Privatwald
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Befindet sich Wald nicht im Eigentum von Städten, Gemeinden (siehe Körperschaftswald), Kirchen oder in der Hand des Staates (Staatswald), spricht man von Privatwald. Es handelt sich also um Wald im Eigentum von natürlichen oder juristischen Personen oder auch Personengesellschaften.
[Bearbeiten] Einteilung
In der Forstwissenschaft wird der Privatwald in verschiedene Unterkategorien aufgeteilt.
Diese an der Größe des einzelnen Waldbesitzes orientierten Kategorien sind in Deutschland:
- Kleinstprivatwald (Größe: unter 5 Hektar)
- Kleinprivatwald (Größe: 5 - 200 Hektar)
- mittlerer Privatwald (Größe: 200 - 1.000 Hektar)
- Großprivatwald (Größe: über 1.000 Hektar), der nur etwa 6 % der Waldfläche der alten Bundesländer einnimmt
In Deutschland macht der Privatwald mit rund 47 % der Waldfläche den höchsten Besitzanteil aus.
In Österreich teilt man nur in:
- privaten Kleinwald unter 200 Hektar
- privaten Großwald über 200 Hektar
Der Kleinwald nimmt in Österreich etwa die Hälfte der insgesamt 4 Millionen Hektar Wald ein, aber der Privatwald – als zweiter Rang in der EU nach Portugal – etwa 80 % (15 % stehen im Besitz der Österreichischen Bundesforste, 5 % ist Wald im Besitz der öffentlichen Hand). Insgesamt gibt es 170.000 Waldeigentümer, davon 53 Prozent Kleinwaldbesitzer. Unter diesen liegt die durchschnittliche Waldfläche bei 9,2 Hektar pro Betrieb liegt.[1] Eine Trennung der Größen über 200 ha scheint angesichts dieser Lage wenig zweckmäßig.
In den EU-15 Ländern sind ca. 40,6 Millionen Hektar oder 30 % der Forstfläche in öffentlichem Eigentum, 95,6 Millionen Hektar oder etwa 70 % Privatwald.[1]
[Bearbeiten] Entstehung
Privatwälder weisen oftmals eine unterschiedliche Entstehungsgeschichte auf.
- Großprivatwald entstand überwiegend dadurch, dass mediatisierte Herrschaften (z. B. Fürstenhäuser) ihren Waldbesitz fast vollständig behalten durften.
- Dazu zählt beispielsweise der Wald des Hauses Thurn und Taxis, Deutschlands größter Privatwald mit 28.000 ha. In Österreich ist der genauso große Mayr-Melnhofschen Besitz aber Erfolg einer bürgerlichen Unternehmerdynastie. Die habsburgischen Besitzungen sind in den Bundesforsten aufgegangen.
- Mittlerer Privatwald entstand (und entsteht) entweder durch Teilung von Großprivatwäldern (z. B. durch Erbteilung oder Verkauf), in erster Linie aber durch den Flächenverkauf von Waldflächen
- Beispiel sind hier die neuen Bundesländern Deutschlands: Im Zuge der Bodenreform wurde in den Jahren 1945 bis 1949 Großgrundbesitzern in der sowjetischen Besatzungszone Land entzogen und auf Flüchtlinge und ehem. Landwirte verteilt (Junkerland in Bauernhand). Nach dem Mauerfall wurde beschlossen, den so entstandenen Privatwald der DDR nicht an die ursprünglichen Eigentümer zurückzugeben, sondern mit Hilfe einer Treuhandgesellschaft an neue Privateigentümer zu veräußern. Hierbei entstanden überwiegend Flächen zwischen 200 und 1000 ha Größe.
- Klein- und Kleinstprivatwald entstand in den meisten Fällen aus Bauernwäldern. Diese wurden im Mittelalter von Klöstern in abgelegenen Regionen an Bauern verschenkt. Diese Bauernwälder hatten demnach eine Größe von mehreren Quadratmetern bis hin zu 200 ha Größe. In Gebieten der Realteilung (Süddeutschland, Österreich) wurden die teilweise sehr kleinen Grundstücke zusätzlich geteilt, was zu einer Parzellierung und Zerstückelung der Waldfläche führte, was eine Bewirtschaftung heutzutage teilweise unmöglich macht. Kleinprivatwald entstand zudem immer dort, wo Wald nicht in den Besitz einer Gemeinde überging (also Kommunalwald wurde), sondern gleichmäßig auf die berechtigten Bürger verteilt wurde.
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[Bearbeiten] Quellen
- ↑ a b Eurostat TBRFA 200, nach Österreichs Wald befindet sich fest in privater Hand, waldwissen.net