Bundesamt für Naturschutz
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Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) ist eine deutsche Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) mit Sitz in der Bundesstadt Bonn.
Das Bundesamt berät das Ministerium in allen Fragen des nationalen und internationalen Naturschutzes und der Landschaftspflege, fördert Naturschutzprojekte, betreut Forschungsvorhaben und ist Genehmigungsbehörde für die Ein- und Ausfuhr geschützter Tier- und Pflanzenarten. Es gibt in größeren zeitlichen Abständen die Roten Listen gefährdeter Tier- und Pflanzenarten heraus. Es nimmt auch Aufgaben im Vollzug des internationalen Artenschutzes, des Meeresnaturschutzes, des Antarktis-Abkommens und des Gentechnikgesetzes wahr.
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[Bearbeiten] Arbeitsbereiche des BfN
[Bearbeiten] Beratung
Das Bundesamt für Naturschutz liefert dem Bundesumweltministerium wissenschaftliche Entscheidungsgrundlagen und berät es in allen fachlichen Fragen des nationalen und internationalen Naturschutzes. Neben der bundespolitischen Kompetenz versteht sich das Bundesamt für Naturschutz auch als enger Kooperationspartner der Länderfachbehörden. Dabei geht es auch darum, vom BfN entwickelte Konzepte und Methoden – z.B. für die Landschaftsplanung, den Arten- oder Gebietsschutz - einheitlich und damit vergleichbar umzusetzen. Eine weitere Aufgabe erfüllt das Bundesamt für Naturschutz im Zusammenhang mit internationalen Abkommen. Hierzu gehören:
- das „Übereinkommen über die biologische Vielfalt“
- das Washingtoner Artenschutzübereinkommen „CITES“
- das europäische Schutzgebietssystem „Natura 2000“
- das Komitee „Der Mensch und die Biosphäre“ (ein UNESCO-Programm zur nachhaltigen Nutzung der Biosphäre)
[Bearbeiten] Förderung
Das Amt konzipiert, fördert und betreut Naturschutzgroßprojekte, vergibt im Auftrag des BMU Forschungsvorhaben sowie Modellvorhaben. Im Rahmen des Umweltforschungsplans (UFOPLAN) werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (F+E-Vorhaben) in den Bereichen Naturschutz und Ökologie vergeben. Mit ihnen sollen Entscheidungsgrundlagen für die Naturschutz- und Umweltpolitik der Bundesregierung gewonnen werden. Die Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben (E+E-Vorhaben) hingegen haben das Ziel, Erfolg versprechende Naturschutzideen zu realisieren und wichtige Forschungsergebnisse in die Praxis umzusetzen. Mit Hilfe der so genannten Verbändeförderung können einzelne Naturschutzprojekte von privaten, gemeinnützigen Vereinigungen im Bereich des Naturschutzes unterstützt werden.
[Bearbeiten] Umsetzung
Als Vollzugsbehörde für das internationale Artenschutzabkommen CITES erteilt das BfN Genehmigungen für die Ein- und Ausfuhr geschützter Arten. In der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und Ostsee – 12 bis 200 Seemeilen jenseits der Küstenlinie – übernimmt das BfN Auswahl und Management von NATURA 2000-Gebieten (Fauna-Flora-Habitat- und Vogelschutzgebiete) und wirkt bei Genehmigungen von Vorhaben mit. Im Bereich der Agro-Gentechnik ist das BfN an der Genehmigung von Anträgen und Freisetzen und Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen, Tieren und Mikroorganismen beteiligt
[Bearbeiten] Information
Das BfN informiert die Öffentlichkeit über Naturschutz und stellt der Fachwelt allgemeine Informationen, wissenschaftliche Daten und Publikationen zu Arten- und Naturschutz sowie der biologischen Vielfalt zur Verfügung.
Das Bundesamt arbeitet an drei verschiedenen Standorten. Der Hauptsitz befindet sich in der Bundesstadt Bonn, Außenstellen in Leipzig und auf der Insel Vilm bei Rügen. Der Außenstelle Vilm ist außerdem die Internationale Naturschutzakademie (INA) angegliedert.