SPA-Gebiet
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SPAs (=„Special Protected Areas“)/SPA-Gebiete oder BSGe (=„Besondere Schutzgebiete“) sind Vogelschutzgebiete, deren Grundlage 1979 im Art. 4 (1) der Vogelschutzrichtlinie der EU gelegt wurde. Diese Gebiete sind Teil des europaweiten Biotopverbunds Natura 2000. Das Konzept der Vogelschutzgebiete in ganz Europa dient besonders dem Schutz der Zugvögel, die auf Raststationen auf ihren Zugwegen angewiesen sind, um Nahrung zu suchen und um sich ausruhen zu können. Die SPA-Gebiete unterliegen den Schutzkriterien der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie, für deren Umsetzung das Bundesamt für Naturschutz verantwortlich ist.
Da die Ausweisung der Gebiete seitens des Bundes nur sehr langsam voran ging, wurden von Naturschutzverbänden sogenannte IBAs (=„Important Bird Areas“)/IBA-Gebiete benannt, die man zur Ausweisung als SPA-Gebiete vorschlug. Seit 1993 arbeitet BirdLife International an dieser Vorschlagsliste, siehe Europareservat. Weitere Kandidaten sind die Ramsar-Gebiete, oder FIBs (=„Feuchtgebiete Internationaler Bedeutung“) gemäß der Ramsar-Konvention.