Natura 2000
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Als Natura 2000 wird ein länderübergreifendes Schutzgebietssystem innerhalb der Europäischen Union bezeichnet. Es umfasst die Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) von 1992 und die Schutzgebiete gemäß der Vogelschutzrichtlinie von 1979. Natura 2000-Gebiete sind demnach Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bzw. besondere Schutzgebiete der Europäischen Union, die die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgewiesen haben.
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[Bearbeiten] Ziele und Mittel
Ziel der dafür maßgeblichen FFH-Richtlinie ist es, - neben Vorschriften zum Artenschutz auch außerhalb von Schutzgebieten - ein System von idealerweise zusammen hängenden (kohärenten) Schutzgebieten zu schaffen (Art. 3 Abs.1 FFH-Richtlinie), um die Vielfalt von EU-weit bedrohten Lebensraumtypen und Artenvielfalt innerhalb der EU dadurch nach einheitlichen Kriterien dauerhaft zu schützen und zu erhalten (Art. 2 Abs. 1 FFH-Richtlinie). Diese Gebiete sollen auch durch geeignete Strukturen vernetzt werden (Art. 10); siehe auch: Biotopverbund). Eher symbolisch wurde daher als Bezeichnung der Begriff „Natura 2000“ gewählt.
Ursprünglich hatten sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre Vorschläge für das Netz Natura 2000 bis zum Jahr 1995 (!) zu melden; tatsächlich sind in vielen Bundesländern jedoch auch 2007 noch nicht alle geplanten Schutzgebiete tatsächlich rechtlich abgesichert und mit Managementplänen versehen. Insbesondere haben bislang immer noch 7 Bundesländer zu wenig Vogelschutzgebiete nach der EG-Vogelschutzrichtlinie (1979) gemeldet. Die Europäische Kommission hat daher im Juni 2007 ein weiteres Klageverfahren gegen Deutschland beschlossen. Insgesamt sind heute (Nov. 2007) etwa 12 Prozent der Landesfläche als Natura 2000-Gebiete ausgewiesen, im Mittel aller EU-Staaten sind es etwa zwanzig Prozent. Zudem sind die FFH-Gebiete in Deutschland mit durchschnittlich 700 Hektar sehr klein und damit empfindlich gegen Einflüsse von außen, während sie selbst in dichter oder ähnlich dicht besiedelten Mitgliedstaaten wie den Niederlanden (3.300 ha) und Österreich (5.400 ha) wesentlich großräumiger ausgewiesen wurden.
Die FFH-Richtlinie und die EG-Vogelschutzrichtlinie mit ihrem Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000 und ihren Artenschutzbestimmungen bilden für den Naturschutz ein umfassendes rechtliches Instrumentarium zum Lebensraum- und Artenschutz. Sie dienen damit dem Ziel, den sowohl von der Europäischen Union als auch den Mitgliedstaaten in der "Konvention über biologische Vielfalt" (CBD, Rio 1992) beschlossenen Schutz der biologischen Vielfalt von Arten und Lebensräumen umzusetzen. Auf dem Europäischen Rat im Jahr 2001 in Göteborg beschlossen die EU-Mitgliedstaaten zudem, bis zum Jahr 2010 den weiteren Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen (sog. 2010-Ziel oder Agenda 2010). In Deutschland wurde Natura 2000 mit der Umsetzung in nationales Recht innerhalb des Bundesnaturschutzgesetzes im April 1998 sowie mit den Novellen des BNatSchG 2002 und 2007 rechtsverbindlich.
Grundsätzlich geschützt werden im Rahmen der Natura–2000–Schutzgebiete in erster Linie bestimmte Lebensraumtypen (Anhang I) und Arten (Anhang II), die in den Anhängen der FFH-Richtlinie aufgelistet sind. Hinzu kommen die Schutzgebiete nach EG-Vogelschutzrichtlinie für Vogelarten des Anhang I und Zugvögel. Bezweckt wird mit einem solchen Schutzstatus neben der Bewahrung auch die Wiederherstellung eines „günstigen Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse“.
[Bearbeiten] Natura 2000-Gebiet
Das Natura 2000-Gebiet kann sowohl ein FFH-Gebiet als auch ein SPA-Gebiet(„Special Protection Areas“) sein. Nach einschlägigen Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) und nationaler Obergerichte dienen die nach entsprechenden fachlichen Kriterien ausgewählten "Important Bird Areas" (IBAs) von BirdLife International bzw. seinem deutschen Partnerverband, dem NABU, als fachliche Referenz für SPAs.
[Bearbeiten] Kulisse
- Baden-Württemberg Kulisse im Internet
- Bayern http://62.134.61.225/fisnatur/finweb/finindex.htm
- Brandenburg http://www.mlur.brandenburg.de/cms/detail.php/5lbm1.c.182169.de
- Hessen http://interweb1.hmulv.hessen.de/naturschutz_forsten/schutzgebiete/natura2000/index.php
- Niedersachsen http://www.kartenserver.niedersachsen.de/www/NLWKN_Natur/FFH_Gesamt/viewer.htm FFH-Gebiete im Internet]
- Nordrhein-Westfalen http://www.natura2000.munlv.nrw.de/
- Rheinland-Pfalz: http://www.natura2000-rlp.de/
- Sachsen: http://www.umwelt.sachsen.de/de/wu/umwelt/lfug/lfug-internet/natur-landschaftsschutz_5659.html
- Schleswig-Holstein: http://www.natura2000-sh.de/
[Bearbeiten] Siehe auch
[Bearbeiten] Literatur
- A. Ssymank/U. Hauke/C. Rückriem/E. Schröder unter Mitarbeit von D. Messer: Das europäische Schutzgebietssystem Natura 2000. BfN-Handbuch zur Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie. Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz Bd. 53, 1998. 560 Seiten. ISBN 3896241133
- Gellermann, M. (2001): Natura 2000. Europäisches Habitatschutzrecht und seine Durchführung in der Bundesrepublik Deutschland. Schriftenreihe Natur und Recht. Band 4, 2. Auflage. Blackwell, Berlin, Wien, 293 Seiten.
- Cesare Lasen und Thomas Wilhalm: Natura 2000 Lebensräume in Südtirol Herausgeber: Autonome Provinz Bozen-Südtirol Abteilung Natur und Landschaft. 190 Seiten, herausgegeben im Jahre 2004, ISBN 88-900534-3-7
- Mayr, C. (2004): 25 Jahre EG-Vogelschutzrichtlinie in Deutschland - Bilanz und Ausblick. Natur und Landschaft 79, Heft 8: 364 - 370.
[Bearbeiten] Weblinks
- Natura 2000 mit Suchfunktionen nach Arten und Lebensraumtypen einschl. Verbreitungskarten
- Dossier zu Natura 2000 auf Waldwissen.net
- Bundesamt für Naturschutz zu natura 2000
- EU-website zu natura 2000
- natura 2000 in NRW
- Europäische Kommission zu natura 2000 (engl.)
- Fragen und Antworten zur Umsetzung von Natura 2000 (Bayrisches Umweltministerium, PDF)
- NABU zu natura 2000