Präsident des Europäischen Rates
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Der Präsident des Europäischen Rates ist eine durch den Vertrag von Lissabon neu geschaffene Position innerhalb des Institutionengefüges der Europäischen Union. Er tritt an die Stelle des heutigen Vorsitzenden des Europäischen Rates.
Der Präsident wird vom Europäischen Rat für eine Amtszeit von zweieinhalb Jahre gewählt (§ 15 EUV). Zur Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit nötig, mit der der Präsident auch wieder des Amtes enthoben werden kann. (Ein Bestätigung durch das Europäische Paralament ist nicht nötig.) Der Präsident kann einmal wiedergewählt werden.
Zum Aufgabengebiet des Präsidenten gehört die Vorbereitung der Arbeit des Europäischen Rates. Er „nimmt auf seiner Ebene und in seiner Eigenschaft unbeschadet der Befugnisse des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die Außenvertretung der Union in Angelegenheit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik wahr“ (§ 15 EUV).
Während der Amtszeit darf der Präsident kein nationales Amt ausüben.
Das Gehalt des Amts soll dem des Kommissionspräsidenten gleichen, das etwa bei 270.000 € liegt. Als Amtssitz ist der Résidence Palace geplant.[1]
Fraglich ist die Auswirkung des Präsidenten des Europäischen Rats auf die Stellung des Kommissionspräsidenten. Es wird vielfach befürchtet, dass der Gemeinschaftscharakter der Europäischen Union dadurch gefährdet wird, dass die Spitze der EU nicht an der Spitze der Kommission steht und vom EU-Parlament legitimiert wird.[2]
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ Member states consider perks and staff for new EU president (englisch)
- ↑ vgl. Neue Führungspersönlichkeiten geben der Europäischen Union Gesicht und Statur! Beschluss der Europa-Union Deutschland vom 17.5.08.