- Schwarzkopfpythons (Aspidites)
- Südpythons (Antaresia)
- Papuapythons (Apodora)
- Zwergpythons (Bothrochilus)
- Weißlippenpythons (Leiopython)
- Wasserpythons (Liasis)
- Rautenpythons (Morelia)
- Eigentliche Pythons (Python)
und insgesamt 33 Arten.
Die Gattungen Morelia und Python sind die beiden artenreichsten, die Gattungen Apodora, Bothrochilus und Leiopython sind monotypisch.
[Bearbeiten] Verbreitung
Die Pythoninae sind Bewohner der Alten Welt, wo sie vor allem in Afrika und Süd- und Südostasien vorkommen; sowie von Australien. Seit einigen Jahren hat sich der Tigerpython durch illegale Aussetzungen als Neozoon in Florida etabliert.
[Bearbeiten] Fortpflanzung
Pythons sind ovipar. Pythonweibchen legen je nach Art zwei bis über 100 Eier ab. Die Weibchen betreiben eine spezielle Form der Brutpflege. Sie liegen bis zum Schlupf der Jungtiere in Schlingen um ihr Gelege. Dabei lässt sich zeigen, dass die Temperatur im Innern des Geleges über der Außentemperatur liegt. Eine Reihe von Arten erzeugt Wärme durch Muskelzittern.
[Bearbeiten] Größe
Die kleinste Art der Gattung Südpythons (Antaresia perthensis) wird nur etwa 70-90 Zentimeter lang. Einige Arten der Gattung Eigentlichen Pythons (Python) zählen zu den größten Schlangen der Welt mit einer maximalen Länge von bis zu fast zehn Metern.
[Bearbeiten] Schutzstatus
Die meisten Schlangen der Familie Pythoninae sind im Anhang B der Europäischen Artenschutzverordnung gelistet und dürfen ohne Genehmigung gehalten werden. Gemäß der Bundesartenschutzverordnung ist die Haltung der zuständigen Landesbehörde gegenüber jedoch meldepflichtig.
P. m. molurus, der helle Tigerpython ist im Anhang A der Europäischen Artenschutzverordnung geführt und darf ohne Genehmigung nicht gehalten werden.
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- J. G. Walls: The Living Pythons. T. F. H. Publications, 1998.